Der Kreistag beschloss mehrheitlich mit einer
Gegenstimme, in den Haushaltsjahren 2014 bis 2016 für die Schuldnerberatung im
Landkreis Cloppenburg pauschale Zuschüsse als jährlichen Festbetrag in
folgender Höhe zu bewilligen:
- dem Diakonischen Werk Oldenburg
Münsterland: 33.500 EUR
- der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband
Cloppenburg e.V.: 33.500 EUR
- dem Landes-Caritasverband für Oldenburg
e.V.: 33.500 EUR
- dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband
Cloppenburg e.V.: 15.000 EUR
Die Gewährung des Kreiszuschusses an das DRK erfolgt unter der Voraussetzung, dass das DRK die von den anderen Schuldnerberatungsstellen erstellten Qualitätsstandards als verbindlich anerkennt.
Sozialausschuss am 21.11.2013
Kreisausschuss am 26.11.2013
Kreistagsabgeordneter Möller, Vorsitzender
des Sozialausschusses, trug den Sachverhalt
vor.
Kreistagsabgeordneter Poppe erklärte, dass es keine Wartelisten bei den Schuldnerberatungsstellen gebe. Die Ratsuchenden würden somit schnell Hilfestellung erhalten. Es sei fraglich, ob eine vierte Beratungsstelle erforderlich sei.