Sitzung: 23.04.2013 Sozialausschuss
a)
Heranziehungsvereinbarung – SGB XII mit den Städten und Gemeinden
hier: Wechsel der Zuständigkeit für Bestattungskosten gem. § 74 SGB XII
Kreisoberamtsrätin
Schröder erläuterte einleitend, dass die Städte und Gemeinden seit Jahrzehnten
in weiten Bereichen die Sachbearbeitung in der Sozialhilfe übernähmen. Dazu
gehörten auch die Anträge auf Übernahme der Bestattungskosten. Zuletzt sei dies
durch die vom Kreistag am 11.10.2011 beschlossene Heranziehungsvereinbarung –
SGB XII geregelt worden.
Die Bearbeitung dieser
Anträge sei – nicht zuletzt wegen der neueren Rechtsprechung des
Bundessozialgerichtes – immer komplexer und aufwendiger geworden. Da
insbesondere in kleineren Gemeinden Anträge auf Bestattungskosten eher selten
seien und sich die Sachbearbeitung wegen fehlender Praxis und Erfahrung sehr
zeitaufwendig gestalte, sei es einhelliger Wunsch der Bürgermeister der Städte
und Gemeinden, diese Aufgabe künftig zentral beim Landkreis zu erledigen. Die
erforderlichen Fachkenntnisse seien aufgrund der Sterbefälle von Heimbewohnern
bei den Mitarbeitern des Kreissozialamtes vorhanden.
Die Kreisverwaltung
befürworte die Änderung der Zuständigkeit. Pro Jahr seien - bezogen auf ca. 90
bis 100 Sterbefälle - etwa 230 Anträge zu bearbeiten. Für die Erledigung dieser
Aufgabe werde ca. 1/3 Stelle eingerichtet werden müssen.
Die personellen Voraussetzungen für die Übernahme der Aufgabe, so
Kreisoberamtsrätin Schröder weiter, würden im Sommer 2013 geschaffen. Es sei
dann geplant, die Sachbearbeitung zum Ende der Sommerferien, ab dem 01.08.2013,
zentral bei der Kreisverwaltung fortzusetzen.
Problem sei, dass der nächste
Sitzungstermin des Sozialausschusses erst im September angesetzt sei. Formelle
Voraussetzung des Zuständigkeitswechsels sei die Änderung der
Heranziehungsvereinbarung – SGB XII mit den Städten und Gemeinden. Um die
Umsetzung nicht zu verzögern, werde von der Verwaltung vorgeschlagen, die Änderung
der Heranziehungsvereinbarung – SGB XII direkt in die Sitzung des
Kreisausschusses im Mai zu geben, um noch zeitnah einen Beschluss des
Kreistages herbeizuführen.
Kreisoberamtsrätin Schröder bat die Mitglieder des Sozialausschusses um zustimmende Kenntnisnahme für dieses verkürzte Verfahren.
Vorsitzender Möller
stellte fest, dass von den Mitgliedern des Sozialausschusses keine Bedenken
erhoben wurden.
b)
Zuschuss für die Fachstelle für Sucht und Suchtprävention der Stiftung Edith
Stein
Ltd. Medizinaldirektorin Dr. Blömer trug folgende Mitteilung vor.
Entsprechend der Empfehlung des Sozialausschusses vom 22.11.2012 habe der Kreistag am 10.01.2013 beschlossen, der Fachstelle für Sucht und Suchtprävention der Stiftung Edith Stein für das Haushaltsjahr 2013 einen Zuschuss von 271.210 € als Festbetrag zu gewähren. Die Bewilligung erfolgte unter der Auflage, dass die Stiftung Edith Stein und die Kreisverwaltung gemeinsam auf eine angemessene Beteiligung der übrigen Kostenträger hinwirken sollten.
Zwischenzeitlich hätten dazu seitens des Gesundheitsamtes
Gespräche mit der Verwaltung der Stiftung Edith Stein stattgefunden.
Die Finanzierung der Fachstelle für Sucht und Suchtprävention erfolge – so Ltd.
Medizinaldirektorin Dr. Blömer weiter - neben der Bezuschussung durch den
Landkreis Cloppenburg über Eigenmittel in Form eines Zuschusses vom
Landes-Caritasverband sowie über eine Landeszuwendung als institutionelle
Förderung. Zusätzliche Einnahmen erhalte die Fachstelle für Sucht und
Suchtprävention aus fallbezogenen Abrechnungen durch die
Sozialversicherungsträger, die abhängig von der Art und der Anzahl der
durchgeführten ambulanten Reha-Maßnahmen festgelegt würden und nicht durch die
Fachstelle beeinflussbar seien.
Der Landes-Caritasverband habe seinen Zuschuss in 2013 um etwa 9,5 % auf einen Betrag von 33.500 € erhöht. Die Landeszuwendung betrage seit 2006 jährlich 84.050 €, in den Jahren davor gab es ebenfalls keine wesentlichen Erhöhungen.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V. (LAG –FW), deren Mitglied der Landes-Caritasverband sei, habe bereits im Dezember 2012 beim Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration einen Antrag auf Erhöhung der Landesmittel für die Suchtbekämpfung ab 2014 gestellt. Begründet würde der Antrag mit den gestiegenen Löhnen und Gehältern sowie höheren Betriebskosten. Außerdem werde auf die ausgeweiteten Aufgaben der Suchthilfeeinrichtungen verwiesen, verursacht z.B. durch die neuen synthetischen Drogen, das Online-Spielen und den Gebrauch des Internets. Es sei zurzeit nicht bekannt, ob mit einer Erhöhung der Landeszuwendung für 2014 gerechnet werden könne.
Ltd. Medizinaldirektorin Dr. Blömer brachte abschließend ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass eventuell im Herbst im Rahmen der Beratungen über den Zuschuss des Landkreises Cloppenburg für die Fachstelle für Sucht und Suchtprävention für 2014 bekannt sein werde, ob mit einer Erhöhung der Landeszuwendung gerechnet werden könne.