Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz beschließt einstimmig, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Der Wissens- und Technologietransfer in den Landkreisen Cloppenburg, Grafschaft Bentheim und Vechta wird weiterhin gemeinsam als Verbundprojekt praktiziert. Die Koordination sowie Fördermittelabwicklung wird für weitere 4 Jahre und mit Option auf Verlängerung um weitere 3 Jahre vom Landkreis Cloppenburg übernommen. Die notwendigen Finanzmittel von 132.000 Euro pro Jahr werden für den Landkreis Cloppenburg bereitgestellt, zu denen eine jährliche Förderung in Höhe von 28.800 Euro beantragt wird.

 


Der Leiter der Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Herr Gehrmann, informierte über den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-PLA/22/354.

 

Seit 2015 betreiben die Landkreise Cloppenburg, Vechta und Grafschaft Bentheim den Wissens- und Technologietransfer für Firmen gemeinsam als Verbundprojekt. Der Wissens- und Technologietransfer ist ein wichtiges Angebot zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und trägt zur Erhöhung der Wertschöpfung und Innovation in den Landkreisen bei. Im Mittelpunkt der Aktivitäten steht die qualifizierte Beratung von Betrieben in technischen, organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen sowie die Betreuung bei Entwicklungen neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bis hin zur Antragsbegleitung für Innovationsfördermittel und Zugang zu wissenschaftlichen Einrichtungen und Netzwerken.

Bisherige Projekte seien ein energetisches Quartierskonzept einer Kommune mit einem Gewerbestandort, Optimierung einer Kläranlage für Kommune und Unternehmen, Zukunftskonzept für ein Altenpflegeheim, Digitalprojekt von 5 Berufsbildenden Schulen in Niedersachsen und die Veranstaltungsserie DigiTalk. Durch die Transformation der Wirtschaft (Digitalisierung, Fachkräftemangel, Globalisierung) sei die Fortführung des Wissens- und Technologietransfer über 2022 hinaus umso wichtiger. Für 2023 sei ein neuer Förderantrag zu stellen. Es sei nötig, die Dienstleistung im Rahmen eines EU-weiten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb über 4 Jahre mit Option zur Verlängerung von 3 Jahren auszuschreiben.

 

Kreistagsabgeordneter Holthaus erklärt im Namen der CDU-Fraktion, dass es sich um ein gutes Projekt handelt, um die Unternehmen zu unterstützen. Er erkundigt sich, ob nach 4 Jahren ein erneuter Beschluss gefasst werden müsse.

 

Herr Gehrmann teilt mit, dass die politischen Gremien entsprechend informiert und einbezogen werden.