Der
Sozialausschuss beschloss einstimmig, bei drei Enthaltungen, dem Kreistag zu
empfehlen, der Fachstelle für Sucht und Suchtprävention der Stiftung Edith
Stein für das Haushaltsjahr 2014 für die Drogenberatung im Landkreis
Cloppenburg einen Zuschuss in Höhe von 273.171 € als Festbetrag unter
Verrechnung des Überschusses aus 2012 zu gewähren.
Medizinaldirektor
Dr. Tabeling trug den Sachverhalt entsprechend Vorlagen-Nr.:
V-SOZ/13/039 vor. Zu Beginn der Aussprache legte er den
Ausschussmitgliedern einen überarbeiteten Wirtschaftsplan der Stiftung Edith
Stein für das Jahr 2014 mit einem geänderten Zuschuss in Höhe von 273.171 € vor
(Anlage 1).
Kreistagsabgeordnete
Nüdling schätzte den Zuschussbetrag als maßvoll ein und schlug vor, den
Zuschuss für drei Jahre zu bewilligen.
Auf Frage des
Kreistagsabgeordneten Kreßmann entgegnete Medizinaldirektor Dr. Tabeling, dass
der Zuschussantrag nur für 2014 gestellt sei, weil der Antrag hinsichtlich der
Landeszuwendung für 2015 noch laufe.
Kreistagsabgeordneter
Kreßmann schlug vor, die Entscheidung des Landes für 2015 abzuwarten und den
Zuschuss nur für ein Jahr zu bewilligen. Der Überschuss aus 2012 solle mit dem
Zuschuss für 2013 verrechnet werden.
Beratendes Mitglied
Niehaus bestätigte, dass der Antrag ausdrücklich nur für ein Jahr, für 2014,
gestellt worden sei. Er riet aber, auf
eine Verrechnung zu verzichten. Im vergangenen Jahr seien einige Anschaffungen
nicht realisiert worden. Die Mittel könnten in 2013 sinnvoll eingesetzt werden.
Kreistagsabgeordnete
Dr. Kannen setzte ebenfalls ein Fragezeichen hinter das Stichwort
„Verrechnung“. Sie fragte, ob in den vergangenen Jahren schon Verrechnungen
erfolgt seien.
Kreistagsabgeordneter
Kreßmann meinte, es sei nicht erforderlich, den Überschuss aus 2012 für
Anschaffungen in 2013 einzusetzen. Alle notwendigen Anschaffungen wären im
Wirtschaftsplan für 2013 aufgelistet und würden damit von den Einnahmen /
Zuwendungen in 2013 gedeckt.
Landrat Eveslage
riet, den Zuschuss wie beantragt für ein Jahr zu bewilligen und im nächsten
Jahr über einen Antrag für 2015 zu entscheiden, weil dann Klarheit über die
Landeszuweisungen bestehe.
Vorsitzender Möller
stellte den Beschlussvorschlag des Kreistagsabgeordneten Kreßmann zur
Abstimmung.