Über den Sachstand des vierstreifigen Ausbaus der E 233 informierte Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski anhand der in der Anlage 1 zu TOP 12 beigefügten Präsentation.

 

Zu den einzelnen Planungsabschnitten berichtete er wie folgt:

 

PA 4:

Im Planungsabschnitt 4 werde die Bearbeitung des Feststellungsentwurfs weiter fortgesetzt. Weiterhin sei die Umweltplanung in Bearbeitung. Es sei geplant, den Feststellungsentwurf bis zum Frühjahr 2023 fertig zu stellen und der NLStBV zur Beantragung der Planfeststellung zu übergeben.

 

PA 5:

Die Planungsbüros arbeiten an der Aufstellung des Feststellungsentwurfs für den Planungsabschnitt 5. Der Vorentwurf werde auf Basis der vorliegenden Prüfanmerkungen weiter entwickelt. Insbesondere sei die Schalltechnik und Entwässerung zu bearbeiten. Der Terminplan zur Erarbeitung des Feststellungsentwurfs werde aktualisiert sobald die nächsten Planungsschritte durch die planenden Ingenieurbüros durchgeführt worden seien.

 

PA 6:

Der Feststellungsentwurf werde weiterhin von den Planungsbüros bearbeitet. Insbesondere finden derzeit Arbeiten an der Umweltplanung statt. Die Unterlage zu den Bauwerken befinde sich nach wie vor bei der NLStBV für die Vorlage beim BMVD zur Erteilung des Gesehen-Vermerks. Von den Ingenieurbüros sei vorgesehen, den Feststellungsentwurf zum Sommer 2023 fertigzustellen, um ihn der Planfeststellungsbehörde zur ersten Prüfung zu übergeben.

 

PA 8:

Im Planungsabschnitt 8 werden die Stellungnahmen zu den Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren erarbeitet. Teilweise finden Abstimmungen mit den Trägern öffentlicher Belange statt, um planerische Lösungen zu finden. Sobald dieser Schritt abgeschlossen sei, wäre ein Erörterungstermin möglich. Eine Terminierung sei derzeit noch nicht vorgesehen und werde nach momentanen Stand von der Planfeststellungsbehörde für das 1. Halbjahr 2023 geplant.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Bohmann erkundigte sich nach dem Planungsstand im PA 6. Er sei der Ansicht gewesen, dass bereits der Gesehen-Vermerk vorliege. Zudem fragte er nach, warum es keine Information zum PA 7 gebe und bat um Auskunft zur Erstattung der Planungskosten.

 

Für die Planung im PA 6 gebe es den Gesehen-Vermerk erklärte Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski. Dieser sei vom Bund erteilt worden. Derzeit sei man jedoch noch bei der Aufstellung des Feststellungsentwurfes für die Planfeststellung. Dies sei sehr zeitintensiv. Durch Rechts- und Richtlinienänderungen sei es teilweise erforderlich, die Planungen neu aufzubereiten, was sehr aufwendig sei. Dies sei z. B. bei den Brückenbauwerken der Fall. Hierfür vorzunehmende Planungsänderungen müssten wiederum dem Bund zur Erteilung des Gesehen-Vermerks vorgelegt werden.

 

Der Planungsabschnitt 7 gehöre nicht direkt zur Planung, erklärte Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski weiter, da dieser Bereich bereits vierstreifig ausgebaut sei. Allerdings habe man sich gemeinsam mit der NLStBV für einen besseren Lärmschutz in diesem Planungsabschnitt eingesetzt, was dazu geführt hat, dass der Bund einer Planung zugestimmt habe. Für die Planung des Lärmschutzes sei die NLStBV zuständig.

 

Zum Thema Kostenerstattung teilte Herr Kreisrat Meyer mit, dass es mit dem Land eine Vereinbarung gebe, damit eine Kostenerstattung für die Planung des Ausbaus der E 233 an die Landkreise Cloppenburg und Emsland erfolgen könne. Der Bund erstatte die Planungskosten an das Land. Da auch das Land eigene Aufwendungen wie z. B. für das Planfeststellungsverfahren habe, werde der Erstattungsbetrag des Bundes zu 2/3 an die Landkreise Cloppenburg und Emsland abgetreten. Für die Vereinbarung habe man die Planungskosten und die geschätzten Baukosten zum Zeitpunkt der Vereinbarung in Ansatz gebracht. Ob die Kostenerstattung am Ende auskömmlich sei, hänge von der weiteren Entwicklung der Planungskosten und der Baukostenentwicklung ab. Grundvoraussetzung für die Kostenerstattung sei jedoch der Bau der Straße.