Der Kreistag beschloss einstimmig eine Änderung der Vereinbarung mit den Städten und Gemeinden über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe wie folgt:

 

a) ab 01.01.2013 für jeden vorhandenen Hortplatz lt. Betriebserlaubnis bei einer Betreuung von bis zu 10 Kindern einen jährlichen Zuschussbetrag von 628 Euro

b) ab 01.01.2013 für jeden vorhandenen Hortplatz lt. Betriebserlaubnis bei einer Betreuung von mehr als 10 Kindern einen jährlichen Zuschussbetrag von 537 Euro

c) ab 01.08.2013 für jeden vorhandenen Hortplatz lt. Betriebserlaubnis bei einer Betreuung von bis zu 10 Kindern einen jährlichen Zuschussbetrag von 635 Euro

d) ab 01.08.2013 für jeden vorhandenen Hortplatz lt. Betriebserlaubnis bei einer Betreuung von mehr als 10 Kindern einen jährlichen Zuschussbetrag von 543 Euro

e) ab 01.08.2013 für jeden vorhandenen Halbtagskrippenplatz lt. Betriebserlaubnis ohne Beschäftigung einer Drittkraft eine monatlichen Zuschussbetrag von 135 Euro

f) ab 01.08.2013 für jeden vorhandenen Ganztagskrippenplatz lt. Betriebserlaubnis ohne Beschäftigung einer Drittkraft eine monatlichen Zuschussbetrag von 146 Euro

g) ab 01.08.2013 für jeden vorhandenen Halbtagskrippenplatz lt. Betriebserlaubnis mit Beschäftigung einer Drittkraft eine monatlichen Zuschussbetrag von 250 Euro

h) ab 01.08.2013 für jeden vorhandenen Ganztagskrippenplatz lt. Betriebserlaubnis mit Beschäftigung einer Drittkraft eine monatlichen Zuschussbetrag von 358 Euro


Ausschüsse:            Jugendhilfeausschuss am 06.12.2012

                        Kreisausschuss am 20.12.2012

 

Kreistagsabgeordnete Wienken, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, trug den Sachverhalt vor.