Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, dem Frauennotruf Cloppenburg e.V. zur finanziellen Förderung der BISS Beratungs- und Interventionsstelle für die Beratung von männlichen Opfern häuslicher Gewalt im Landkreis Cloppenburg in den Haushaltsjahren 2013 bis 2015 jeweils einen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € grundsätzlich als Festbetrag zu gewähren.

Die Gewährung des Kreiszuschusses erfolgt allerdings unter dem Vorbehalt der Anrechnung gegebenenfalls vom Land bewilligter Zuwendungen für die Beratung männlicher Opfer.

 


Gleichstellungsbeauftragte Dr. Neumann trug den Sachverhalt entsprechend Vorlagen-Nr.:

V-SOZ/13/033 vor.

Kreistagsabgeordnete Stärk teilte mit, dass die CDU-Fraktion den Zuschuss grundsätzlich befürworte. Sie schlage die Gewährung als Festbetrag vor, allerdings unter dem Vorbehalt der Anrechnung gegebenenfalls vom Land bewilligter Zuwendungen.

Kreistagsabgeordneter Poppe bat um Auskunft, wie die Beratung der männlichen Opfer ablaufe und welcher Zeitaufwand durchschnittlich anfalle.

Gleichstellungsbeauftragte Dr. Neumann erklärte, dass der Frauennotruf für männliche Gewaltopfer auch über männliche Berater verfüge. Die Beratung könne telefonisch erfolgen. Alternativ würden die Ratsuchenden im häuslichen Bereich aufgesucht, damit sie sich nicht in die Beratungsstelle begeben müssten. Eine pauschale Berechnung der Beratungsdauer pro Fall sei nicht relevant, da sich der zeitliche Aufwand sehr unterscheide.

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen bat unter Hinweis darauf, dass das Gewaltschutzgesetz ein Bundesgesetz sei, um Auskunft, ob es eine gesetzliche Kostenregelung gebe und, ob es eine Pflichtaufgabe des Landes oder der Kommunen sei. Falls es eine Aufgabe des Landes sei, würde die Kommune eine Finanzierungslücke des Landes füllen.

 

Gleichstellungsbeauftragte Dr. Neumann erläuterte, dass es sich um eine Aufgabe des Landes handeln würde. Die Arbeitsgemeinschaft der BISS-Stellen setze sich nachdrücklich dafür ein, dass das Land finanzielle Mittel für die Beratung männlicher Opfer häuslicher Gewalt zur Verfügung stelle.


Kreistagsabgeordnete Hollah meinte, dass die Entscheidung des Landes, die Finanzmittel zu streichen, ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sei.

 

Kreistagsabgeordneter Poppe bat um Auskunft, wie die Zuschussbewilligung für die BISS-Stellen in anderen Landkreisen gehandhabt werde.

Erster Kreisrat Frische entgegnete, dass die BISS-Stellen bei allen Polizeiinspektionen angesiedelt seien. Es seien alle BISS-Stellen und Landkreise in Niedersachsen betroffen. Beim Landkreis Vechta werde ein gleicher Antrag vorgelegt werden.

 

Vorsitzender Möller regte an, dass die Leiterin des Frauennotrufes, Frau Bruns, dem Sozialausschuss in einer der nächsten Sitzungen die Arbeit des Frauennotrufes vorstelle.

 

Vorsitzender Möller stellte den Beschlussvorschlag der Kreistagsabgeordneten Stärk zur Abstimmung.