Sitzung: 17.11.2022 Jugendhilfeausschuss
Frau Christina Ostendorf, 2.
Vorsitzende des Kindertagespflegevereins, meldete sich mit einer Einlassung zu
Top 5, Antrag
der CDU-Fraktion vom 27.09.2022 auf Änderung der Auszahlungsverfahren zur
Abrechnung der Förderleistung und Kompensation steigender Energiekosten in der
Kindertagespflege. Nach Hinweis der Vorsitzenden, Kreistagsabgeordnete Vey-Höwener, dass nach
einer kurzen einleitenden Worten eine Frage an den Ausschuss zu richten sei,
trug Frau Ostendorf ein Statement vor, wonach die, mit Beschluss des Kreistages
vom 12.07.2022 beschlossene Erhöhung des Tagespflegeentgeltes auf 5,80 € je
Betreuungsstunde pro betreutem Kind in der Kindertagespflege nur 1/5 aller im
Landkreis tätigen Kindertagespflegepersonen, welche eine 300 Stunden
Qualifizierung hätten, bekämen. Zusätzlich sei beschlossen worden, dass
Kindertagespflegepersonen 24 Fortbildungsstunden machen müssten, um den
Stundensatz von 5,80 EUR je betreutem Kind bekommen zu können.
Ferner würde die Auszahlung des maximalen Entgeltes durch die, mit der
Abrechnung beauftragten Städte und Gemeinden, nicht erfolgen, wobei dies am
Jugendamt läge.
Die einmalige Zulage von 300,00 EUR sei nur „ein Tropfen auf den heißen
Stein“. Frau Ostendorf forderte eine Erhöhung des Sachkostenanteils des
Tagespflegeentgeltes.
Des Weiteren forderte die Fragestellerin eine Erhöhng der regulären
Urlaubstage auf 50 Ausfalltage. Man benötige als Kindertagespflegeperson 30
Tage eigenen Urlaub und mindestens 20 Ausfalltage je betreutem Kind bei
Krankheit des betreuten Kindes. Die Kinder seien gerade im Winter häufig Krank,
so dass insgesamt 50 Ausfalltage regulär durchbezahlt werden sollten.
Die Fragestellerin bekundete namens des Kindertagespflegevereins, dass
man sich freuen würde, die Erhöhung des Entgeltes über eine Erhöhung des
Sachkostenanteils, sowie 50 reguläre Urlaubs- bzw. Ausfalltage über eine
Erhöhung der Elternbeiträge, mindestens auf das Niveau der
Kinderkrippenbeiträge zu erreichen.
Abschließend wünsche sich der Kindertagespflegeverein eine kreisweite
pauschalisierte Abrechnung mit Fehltageermittlung einmal im Jahr, damit man am
Ende des Monats ein durchschnittlich errechnetes Entgelt unbürokratisch
erhalte.
Kreisrat Meyer konstatierte, dass er dem Beitrag eine konkrete
Fragestellung nicht entnehmen könne, und stellte fest, dass Frau Ostendorf im
Wesentlichen auf die Inhalte eines Schreibens des Kindertagespflegevereins
Bezug genommen habe, welches am Tag vor der Sitzung des Jugendhilfeausschuss an
die Kreisverwaltung und an Kreistagsmitglieder gegangen sei. Diese Inhalte
seien insoweit bekannt und Gegenstand der Beratung. Mit dem Hinweis, dass die
angesprochenen Steigerungen der Energiepreise kontinuierlich im Blick wären und
eine auskömmliche Höhe der Sachkostenanteile damit im Zusammenhang stünden,
erörterte Kreisrat Meyer, dass man als Verwaltung bei entsprechender
zukünftiger Entwicklung der Energiepreise sich dieses Problems weiter widmen
werde.