Herr Ltd. Baudirektor Raue informierte anhand der Anlage zu TOP 8 über den aktuellen Planungsstand zum vierstreifigen Ausbau der E 233

 

Zunächst erläuterte er anhand des Schaubildes zur Umsetzung der Planung der E 233 in welchem Stadium der Planung man sich zur Zeit befinde. Anschließend machte er Ausführungen zu den einzelnen Aktivitäten in allen Planungsabschnitten und ging dann auf die Terminsituation ein. Sodann stellte er die Fortschritte in den einzelnen Planungsabschnitten vor, die sich seit dem letzten Bericht im Verkehrsausschuss ergeben haben. Insbesondere ging er auf die Problematik der Brückenuntersuchungen im Planungsabschnitt 8 ein. Ergebnis dieser Untersuchungen sei, dass lediglich zwei Brückenbauwerke erhalten bleiben könnten, drei Brückenbauwerke müssten erneuert werden. Abschließend wies er noch darauf hin, dass für den Planungsabschnitt 8 b für Ende Juni 2013 eine Informationsveranstaltung in Bühren geplant sei, um die Planung für die Anbindung der E 233 an die A 1 vorzustellen.

 

Auf die Frage von Herrn Kreistagsabgeordneten Haupt, wann der Bau der Straße erfolge und wie lange die Bauzeit betrage, teilte Herr Ltd. Baudirektor Raue mit, dass die Planfeststellungsbeschlüsse für 2015 vorgesehen seien. Sobald diese dann rechtskräftig seien, könne der Bund weiter entscheiden. Ein Baubeginn werde jedoch frühestens im Jahre 2017 in Frage kommen, wenn alles nach Plan verlaufe. Die Bauzeit hänge u.a. von der Bereitstellung der Mittel ab und auch davon, ob die Maßnahme in Rahmen eines ÖPP-Projektes durchgeführt werde. Als Vergleich könne man den Ausbau der A 1 im Rahmen eines PPP-Projektes

(A-Modell) zwischen Bremen und Hamburg heranziehen. Hierbei handele es sich um eine vergleichbare Streckenlänge. Der Ausbau dort sei innerhalb von 3 ½ Jahren erfolgt. Es werde, so Herr Ltd. Baudirektor Raue, wahrscheinlich ein abschnittsweiser Ausbau erfolgen.

 

Herr Haberland ergänzte diese Ausführungen dahingehend, dass vor Baubeginn für alle Planungsabschnitte ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vorhanden sein müsse. Soweit die Maßnahme im Bundesverkehrswegeplan als vordringlicher Bedarf ausgewiesen sei, könne bei Klageverfahren mit einem Sofortvollzug ohne größeren Zeitverlust Baureife erlangt werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Dobelmann stellte Herr Ltd. Baudirektor Raue die Standorte der Rastanlagen vor.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Roder erkundigte sich nach den Reaktionen in der Bevölkerung. Hierauf erläuterte Herr Ltd. Baudirektor Raue, dass sowohl in vielen großen als auch kleineren Veranstaltungen sowie in vielfachen Einzelgesprächen mit den Bürgern die verschiedensten Eindrücke gewonnen wurden. Aufgrund der frühzeitigen Einbindung der Bürger habe man jedoch den Eindruck, dass eine große Akzeptanz bestehe. Natürlich habe es auch gerade bei den großen Veranstaltungen Kritik gegeben; dies jedoch meistens von nicht direkt betroffenen Bürgern oder verständlicherweise von solchen, die erstmalig durch die Ausbauplanung betroffen sind.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Vorwerk machte darauf aufmerksam, dass im Bereich Emstek hinsichtlich des nachgeordneten Streckennetzes Unstimmigkeiten bestünden. Zudem fragte er an, ob aufgrund eines Ausbaus einer Gemeindestraße eine Umstufung erfolgen könne. Dies, so Herr Ltd. Baudirektor Raue, sei von genau festgelegten Kriterien abhängig. U. a. werde dabei sowohl die Funktion der Straße als auch das Verkehrsaufkommen beurteilt.

 

Aufgrund der explodierenden Preise für landwirtschaftliche Flächen erkundigte sich Herr Kreistagsabgeordneter Kreutzmann nach dem für den Ausbau bereits getätigten Grunderwerb. Der Grunderwerb, so Herr Ltd. Baudirektor Raue, werde von der NLG getätigt, jedoch nicht nur direkt an der Ausbaustrecke. Es würden vielmehr auch Flächen im Umfeld erworben, um als Tauschflächen zu dienen. Zudem habe man auch Grundstücke aus einer Zwangsversteigerung erworben, die auch für den Ausbau erforderlich seien.