Frau Christina Ostendorf, 2. Vorsitzende des Kindertagespflegevereins, meldete sich mit einer Einlassung zu Top 5, Antrag der CDU-Fraktion vom 27.09.2022 auf Änderung der Auszahlungsverfahren zur Abrechnung der Förderleistung und Kompensation steigender Energiekosten in der Kindertagespflege. Nach Hinweis der Vorsitzenden, Kreistagsabgeordnete Vey-Höwener, dass nach einer kurzen einleitenden Worten eine Frage an den Ausschuss zu richten sei, trug Frau Ostendorf ein Statement vor, wonach die, mit Beschluss des Kreistages vom 12.07.2022 beschlossene Erhöhung des Tagespflegeentgeltes auf 5,80 € je Betreuungsstunde pro betreutem Kind in der Kindertagespflege nur 1/5 aller im Landkreis tätigen Kindertagespflegepersonen, welche eine 300 Stunden Qualifizierung hätten, bekämen. Zusätzlich sei beschlossen worden, dass Kindertagespflegepersonen 24 Fortbildungsstunden machen müssten, um den Stundensatz von 5,80 EUR je betreutem Kind bekommen zu können.

 

Ferner würde die Auszahlung des maximalen Entgeltes durch die, mit der Abrechnung beauftragten Städte und Gemeinden, nicht erfolgen, wobei dies am Jugendamt läge.

 

Die einmalige Zulage von 300,00 EUR sei nur „ein Tropfen auf den heißen Stein“. Frau Ostendorf forderte eine Erhöhung des Sachkostenanteils des Tagespflegeentgeltes.

 

Des Weiteren forderte die Fragestellerin eine Erhöhng der regulären Urlaubstage auf 50 Ausfalltage. Man benötige als Kindertagespflegeperson 30 Tage eigenen Urlaub und mindestens 20 Ausfalltage je betreutem Kind bei Krankheit des betreuten Kindes. Die Kinder seien gerade im Winter häufig Krank, so dass insgesamt 50 Ausfalltage regulär durchbezahlt werden sollten.

 

Die Fragestellerin bekundete namens des Kindertagespflegevereins, dass man sich freuen würde, die Erhöhung des Entgeltes über eine Erhöhung des Sachkostenanteils, sowie 50 reguläre Urlaubs- bzw. Ausfalltage über eine Erhöhung der Elternbeiträge, mindestens auf das Niveau der Kinderkrippenbeiträge zu erreichen.

 

Abschließend wünsche sich der Kindertagespflegeverein eine kreisweite pauschalisierte Abrechnung mit Fehltageermittlung einmal im Jahr, damit man am Ende des Monats ein durchschnittlich errechnetes Entgelt unbürokratisch erhalte.

 

Kreisrat Meyer konstatierte, dass er dem Beitrag eine konkrete Fragestellung nicht entnehmen könne, und stellte fest, dass Frau Ostendorf im Wesentlichen auf die Inhalte eines Schreibens des Kindertagespflegevereins Bezug genommen habe, welches am Tag vor der Sitzung des Jugendhilfeausschuss an die Kreisverwaltung und an Kreistagsmitglieder gegangen sei. Diese Inhalte seien insoweit bekannt und Gegenstand der Beratung. Mit dem Hinweis, dass die angesprochenen Steigerungen der Energiepreise kontinuierlich im Blick wären und eine auskömmliche Höhe der Sachkostenanteile damit im Zusammenhang stünden, erörterte Kreisrat Meyer, dass man als Verwaltung bei entsprechender zukünftiger Entwicklung der Energiepreise sich dieses Problems weiter widmen werde.