Vorsitzender Möller begrüßte zunächst Herrn gr. Hackmann, der zwischenzeitlich eingetroffen war. Er erteilte Herrn gr. Hackmann sowie Herrn Rottinghaus und Herrn Wolking das Wort und bat, zu diesem Tagesordnungspunkt zu berichten.

 

Herr gr. Hackmann dankte für die Einladung. Es sei ihm ein Anliegen, in seiner Funktion als Geschäftsführer der KKOM zum aktuellen Stand der Neustrukturierung zu berichten. Er erklärte zudem seine Bereitschaft, den politischen Gremien und Entscheidungsträgern die neue Leitungsstruktur der KKOM in weiteren Veranstaltungen zu erläutern.

 

Ein erster Baustein sei das Gesellschaftsrecht der KKOM, so Herr gr. Hackmann weiter.

 

Die Trägergremien und der Aufsichtsrat der KKOM hätten eine neue gesellschaftsrechtliche Struktur des Klinikverbundes beschlossen.

 

Das Konzept sähe vor, eigenverantwortlich wirtschaftende Trägergesellschaften für die einzelnen Krankenhäuser zu schaffen, die je zu einem Teil von der jeweiligen Stiftung und von der KKOM als Dachgesellschaft gehalten würden. Die Stiftungen würden hierbei ihr Vermögen einbringen.

 

Die im Verbund verbleibenden Krankenhäuser in Cloppenburg, Emstek und Vechta sollten sich künftig als eigenständige Hospitalgesellschaften unter einem gemeinsamen Stiftungsdach entwickeln. Die Eigenständigkeit umfasse auch eine eigenständige Haftung.

 

Die gesellschaftsrechtliche Neuordnung beinhalte zudem die Gründung einer finanzstarken Trägerstiftung durch das Bischöflich Münstersche Offizialat (BMO). Diese sei vom BMO durch die Schwester-Euthymia-Stiftung ins Leben gerufen und finanziell mit 8,5 Millionen Euro ausstattet worden. Die Schwester-Euthymia-Stiftung werde mit jeweils 52 Prozent Mehrheitsgesellschafterin der drei Trägergesellschaften der Krankenhäuser, die örtlichen Krankenhaus-Stiftungen hätten einen Anteil von jeweils 48 Prozent. Durch die Schwester-Euthymia-Stiftung bleibe ein Haftungsverbund bestehen.

 

Die neue gesellschaftsrechtliche Struktur mache den Weg für das weitere Engagement von Banken und anderen Geldgebern frei. Vonseiten der Banken sei bereits signalisiert worden, dass man das Sanierungsvorhaben mittragen wolle.

 

Herr gr. Hackmann erläuterte, dass Emstek künftig zweigleisig gefahren werden solle. Die Fachklinik St. Antonius werde ihre stationäre Orthopädie in verkleinertem Umfang weiterführen und zugleich ein ambulantes orthopädisches Facharztzentrum mit Tageschirurgie aufbauen. Am Standort Emstek würden also zunächst weiterhin orthopädische Sprechstunden angeboten.


Das St. Antonius-Stift Emstek werde nach dem Umzug eines Teils der stationären Orthopädie nach Cloppenburg in bestimmten Bereichen für die Bewohner des Gemeindepsychiatrischen Zentrums (GPZ) umgebaut. Die Gebäudeteile würden hierzu für fünf Jahre an den neuen Träger vermietet. Durch die Aufteilung der Tagesstruktur sowie der Wohn- und Arbeitsbereiche bleibe die Anbindung der Bewohner an die Stadt Cloppenburg erhalten.

 

Das St. Anna-Stift in Löningen werde im gegenseitigen Einvernehmen in eine Tochtergesellschaft des Christlichen Krankenhauses in Quakenbrück überführt.

 

Die Unterzeichnung des neuen Gesellschaftervertrags für die „St.-Anna Klinik gemeinnützige GmbH“ sei vergangene Woche erfolgt. Das Christliche Krankenhaus Quakenbrück übernehme einen Anteil von 75 Prozent der neuen Gesellschaft. Die übrigen 25 Prozent behalte die Stiftung St.-Anna Stift Löningen.

 

Herr gr. Hackmann lobte die Mitarbeiter der Krankenhäuser, die mit ihrem Verzicht einen wesentlichen Anteil am Erhalt der Einrichtungen hätten. Er bezeichnete es daher als einen wichtigen Erfolg im Sinne der Mitarbeiter, dass besondere Maßnahmen zum Personalabbau nicht erforderlich gewesen seien. Betriebsbedingte Kündigungen seien nicht vorgesehen. In einem nächsten Schritt werde die Regionalkommission der Caritas auf Basis des Sanierungskonzeptes über die Anträge der KKOM zu Weihnachtsgeld und Tariferhöhungen 2012 entscheiden.

 

Das St.-Josefs-Hospital in Cloppenburg bleibe nicht nur bestehen, sondern werde durch weitere Leistungsangebote ausgebaut. So werde die chirurgische Orthopädie im Cloppenburger St.-Josefs-Hospital durch die Verlagerung von Emstek erweitert. Wie in den anderen Krankenhäusern gelte es auch in Cloppenburg, die Auslastung zu sichern.

 

Hinsichtlich des St.-Josefs-Hospitals in Cloppenburg sei es in den kommenden Jahren erforderlich, das Gebäudesystem komplett zu überarbeiten, eine Gesamtsanierung des Krankenhauses stehe an. Vorgesehen sei ein Finanzvolumen von insgesamt rd. 25 Mio. Euro in den nächsten 4 Jahren.

 

Herr gr. Hackmann ging davon aus, dass der Prozess der gesellschaftsrechtlichen Neustrukturierung und Umsetzung, einschließlich der erforderlichen Abstimmungen auf Landesebene, sicherlich noch einige Monate dauern werde und voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte abgeschlossen werden könne. Seine eigene berufliche Zukunft sähe beim St.-Josefs-Hospital in Cloppenburg.

 

Herr gr. Hackmann schloss seine Ausführungen mit dem Hinweise, dass ein besonderer Baustein der Neustrukturierung die Nachnutzung in Emstek sei. Schon bevor die finanziellen Probleme der Krankenhäuser zutage getreten seien, habe es für das GPZ unter dem Schlagwort „Dezentralisierung“ Überlegungen gegeben. Nunmehr sei eine Teilverlagerung hinsichtlich des Wohnbereiches für die Dauer von 5 Jahren geplant. Danach solle auch dieser Bereich wieder nach Cloppenburg zurückkehren. Die Patienten des GPZ sollten möglichst im Stadtgebiet Cloppenburg integriert bleiben.

 

Herr Rottinghaus erläuterte, dass bisher der komplette stationäre Wohnbereich mit 68 Plätzen im Herbst 2013 für 5 Jahre nach Emstek verlagert werden sollte. Das GPZ bleibe in der Trägerschaft der St.-Josefs-Stiftung. Bereits seit geraumer Zeit seien wegen Mängel an den Gebäuden und Räumlichkeiten des GPZ in Cloppenburg vom Land Veränderungen gefordert worden. Durch das Raumangebot in Emstek habe man jetzt die erforderliche Zeit, um die Landesvorgaben umzusetzen. Die Nutzung des Krankenhauses Emstek als Wohnbereich für das GPZ erfolge in Abstimmung mit dem Land.

 

Die Gegebenheiten des Krankenhauses in Emstek seien für einen Wohnbereich der Patienten des GPZ nach einem Umbau durchaus geeignet. Der Wohnbereich dürfe aber keinen „Krankenhaus-Charakter“ haben. Ziel sei es, kleine überschaubare Wohneinheiten zu schaffen, die den Standards für Heimplätze entsprächen. Angedacht seien Wohngruppen von bis zu 5 Personen.

 

Derzeit würden die erforderlichen Umbaumaßnahmen geplant. Die Fertigstellung der Umbauten sei für den Herbst vorgesehen. In die Planungen würden sowohl die Mitarbeiter als auch die Bewohner einbezogen. Letztendlich müsse bei der Planung der Umbaumaßnahmen auch die weitere Nutzung nach Ablauf der 5-jährigen Übergangslösung beachtet werden.

 

Die Angebote zur Tagesstruktur sollen flexibel sowohl in Emstek als auch in Cloppenburg vorgehalten werden. Wo das Angebot in Cloppenburg lokalisiert sein solle, sei noch nicht entschieden. Um den Bewohnern zukünftig zu ermöglichen, Angebote in Cloppenburg wahrzunehmen, werde ein „Shuttle-Dienst“ eingesetzt. Die Angebote zur Tagesstruktur für die Patienten der geschlossenen Abteilung würden am Standort des Wohnbereiches eingerichtet.

 

Die Betreuung der Bewohner in Emstek und in Cloppenburg erfolge durch das vorhandene Personal, zusätzliches Personal werde nicht benötigt.

 

Hinsichtlich der medizinischen Versorgung verwies Herr Rottinghaus auf die freie Arztwahl der Bewohner des GPZ. Dies gelte für Haus- und Fachärzte. Die niedergelassenen Ärzte vor Ort würden detailliert auf die neue Situation hingewiesen. Da es in Emstek keine Fachärzte gäbe, werde überlegt, über die Institutsambulanz der Karl-Jaspers-Klink eine Sprechstunde einzurichten.

 

Herr Rottinghaus erläuterte weiter, dass man vertrauensbildende Maßnahmen für den Standort Emstek entwickle, um den Mitbürgern in Emstek die Gewöhnung an die Wohneinrichtung zu erleichtern. Gespräche und Austausch mit den Bürgern, den Vertretern der Gemeinde Emstek und den Kirchen seien Bestandteil der Planungen für den Umzug. Er richtete daher sein ausdrückliches Gesprächsangebot an die Einwohner Emsteks, insbesondere gelte dies für die unmittelbaren Nachbarn der Einrichtung.

 

Auf Zwischenfrage der Kreistagsabgeordneten G. Kalvelage erwiderte Herr Rottinghaus, dass es auch weitere Planungsansätze zur Unterbringung der Bewohner des GPZ geben würde. Angedacht sei, kurzfristig evtl. kleinere Wohngruppen für insgesamt bis zu 10 Patienten in Cloppenburg auf dem GPZ-Gelände einzurichten, sodass dann nur 58 der 68 Plätze vom Umzug betroffen seien.

 

Kreistagsabgeordnete G. Kalvelage bat des Weiteren um Auskunft, ob der Umbau in Emstek tatsächlich nur für 5 Jahre geplant sei.

 

Herr gr. Hackmann führte aus, dass sich der Umbau im überschaubaren Rahmen halte und das Konzept für Emstek lediglich kleine Umbaumaßnahmen vorsähe, die unschädlich seien für die anschließende Nutzung. Die Grundstruktur des Gebäudes werde nicht geändert. Dennoch sei es möglich, die Raumstruktur so anzupassen, dass kleine Wohneinheiten entstehen.

 

Herr Wolking erläuterte, dass im Rahmen der Überlegungen für den Umzug des GPZ nach Emstek eine Begehung der Einrichtung erfolgt sei. Er sei positiv überrascht gewesen, dass sich die Räumlichkeiten schon durch kleinere Baumaßnahmen gut für eine Wohnnutzung herrichten lassen würden. Es würde in den Wohnbereichen keine langen Krankenhausflure geben.

 

Herr Wolking führte weiter aus, dass mit Rücksicht auf die Größe der Gemeinde Emstek, die Tagesstruktur für die Bewohner des GPZ in Cloppenburg bleibe. Emstek sei andernfalls wohl überfordert. Insgesamt sei es eine gute Übergangslösung, um das GPZ in Cloppenburg neu aufbauen zu können.

 

Kreistagsabgeordneter J. Kalvelage begrüßte den Erhalt eines gewissen medizinischen Bereiches in Emstek. Er kritisierte jedoch, die Krankenhäuser in Emstek und Löningen hätten insgesamt zu große Opfer gebracht. Die Einrichtung des Wohnbereiches des GPZ in Emstek – auch wenn sie auf 5 Jahre befristet werde - sei nach seiner Auffassung bedenklich. Eine dauerhafte Einrichtung sei auf keinen Fall tragbar. Er fragte, ob das Stiftungsvermögen in Emstek betroffen sei.

 

Kreistagsabgeordneter J. Kalvelage bat des Weiteren um Auskunft, ob es bereits Überlegungen zur weiteren Nutzung der Grundstücke gäbe, auf denen das GPZ derzeit errichtet sei. Welche Planungen gäbe es für das GPZ, wenn diese Grundstücke in den Krankenhausbereich einbezogen würden?

 

Kreistagsabgeordneter J. Kalvelage hinterfragte ferner die Tätigkeit von Herrn Dr. Kösters als Generalbevollmächtigten der KKOM und ob tatsächliche keine Kündigungen von Mitarbeitern erfolgten. Letztendlich bat er um Auskunft, ob es bereits Planungen für die Nachnutzung in Emstek gäbe, wenn das GPZ wieder ausziehe.

 

Herr gr. Hackmann verwies darauf, dass mit der jetzigen Neustrukturierung ein tragfähiger Kompromiss gefunden wurde.

 

Herr gr. Hackmann führte weiter aus, dass ein großes Interesse daran bestehe, das GPZ in Cloppenburg wieder zusammenzufassen. Das Vermögen der Stiftung in Emstek sei in die Übergangslösung nicht eingebunden.

 

Er sei sich sicher, dass das GPZ nach Cloppenburg zurückkehren werde. Ein Thema sei dabei auch die Schaffung von dezentralen Wohnangeboten, verteilt auf das Stadtgebiet. Hinsichtlich der Angebote zur Tagesstruktur sowie der geschlossenen Abteilung gingen die Überlegungen dahin, dass diese auf dem bisherigen Gelände bleiben. Die betroffenen Grundstücke seien in die gesellschaftsrechtliche Neustrukturierung der KKOM nicht einbezogen. Voraussichtlich seien für die weiteren Planungen zum GPZ sogar noch weitere Flächen erforderlich. Letztendlich seien auch die Vorgaben des Bebauungsplanes in diesem Bereich zu beachten.


Hinsichtlich der weiteren Nachnutzung in Emstek verwies Herr gr. Hackmann darauf, dass die stationäre Orthopädie in verkleinertem Umfang weitergeführt und zugleich ein ambulantes orthopädisches Facharztzentrum mit Tageschirurgie aufgebaut würde. Am Standort Emstek würden weiterhin orthopädische Sprechstunden angeboten, der Kooperationsarzt werde seine Praxis beibehalten. Ob weitere Leistungsbereiche nach Emstek verlagert werden könnten, müsse überlegt werden. Die langfristige Nachnutzung in Emstek sei sicherlich auf den sozial-caritativen Bereich ausgerichtet. Die Überlegungen dazu würden aber noch Zeit brauchen. Er sicherte den Entscheidungsträgern in Emstek eine enge Einbindung zu.

 

Herr gr. Hackmann gab zu bedenken, dass eine Reihe wichtiger Entscheidungen bereits getroffen wurden, aber immer noch Diskussionsbedarf bestehe und einiges weiterhin in Bewegung sei. Er räumte ein, dass die weiteren Überlegungen auch zu Entscheidungen führen könnten, die noch nicht absehbar seien.

 

Zur Tätigkeit von Herrn Dr. Kösters als Generalbevollmächtigten der KKOM verwies Herr gr. Hackmann darauf, dass die Krise der KKOM die Beratung und Begleitung durch einen unabhängigen Dritten, einen ausgewiesenen Fachmann, erfordert habe.

Hinsichtlich der weiteren Beschäftigung der Mitarbeiter des KKOM verwies Herr gr. Hackmann darauf, dass sich die Verlängerung oder Nicht-Verlängerung von Zeitverträgen - wie bislang auch - am Bedarf an Arbeitskräften ausrichte. Allgemein sei weiterhin festzustellen, dass ein Mangel an Fachkräften bestehe. Daher sei es auch kein Problem gewesen, alle Fachkräfte aus Emstek in Cloppenburg zu übernehmen.

 

Auf Frage des Kreistagsabgeordneten Loots erläuterte Herr gr. Hackmann, dass die Kosten für die Übergangslösung des GPZ in Emstek im Bereich von 300.000 € bis 400.000 € liegen könnten.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck verwies darauf, dass die Einrichtung des GPZ vor vielen Jahren im ehemaligen Vincenzhaus schon damals nicht den Ansprüchen einer dezentralen und kleinteiligen Psychiatrie genügte. Obwohl die Gebäude schon seit Langem sanierungsbedürftig seien, wäre es versäumt worden, in deren Erhalt zu investieren.

Nun viel Geld in eine Übergangslösung in Emstek zu investieren, sei die falsche Richtung. Die Kranken hätten in Cloppenburg viele Möglichkeiten und Freiheiten, ihren Tagesablauf eigenständig zu gestalten, dies könne in Emstek so nicht funktionieren. Psychisch kranke Menschen würden „ausgelagert“, um ein freiwerdendes Gebäude zu nutzen. Nach seinen Erfahrungen, so Kreistagsabgeordneter Riesenbeck weiter, möchten viele Bewohner des GPZ in Cloppenburg bleiben. Es mache mehr Sinn, kurzfristig Wohnungen für mehrere Wohngruppen im Cloppenburger Stadtgebiet anzumieten oder anzukaufen.

 

Herr Rottinghaus räumte ein, dass eine Befragung der Bewohner ergeben habe, dass einige den Wunsch hätten, in Cloppenburg zu bleiben, andere Bewohner seien aber durchaus bereit, nach Emstek umzuziehen. Die Umgewöhnung für den Umzug nach Emstek sei schon bereits angelaufen. Es seien Ausflüge nach Emstek unternommen worden, das Gebäude und die Umgebung seien besichtigt worden. Der Ortswechsel bringe sicherlich Unruhe, es handele sich aber um eine akzeptable Unterbringung für eine vorübergehende Dauer. Es werde versucht, den Bewohnern die Umstände zu erklären.

 

Kreistagsabgeordneter J. Kalvelage äußerte, dass es Bedenken der Anwohner in Emstek gegenüber den Bewohnern des GPZ geben würde.

 

Herr Rottinghaus betonte, dass die Nachbarn, die Einwohner in Emstek keine Angst haben müssten. Dies gelte auch hinsichtlich der Bewohner der „geschlossenen Abteilung“. Dies seien keine Patienten, von denen eine Fremdgefährdung ausgehe. Die „geschlossene Abteilung“ sei zudem auch nicht absolut geschlossen. Die Patienten würden sich schon jetzt - begleitet von Mitarbeitern oder anderen Bewohnern des GPZ - im Stadtgebiet Cloppenburg bewegen.

 

Herr gr. Hackmann ergänzte, dass die Sorgen und Ängste aber sehr ernst genommen würden. Er sicherte zu, die Anwohner in Emstek zu informieren.

 

Auf Frage der Kreistagsabgeordneten Dr. Kannen erläuterte Herr Rottinghaus, dass wegen der vorübergehenden Unterbringung in Emstek kein zusätzliches Personal erforderlich sei. Der Stellenplan müsse nicht geändert werden.

 

Vorsitzender Möller stellte fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorlagen und beendete diesen Tagesordnungspunkt. Er dankte Herrn gr. Hackmann, Herrn Rottinghaus und Herrn Wolking für die umfassenden Ausführungen und wünschte ihnen weiterhin viel Erfolg für ihre Tätigkeit.