Kreistagsabgeordneter Tönnies stellte eingangs den Antrag vor und berichtete, dass man sich nach der Eingabe des Kindertagespflegevereins in der Sitzung des Kreistags vom 12.07.2022 intensiv mit der Thematik beschäftigt habe. Die CDU Fraktion habe sich mit dem Vorstand des Kindertagespflegevereins getroffen und sich deren Punkte angehört. Es hätten sich zwei Punkte maßgeblich heraus kristallisiert: 1. Inwieweit erfolgen Zahlungen in der Kindertagespflege pass- und zeitgenau in den einzelnen Kommunen? 2. Handlungsbedarf aufgrund der steigenden Energiekosten bei Strom und Gas.

 

Kreistagsabgeordneter Tönnies erklärte, man habe beide Punkte in Form des Antrages als Auftrag an die Verwaltung gegeben und man finde sich als CDU Fraktion in der vorliegenden Beschlussvorlage mit dem Antragsbegehren wieder. Man wisse, dass die Kindertagespflegepersonen für die Betreuung von Kindern im Landkreis wichtig seien und das man für die Zukunft die Kostenentwicklung weiter im Blick behalten müsse. Was man mit dem Antag bezweckt habe, sei mit der Beschlussvorlage erfüllt und man werde seitens der CDU Fraktion zustimmen und werbe für Zustimmung.

 

Die Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann trug ergänzend zum Forderungskatalog des Kindertagespflegevereins die Evaluationsergebnisse aus der Vorlage vor. Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann betonte, dass man im Landkreis Cloppenburg sowohl bei Verdienstmöglichkeiten, als auch bei der Anzahl der Urlaubs-/Ausfalltage im Vergleich zu Landkreisen und kreisfreien Städten der Region des ehemaligen Regierungsbezirkes Weser-Ems im oberen Drittel läge und das die Erfahrungen anderer Landkreise und kreisfreien Städte mit pauschalierten Abrechnungssystemen gezeigt habe, dass diese wegen Anpassungen und Neubewilligungen, insbesondere wenn Eltern als Korrektiv bei abweichenden Förderumfängen diese fordern, ebenfalls bürokratisch mit Verwaltungsaufwand verbunden seien. Bei stark variierenden, monatlichen Betreuungsbedarfen muss oft parallel mit Stundenzetteln gearbeitet werden.

 

Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann berichtet, dass die Städte und Gemeinden die Abrechnung der Kindertagespflege als übertragene Aufgabe eigenständig ausgestalten und es unterschiedlich Systeme entwickelt haben. Die Monate Juli, August und September seien für die fiktive, kreisweite Pauschalabrechnung im Rahmen der Evaluation deshalb genommen worden, weil der Kindertagespflegeverein seinen Forderungskatalog mit der Forderung der pauschalierten Abrechnung im Juli öffentlich gestellt habe. Es handelte sich um die anstehenden Abrechnungen, aus denen sich bei Hochrechnung auf das ganze Jahr die ermittelte Kostensteigerung errechnen würde. Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann gab zu bedenken, dass die Monate der parallelen Rechnung nicht als voll repräsentativ gesehen werden können, da gerade in den Monaten Juli/August auch Betreuungswechsel und Übergänge in andere Betreuungsformen stattfinden würden. Nichts desto trotz würde die pauschale Abrechnung, wie sie vom Kindertagespflegeverein begehrt werde, erhebliche Mehrkosten bedeuten, selbst unter Berücksichtigung der Personalkosten der Städte und Gemeinden bei einem Personaleinsatz von durchschnittlich 20% einer Vollzeitäquivalente liegen Mehrkosten einer pauschalen Abrechnung deutlich über den Kosten bei einer Spitzabrechnung.

 

Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann erklärte, dass man mit den Gemeinden bereits Verbesserungen bei der Bearbeitungszeit durch Austausch von guten Berechnungsvorlagen über Fach- und Office-Software forciert habe, um insbesondere die Kommunen, die aktuell nicht zeitnah das Tagespflegeentgelt anweisen können, zu unterstützen.

 

Vor dem Hintergrund der Umfrage des Kindertagespflegebüros unter den Kindertagespflegepersonen im Landkreis identifiziere man das Anliegen der pünktlichen Bezahlung als wichtig und werde, so  Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann, bei Bedarf mit hohen Abschlägen zu festen Auszahlungsterminen im Folgemonat nach Leistungserbringung zusätzlich eine Verbesserung erreichen.

 

 

Abschließend stellte Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann heraus, dass die einmalige Zulage von 300,00 EUR wegen fehlender Einsparmöglichkeiten in der Kindertagespflege gerechtfertigt sei. Da für die Verwaltung nicht überschaubar sei, wie sich die Kostenentwicklung mit den Gas- und Strompreisdeckeln kurzfristig entwickeln werde, sei die einmalige Zulage sachgerecht.

 

Frau Dr. Kannen merkte einen Korrekturbedarf hinsichtlich eines falschen Datums in der Vorlage an und fragte nach, ob der Kindertagespflegeverein als Forderungssteller die Vorschläge im Vortrag jetzt zum ersten Mal höre oder ob die Verwaltung die Vorschläge im Vorfeld  dem Kindertagespflegeverein kommuniziert habe.

 

Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann erklärte, dass Kreisamtsrat Trenkamp als zuständiger Mitarbeiter der Kreisverwaltung den Entwurf der Vorlage vorab mit der ersten Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied des Kindertagespflegevereins erörtert habe und nach erfolgter Erörterung noch zwei Änderungswünsche eingepflegt habe. Die Ideen der Verwaltung seien gut aufgenommen worden, jedoch habe sich der Verein nach intensiverer Befassung mit der Vorlage kurzfristig weitergehende Forderungen formuliert.

 

Kreistagsabgeordneter Hackstedt erinnerte, dass Gegenstand des Tagesordnungspunktes der Antrag der CDU Fraktion sei, wozu ein gelungener Beschlussvorschlag vorläge über den jetzt abzustimmen sei.

 

Kreistagsabgeordnete Sibbel bekräftigte für die Fraktion der FDP-BLC Gruppe die Unterstützung des Antrages unter dem Hinweis, dass es schön wäre langfristig doch zur Vermeidung von Schwierigkeiten in Zukunft bei der Zahlungsverlässlichkeit eine einheitliche Abrechnung im ganzen Landkreis zu erreichen.

 

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wurde einstimmig folgende Beschlussfassung empfohlen:

Die Kreisverwaltung weist die mit der Abrechnung beauftragten Städte und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg an, soweit diese nicht die Leistung der Kindertagespflege im Folgemonat nach Leistungserbringung pünktlich entgelten, auskömmliche Abschläge von 90% der beantragten Betreuungsstunden im Folgemonat nach Leistungserbringung zu zahlen.

Zur Kompensation der stark angestiegenen Energiekosten, insbesondere der Heizkosten, und in Anerkennung der Unmöglichkeit, diese Kosten in der Betreuungstätigkeit zu senken, wird jeder aktiven Kindertagespflegeperson im Landkreis Cloppenburg eine Sonderzahlung in Höhe der Energiepreispauschale (EPP) des Bundes vom 01.09.2022 gewährt.