Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

 

Zu diesem Sachverhalt trug Kreisamtfrau Bornhorst entsprechend der Vorlage V-PLA/13/082 vor.

Sie ergänzte, breitbandige Internetzugänge seien heute Grundbestandteil der regionalen Infrastruktur und damit ein wesentlicher Standortfaktor. Für den Landkreis Cloppenburg werde der leitungsgebundene Breitbandausbau als geeignete kreisweite Ausbaulösung angesehen. Dazu würden Glasfaserleitungen bis zu den Kabelverzweigern verlegt, die dann überbaut bzw. ertüchtigt würden (sog. FTTC-Lösung – fiber to the curb). Glasfaserleitungen würden die höchsten störungsfreien Übertragungsraten ermöglichen und Akzeptanz in der Bevölkerung finden. Diese Ausbauvariante schaffe auch die weitere Voraussetzung für einen späteren FTTB-Ausbau (fiber to the building = Glasfaser bis zum Gebäude), die in den noch unterversorgten Gewerbegebieten im Landkreis eingesetzt werden solle.

 

Ein flächendeckender NGA- Ausbau im Landkreis sei für die Netzbetreiber aufgrund der hohen Ausbaukosten, insbesondere für den erforderlichen Tiefbau, nicht wirtschaftlich und könne daher ohne finanzielle Beteiligung der Kommunen, d.h. durch Übernahme der Wirtschaftlichkeitslücke, nicht realisiert werden.

 

Abschließend gab sie anhand einer Zeitschiene einen Überblick über die nächsten Schritte für die Realisierung des Ausbaus eines Hochgeschwindigkeitsnetzes im gesamten Landkreis.

 

Heute sei die grundsätzliche Entscheidung über einen kreisweiten NGA- Breitbandausbau und die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Jahre 2015 bis 2017 von jährlich rd. 1 Mio. Euro zu treffen.

 

Kreistagsabgeordneter Kreutzmann sprach sich im Namen der CDU- Fraktion für die 50%ige Übernahme der Wirtschaftlichkeitslücke aus. Ein umfassender Breitbandanschluss sei im gesamten Landkreis unbedingt erforderlich.

 

Dem schloss sich Kreistagsabgeordneter Kolde für die SPD- Fraktion an.

 

Auch Kreistagsabgeordneter Loots stimmte der Übernahme zu.

 

Im Anschluss beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt einstimmig, dem Kreisausschuss zu empfehlen, der 50%igen Übernahme der Wirtschaftlichkeitslücke zuzustimmen und in den Jahren 2015 bis 2017 jeweils 1 Mio. € für den optimierten NGA- Ausbau im gesamten Kreisgebiet bereit zu stellen. Die verbleibenden 50% sind von den kreisangehörigen Kommunen zu tragen.