Frau Schimweg, Sozialarbeiterin im Jugendamt des Landkreises Cloppenburg, berichtete über das Sachgebiet „Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften“ des Jugendamtes.

 

Anmerkung: Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Herr Dr. Stuke erkundigte sich nach der Ausbildung, die der Vormund mitbringen müsse. Dipl. Sozialpädagogin Schimweg erläuterte, das mit der Neuregelung des Vormundschaftsrechts das Erfordernis des persönlichen Kontakts des Vormunds zu dem Mündel ausdrücklich im Gesetz verankert worden sei. Auch sei die Pflicht des Vormunds zur Förderung und Gewährleistung der Pflege und Erziehung des Mündels durch die Gesetzesänderung besonders hervorgehoben worden. Daher seien im Landkreis Cloppenburg ausschließlich Dipl. Sozialpädagogen/-innen als Amtsvormünder tätig. Neben einer pädagogischen Ausbildung seinen allerdings auch Rechts- und medizinische Kenntnisse notwendig.

 

Auf Frage der Kreistagsabgeordneten Lüdders erläuterte sie, dass Mündel in Heimen, Pflegefamilien oder auch bei den leiblichen Eltern wohnen würden. Ein Aufenthalt in der elterlichen Familie komme in der Praxis eher selten vor.

 

Frau Zerhusen fragte, wie die Jugendämter bei einem Umzug eines Mündels zusammenarbeiteten. Frau Dipl.- Sozialpädagogin Schimweg antwortete, dass in diesen Fällen zunächst eine Mitteilung des zuständigen Jugendamtes erfolge. Sobald der neue Amtsvormund durch das Amtsgericht bestellt worden sei, werde die Akte übersandt. In aller Regel erfolge ein persönliches Austauschgespräch.

 

Auf Nachfrage des Kreistagsabgeordneten Poppe trug sie ergänzend vor, dass sie derzeit 43 Fälle bearbeite, die sie in der Regel, wie im Gesetz grundsätzlich vorgesehen, monatlich besuche. In Einzelfällen seien aber auch kürzere oder längere Besuchsabstände möglich.

 

Derzeit seien drei Mitarbeiterinnen und ein Mitarbeiter im Sachgebiet Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften tätig.