Sitzung: 23.04.2013 Sozialausschuss
Vorsitzender Möller begrüßte zunächst Herrn gr. Hackmann, der zwischenzeitlich eingetroffen war. Er erteilte Herrn gr. Hackmann sowie Herrn Rottinghaus und Herrn Wolking das Wort und bat, zu diesem Tagesordnungspunkt zu berichten.
Herr gr. Hackmann dankte für die Einladung. Es sei ihm ein Anliegen, in seiner Funktion als Geschäftsführer der KKOM zum aktuellen Stand der Neustrukturierung zu berichten. Er erklärte zudem seine Bereitschaft, den politischen Gremien und Entscheidungsträgern die neue Leitungsstruktur der KKOM in weiteren Veranstaltungen zu erläutern.
Ein erster Baustein sei das Gesellschaftsrecht der KKOM, so Herr gr. Hackmann weiter.
Die Trägergremien
und der Aufsichtsrat der KKOM hätten eine neue gesellschaftsrechtliche Struktur
des Klinikverbundes beschlossen.
Das Konzept sähe
vor, eigenverantwortlich wirtschaftende Trägergesellschaften für die einzelnen
Krankenhäuser zu schaffen, die je zu einem Teil von der jeweiligen Stiftung und
von der KKOM als Dachgesellschaft gehalten würden. Die Stiftungen würden
hierbei ihr Vermögen einbringen.
Die im Verbund
verbleibenden Krankenhäuser in Cloppenburg, Emstek und Vechta sollten sich
künftig als eigenständige Hospitalgesellschaften unter einem gemeinsamen
Stiftungsdach entwickeln. Die Eigenständigkeit umfasse auch eine eigenständige
Haftung.
Die
gesellschaftsrechtliche Neuordnung beinhalte zudem die Gründung einer
finanzstarken Trägerstiftung durch das Bischöflich Münstersche Offizialat
(BMO). Diese sei vom BMO durch die Schwester-Euthymia-Stiftung ins Leben
gerufen und finanziell mit 8,5 Millionen Euro ausstattet worden. Die
Schwester-Euthymia-Stiftung werde mit jeweils 52 Prozent
Mehrheitsgesellschafterin der drei Trägergesellschaften der Krankenhäuser, die
örtlichen Krankenhaus-Stiftungen hätten einen Anteil von jeweils 48 Prozent.
Durch die Schwester-Euthymia-Stiftung bleibe ein Haftungsverbund bestehen.
Die neue
gesellschaftsrechtliche Struktur mache den Weg für das weitere Engagement von
Banken und anderen Geldgebern frei. Vonseiten der Banken sei bereits
signalisiert worden, dass man das Sanierungsvorhaben mittragen wolle.
Herr gr. Hackmann
erläuterte, dass Emstek künftig zweigleisig gefahren werden solle. Die
Fachklinik St. Antonius werde ihre stationäre Orthopädie in verkleinertem
Umfang weiterführen und zugleich ein ambulantes orthopädisches Facharztzentrum
mit Tageschirurgie aufbauen. Am Standort Emstek würden also zunächst weiterhin
orthopädische Sprechstunden angeboten.
Das St. Antonius-Stift Emstek werde nach dem Umzug eines Teils der stationären
Orthopädie nach Cloppenburg in bestimmten Bereichen für die Bewohner des
Gemeindepsychiatrischen Zentrums (GPZ) umgebaut. Die Gebäudeteile würden hierzu
für fünf Jahre an den neuen Träger vermietet. Durch die Aufteilung der
Tagesstruktur sowie der Wohn- und Arbeitsbereiche bleibe die Anbindung der
Bewohner an die Stadt Cloppenburg erhalten.
Das St. Anna-Stift
in Löningen werde im gegenseitigen Einvernehmen in eine Tochtergesellschaft des
Christlichen Krankenhauses in Quakenbrück überführt.
Die Unterzeichnung
des neuen Gesellschaftervertrags für die „St.-Anna Klinik gemeinnützige GmbH“
sei vergangene Woche erfolgt. Das Christliche Krankenhaus Quakenbrück übernehme
einen Anteil von 75 Prozent der neuen Gesellschaft. Die übrigen 25 Prozent
behalte die Stiftung St.-Anna Stift Löningen.
Herr gr. Hackmann
lobte die Mitarbeiter der Krankenhäuser, die mit ihrem Verzicht einen
wesentlichen Anteil am Erhalt der Einrichtungen hätten. Er bezeichnete es daher
als einen wichtigen Erfolg im Sinne der Mitarbeiter, dass besondere Maßnahmen
zum Personalabbau nicht erforderlich gewesen seien. Betriebsbedingte
Kündigungen seien nicht vorgesehen. In einem nächsten Schritt werde die
Regionalkommission der Caritas auf Basis des Sanierungskonzeptes über die
Anträge der KKOM zu Weihnachtsgeld und Tariferhöhungen 2012 entscheiden.
Das St.-Josefs-Hospital
in Cloppenburg bleibe nicht nur bestehen, sondern werde durch weitere
Leistungsangebote ausgebaut. So werde die chirurgische Orthopädie im
Cloppenburger St.-Josefs-Hospital durch die Verlagerung von Emstek erweitert.
Wie in den anderen Krankenhäusern gelte es auch in Cloppenburg, die Auslastung
zu sichern.
Hinsichtlich des
St.-Josefs-Hospitals in Cloppenburg sei es in den kommenden Jahren
erforderlich, das Gebäudesystem komplett zu überarbeiten, eine Gesamtsanierung
des Krankenhauses stehe an. Vorgesehen sei ein Finanzvolumen von insgesamt rd.
25 Mio. Euro in den nächsten 4 Jahren.
Herr gr. Hackmann
ging davon aus, dass der Prozess der gesellschaftsrechtlichen Neustrukturierung
und Umsetzung, einschließlich der erforderlichen Abstimmungen auf Landesebene,
sicherlich noch einige Monate dauern werde und voraussichtlich erst in der
zweiten Jahreshälfte abgeschlossen werden könne. Seine eigene berufliche
Zukunft sähe beim St.-Josefs-Hospital in Cloppenburg.
Herr gr. Hackmann
schloss seine Ausführungen mit dem Hinweise, dass ein besonderer Baustein der
Neustrukturierung die Nachnutzung in Emstek sei. Schon bevor die finanziellen
Probleme der Krankenhäuser zutage getreten seien, habe es für das GPZ unter dem
Schlagwort „Dezentralisierung“ Überlegungen gegeben. Nunmehr sei eine
Teilverlagerung hinsichtlich des Wohnbereiches für die Dauer von 5 Jahren
geplant. Danach solle auch dieser Bereich wieder nach Cloppenburg zurückkehren.
Die Patienten des GPZ sollten möglichst im Stadtgebiet Cloppenburg integriert
bleiben.
Herr Rottinghaus
erläuterte, dass bisher der komplette stationäre Wohnbereich mit 68 Plätzen im
Herbst 2013 für 5 Jahre nach Emstek verlagert werden sollte. Das GPZ bleibe in
der Trägerschaft der St.-Josefs-Stiftung. Bereits seit geraumer Zeit seien
wegen Mängel an den Gebäuden und Räumlichkeiten des GPZ in Cloppenburg vom Land
Veränderungen gefordert worden. Durch das Raumangebot in Emstek habe man jetzt
die erforderliche Zeit, um die Landesvorgaben umzusetzen. Die Nutzung des
Krankenhauses Emstek als Wohnbereich für das GPZ erfolge in Abstimmung mit dem
Land.
Die Gegebenheiten
des Krankenhauses in Emstek seien für einen Wohnbereich der Patienten des GPZ
nach einem Umbau durchaus geeignet. Der Wohnbereich dürfe aber keinen
„Krankenhaus-Charakter“ haben. Ziel sei es, kleine überschaubare Wohneinheiten
zu schaffen, die den Standards für Heimplätze entsprächen. Angedacht seien
Wohngruppen von bis zu 5 Personen.
Derzeit würden die
erforderlichen Umbaumaßnahmen geplant. Die Fertigstellung der Umbauten sei für
den Herbst vorgesehen. In die Planungen würden sowohl die Mitarbeiter als auch
die Bewohner einbezogen. Letztendlich müsse bei der Planung der Umbaumaßnahmen
auch die weitere Nutzung nach Ablauf der 5-jährigen Übergangslösung beachtet werden.
Die Angebote zur
Tagesstruktur sollen flexibel sowohl in Emstek als auch in Cloppenburg
vorgehalten werden. Wo das Angebot in Cloppenburg lokalisiert sein solle, sei
noch nicht entschieden. Um den Bewohnern zukünftig zu ermöglichen, Angebote in
Cloppenburg wahrzunehmen, werde ein „Shuttle-Dienst“ eingesetzt. Die Angebote
zur Tagesstruktur für die Patienten der geschlossenen Abteilung würden am
Standort des Wohnbereiches eingerichtet.
Die Betreuung der
Bewohner in Emstek und in Cloppenburg erfolge durch das vorhandene Personal,
zusätzliches Personal werde nicht benötigt.
Hinsichtlich der
medizinischen Versorgung verwies Herr Rottinghaus auf die freie Arztwahl der
Bewohner des GPZ. Dies gelte für Haus- und Fachärzte. Die niedergelassenen
Ärzte vor Ort würden detailliert auf die neue Situation hingewiesen. Da es in
Emstek keine Fachärzte gäbe, werde überlegt, über die Institutsambulanz der
Karl-Jaspers-Klink eine Sprechstunde einzurichten.
Herr Rottinghaus
erläuterte weiter, dass man vertrauensbildende Maßnahmen für den Standort
Emstek entwickle, um den Mitbürgern in Emstek die Gewöhnung an die
Wohneinrichtung zu erleichtern. Gespräche und Austausch mit den Bürgern, den
Vertretern der Gemeinde Emstek und den Kirchen seien Bestandteil der Planungen
für den Umzug. Er richtete daher sein ausdrückliches Gesprächsangebot an die
Einwohner Emsteks, insbesondere gelte dies für die unmittelbaren Nachbarn der
Einrichtung.
Auf Zwischenfrage
der Kreistagsabgeordneten G. Kalvelage erwiderte Herr Rottinghaus, dass es auch
weitere Planungsansätze zur Unterbringung der Bewohner des GPZ geben würde.
Angedacht sei, kurzfristig evtl. kleinere Wohngruppen für insgesamt bis zu 10
Patienten in Cloppenburg auf dem GPZ-Gelände einzurichten, sodass dann nur 58
der 68 Plätze vom Umzug betroffen seien.
Kreistagsabgeordnete
G. Kalvelage bat des Weiteren um Auskunft, ob der Umbau in Emstek tatsächlich
nur für 5 Jahre geplant sei.
Herr gr. Hackmann
führte aus, dass sich der Umbau im überschaubaren Rahmen halte und das Konzept
für Emstek lediglich kleine Umbaumaßnahmen vorsähe, die unschädlich seien für
die anschließende Nutzung. Die Grundstruktur des Gebäudes werde nicht geändert.
Dennoch sei es möglich, die Raumstruktur so anzupassen, dass kleine
Wohneinheiten entstehen.
Herr Wolking
erläuterte, dass im Rahmen der Überlegungen für den Umzug des GPZ nach Emstek
eine Begehung der Einrichtung erfolgt sei. Er sei positiv überrascht gewesen,
dass sich die Räumlichkeiten schon durch kleinere Baumaßnahmen gut für eine
Wohnnutzung herrichten lassen würden. Es würde in den Wohnbereichen keine
langen Krankenhausflure geben.
Herr Wolking führte
weiter aus, dass mit Rücksicht auf die Größe der Gemeinde Emstek, die
Tagesstruktur für die Bewohner des GPZ in Cloppenburg bleibe. Emstek sei
andernfalls wohl überfordert. Insgesamt sei es eine gute Übergangslösung, um
das GPZ in Cloppenburg neu aufbauen zu können.
Kreistagsabgeordneter
J. Kalvelage begrüßte den Erhalt eines gewissen medizinischen Bereiches in
Emstek. Er kritisierte jedoch, die Krankenhäuser in Emstek und Löningen hätten
insgesamt zu große Opfer gebracht. Die Einrichtung des Wohnbereiches des GPZ in
Emstek – auch wenn sie auf 5 Jahre befristet werde - sei nach seiner Auffassung
bedenklich. Eine dauerhafte Einrichtung sei auf keinen Fall tragbar. Er fragte,
ob das Stiftungsvermögen in Emstek betroffen sei.
Kreistagsabgeordneter
J. Kalvelage bat des Weiteren um Auskunft, ob es bereits Überlegungen zur
weiteren Nutzung der Grundstücke gäbe, auf denen das GPZ derzeit errichtet sei.
Welche Planungen gäbe es für das GPZ, wenn diese Grundstücke in den
Krankenhausbereich einbezogen würden?
Kreistagsabgeordneter
J. Kalvelage hinterfragte ferner die Tätigkeit von Herrn Dr. Kösters als
Generalbevollmächtigten der KKOM und ob tatsächliche keine Kündigungen von
Mitarbeitern erfolgten. Letztendlich bat er um Auskunft, ob es bereits
Planungen für die Nachnutzung in Emstek gäbe, wenn das GPZ wieder ausziehe.
Herr gr. Hackmann
verwies darauf, dass mit der jetzigen Neustrukturierung ein tragfähiger
Kompromiss gefunden wurde.
Herr gr. Hackmann
führte weiter aus, dass ein großes Interesse daran bestehe, das GPZ in
Cloppenburg wieder zusammenzufassen. Das Vermögen der Stiftung in Emstek sei in
die Übergangslösung nicht eingebunden.
Er sei sich sicher,
dass das GPZ nach Cloppenburg zurückkehren werde. Ein Thema sei dabei auch die
Schaffung von dezentralen Wohnangeboten, verteilt auf das Stadtgebiet.
Hinsichtlich der Angebote zur Tagesstruktur sowie der geschlossenen Abteilung
gingen die Überlegungen dahin, dass diese auf dem bisherigen Gelände bleiben.
Die betroffenen Grundstücke seien in die gesellschaftsrechtliche
Neustrukturierung der KKOM nicht einbezogen. Voraussichtlich seien für die
weiteren Planungen zum GPZ sogar noch weitere Flächen erforderlich.
Letztendlich seien auch die Vorgaben des Bebauungsplanes in diesem Bereich zu
beachten.
Hinsichtlich der weiteren Nachnutzung in Emstek verwies Herr gr. Hackmann
darauf, dass die stationäre Orthopädie in verkleinertem Umfang weitergeführt
und zugleich ein ambulantes orthopädisches Facharztzentrum mit Tageschirurgie
aufgebaut würde. Am Standort Emstek würden weiterhin orthopädische
Sprechstunden angeboten, der Kooperationsarzt werde seine Praxis beibehalten.
Ob weitere Leistungsbereiche nach Emstek verlagert werden könnten, müsse
überlegt werden. Die langfristige Nachnutzung in Emstek sei sicherlich auf den
sozial-caritativen Bereich ausgerichtet. Die Überlegungen dazu würden aber noch
Zeit brauchen. Er sicherte den Entscheidungsträgern in Emstek eine enge
Einbindung zu.
Herr gr. Hackmann
gab zu bedenken, dass eine Reihe wichtiger Entscheidungen bereits getroffen
wurden, aber immer noch Diskussionsbedarf bestehe und einiges weiterhin in
Bewegung sei. Er räumte ein, dass die weiteren Überlegungen auch zu
Entscheidungen führen könnten, die noch nicht absehbar seien.
Zur Tätigkeit von
Herrn Dr. Kösters als Generalbevollmächtigten der KKOM verwies Herr gr.
Hackmann darauf, dass die Krise der KKOM die Beratung und Begleitung durch
einen unabhängigen Dritten, einen ausgewiesenen Fachmann, erfordert habe.
Hinsichtlich der
weiteren Beschäftigung der Mitarbeiter des KKOM verwies Herr gr. Hackmann
darauf, dass sich die Verlängerung oder Nicht-Verlängerung von Zeitverträgen -
wie bislang auch - am Bedarf an Arbeitskräften ausrichte. Allgemein sei
weiterhin festzustellen, dass ein Mangel an Fachkräften bestehe. Daher sei es
auch kein Problem gewesen, alle Fachkräfte aus Emstek in Cloppenburg zu
übernehmen.
Auf Frage des Kreistagsabgeordneten Loots erläuterte Herr gr. Hackmann, dass die Kosten für die Übergangslösung des GPZ in Emstek im Bereich von 300.000 € bis 400.000 € liegen könnten.
Kreistagsabgeordneter Riesenbeck verwies darauf, dass die
Einrichtung des GPZ vor vielen Jahren im ehemaligen Vincenzhaus schon damals
nicht den Ansprüchen einer dezentralen und kleinteiligen Psychiatrie genügte.
Obwohl die Gebäude schon seit Langem sanierungsbedürftig seien, wäre es
versäumt worden, in deren Erhalt zu investieren.
Nun viel Geld in eine Übergangslösung in Emstek zu investieren, sei die falsche Richtung. Die Kranken hätten in Cloppenburg viele Möglichkeiten und Freiheiten, ihren Tagesablauf eigenständig zu gestalten, dies könne in Emstek so nicht funktionieren. Psychisch kranke Menschen würden „ausgelagert“, um ein freiwerdendes Gebäude zu nutzen. Nach seinen Erfahrungen, so Kreistagsabgeordneter Riesenbeck weiter, möchten viele Bewohner des GPZ in Cloppenburg bleiben. Es mache mehr Sinn, kurzfristig Wohnungen für mehrere Wohngruppen im Cloppenburger Stadtgebiet anzumieten oder anzukaufen.
Herr Rottinghaus räumte ein, dass eine Befragung der Bewohner ergeben habe, dass einige den Wunsch hätten, in Cloppenburg zu bleiben, andere Bewohner seien aber durchaus bereit, nach Emstek umzuziehen. Die Umgewöhnung für den Umzug nach Emstek sei schon bereits angelaufen. Es seien Ausflüge nach Emstek unternommen worden, das Gebäude und die Umgebung seien besichtigt worden. Der Ortswechsel bringe sicherlich Unruhe, es handele sich aber um eine akzeptable Unterbringung für eine vorübergehende Dauer. Es werde versucht, den Bewohnern die Umstände zu erklären.
Kreistagsabgeordneter
J. Kalvelage äußerte, dass es Bedenken der Anwohner in Emstek gegenüber den
Bewohnern des GPZ geben würde.
Herr Rottinghaus betonte, dass die Nachbarn, die Einwohner
in Emstek keine Angst haben müssten. Dies gelte auch hinsichtlich der Bewohner
der „geschlossenen Abteilung“. Dies seien keine Patienten, von denen eine
Fremdgefährdung ausgehe. Die „geschlossene Abteilung“ sei zudem auch nicht
absolut geschlossen. Die Patienten würden sich schon jetzt - begleitet von
Mitarbeitern oder anderen Bewohnern des GPZ - im Stadtgebiet Cloppenburg
bewegen.
Herr gr. Hackmann
ergänzte, dass die Sorgen und Ängste aber sehr ernst genommen würden. Er
sicherte zu, die Anwohner in Emstek zu informieren.
Auf Frage der Kreistagsabgeordneten Dr. Kannen erläuterte Herr Rottinghaus, dass wegen der vorübergehenden Unterbringung in Emstek kein zusätzliches Personal erforderlich sei. Der Stellenplan müsse nicht geändert werden.
Vorsitzender Möller stellte fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorlagen und beendete diesen Tagesordnungspunkt. Er dankte Herrn gr. Hackmann, Herrn Rottinghaus und Herrn Wolking für die umfassenden Ausführungen und wünschte ihnen weiterhin viel Erfolg für ihre Tätigkeit.