Der Verkehrsausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, folgende Prüfungen durchzuführen:

1.       Sind entsprechend der Bauvorschriften „Markierungen aufgebracht und im guten Zustand“ bzw. können diese mit Schwerpunkt Randmarkierungen erweitert werden?

2.       Gibt es die Möglichkeit, Radwege mit Randmarkierungen in der Ausführung „Schmalstrich-weiß“ aufzubringen?

 


Herr Kreistagsabgeordneter Lohmann trug den Antrag „Prüfauftrag – Markierungen Kreisstraßen und Radwege“ entsprechend der Vorlage V-VERK/23/239 vor.

 

Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski gab einen Überblick über die derzeitige Sachlage zum Thema Markierungen entsprechend der Vorlage V-VERK/23/239.

 

Er begrüße den Antrag, teilte Herr Kreistagsabgeordneter Dunkel mit. Derzeit würden nur breite Fahrbahnen mit Markierungen versehen. Schmale Fahrbahnen und Radwegen dagegen nicht. Dies halte er nicht für richtig. Es sei eine neue Epoche der Fahrzeugausstattung angebrochen, dem man gerecht werden müsse.

 

Auch er befürworte den Antrag, teilte Herr Kreistagsabgeordneter Bohmann mit. Hinsichtlich der Kosten bat er, dem Protokoll eine grobe Kostenschätzung beizufügen.

 

Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski teilte zunächst mit, dass sämtliche Kreisstraßen mit einer Randmarkierung versehen seien. Schmale Fahrbahnen würden nicht mit einer Mittelmarkierung versehen, da die verbleibende Fahrspur nicht ausreichend breit genug für ein Fahrzeug sei.

 

Zur Kostenermittlung gab er an, dass die Kosten für die Markierung an sich grob ermittelt werden könnten. Hinsichtlich der Kosten für den personellen Aufwand sei dies nicht so einfach möglich.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Holthaus machte darauf aufmerksam, dass es sich zunächst um einen Prüfauftrag handele. Man befinde sich in einer neuen Zeit, in dem die Fahrzeuge mit neuen Assistenzsystemen ausgestattet seien. Um diese nutzen zu können, seien entsprechende Fahrbahnmarkierungen erforderlich. Bei den Radwegen sei zu prüfen, ob eine Markierung sinnvoll zur Verkehrssicherheit beitrage.

 

Herr Holtewert merkte an, dass ihm keine nennenswerten Zahlen von Unfällen auf Radwegen bekannt seien, die als Ursache ein Abkommen vom Radweg hätten. Auf starke Verschwenkungen eines Radweges, die zu Unfällen führen könnten, werde mit Baken aufmerksam gemacht.

 

Es sei ein erhöhtes Unfallpotential gegeben, teilte Herr Kreistagsabgeordneter Lohmann mit. Die meisten Unfälle würden auch nicht gemeldet werden. Er machte nochmal deutlich, dass es im Antrag um die Randmarkierung und nicht die Mittelmarkierung gehe. Evtl. könne bei neuen Maßnahmen eine entsprechende Markierung erfolgen. Daher solle der Prüfauftrag erteilt werden.

 

Kreistagsabgeordneter Dunkel bestätigte aus eigener Erfahrung, dass bei schlechten Witterungsbedingungen Unfallgefahren bestünden und auch Unfälle passieren. Er schlug vor, über den Antrag abzustimmen.