Der Kreistag beschloss einstimmig eine Änderung der
Vereinbarung mit den Städten und Gemeinden über die Wahrnehmung von Aufgaben
der öffentlichen Jugendhilfe wie folgt:
a)
ab 01.01.2013 für jeden vorhandenen Hortplatz lt. Betriebserlaubnis bei einer
Betreuung von bis zu 10 Kindern einen jährlichen Zuschussbetrag von 628 Euro
b) ab 01.01.2013 für jeden
vorhandenen Hortplatz lt. Betriebserlaubnis bei einer Betreuung von mehr als 10
Kindern einen jährlichen Zuschussbetrag von 537 Euro
c) ab 01.08.2013
für jeden vorhandenen Hortplatz lt. Betriebserlaubnis bei einer Betreuung von
bis zu 10 Kindern einen jährlichen Zuschussbetrag von 635 Euro
d) ab 01.08.2013 für jeden
vorhandenen Hortplatz lt. Betriebserlaubnis bei einer Betreuung von mehr als 10
Kindern einen jährlichen Zuschussbetrag von 543 Euro
e) ab 01.08.2013 für jeden
vorhandenen Halbtagskrippenplatz lt. Betriebserlaubnis ohne Beschäftigung einer
Drittkraft eine monatlichen Zuschussbetrag von 135 Euro
f) ab 01.08.2013 für jeden
vorhandenen Ganztagskrippenplatz lt. Betriebserlaubnis ohne Beschäftigung einer
Drittkraft eine monatlichen Zuschussbetrag von 146 Euro
g) ab 01.08.2013 für jeden
vorhandenen Halbtagskrippenplatz lt. Betriebserlaubnis mit Beschäftigung einer
Drittkraft eine monatlichen Zuschussbetrag von 250 Euro
h)
ab 01.08.2013 für jeden vorhandenen Ganztagskrippenplatz lt. Betriebserlaubnis
mit Beschäftigung einer Drittkraft eine monatlichen Zuschussbetrag von 358 Euro
Ausschüsse: Jugendhilfeausschuss am 06.12.2012
Kreisausschuss am 20.12.2012
Kreistagsabgeordnete Wienken, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, trug den Sachverhalt vor.