Herr Leitender Baudirektor Ribinski gab anhand der in der Anlage 1 zu TOP 8 beigefügten Präsentation einen Überblick über den aktuellen Sachstand zum vierstreifigen Ausbau der E 233.

 

Zu den einzelnen Planungsabschnitten (PA) teilte er Folgendes mit:

 

PA 4:

Im Planungsabschnitt 4 habe am 6. September 2022 eine Informationsveranstaltung für die Landwirte im Forum Hasetal in Löningen stattgefunden. Anhand einer 3-D-Präsentation sei den Anwesenden die Entwurfsplanung vorgestellt worden. Diese Darstellungsform sei dann auch im Bürger-Info-Termin am 20. September angeboten worden. An diesem Termin konnten sich die Bürger an verschiedenen Ständen über die Planung informieren und sich mit den Planern und Projektbeteiligten austauschen. Vorgebrachte Anregungen und Verbesserungsvorschläge werden vor der weiteren Planung hinterfragt und ggfs. In die Planung mit einbezogen. Der Bürger-Info-Termin fand von nachmittags bist in den Abend hinein statt, um möglichst vielen Bürgern die Teilnahme zu ermöglichen.

 

Die Bearbeitung des Feststellungsentwurfs werde weiter fortgesetzt, informierte Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski weiter. Insbesondere die Umweltplanung sei derzeit in Bearbeitung. Weiterhin sei geplant, den Feststellungsentwurf bis zum Frühjahr 2023 fertig zu stellen und der NLStBV zur Beantragung der Planfeststellung zu übergeben.

 

PA 5:

Im Planungsabschnitt 5 arbeiten die Planungsbüros an der Aufstellung des Feststellungsentwurfes. Der Vorentwurf werde auf Basis der vorliegenden Prüfanmerkungen weiter entwickelt. Insbesondere seien derzeit die Schalltechnik und die Entwässerung zu bearbeiten.

 

Der Terminplan zur Erarbeitung des Feststellungsentwurfs dieses Planungsabschnitts werde aktualisiert sobald die nächsten Planungsschritte durch die planenden Ingenieurbüros durchgeführt worden seien.

 

PA 6:

Die Planungsbüros arbeiten weiterhin am Feststellungsentwurf. Insbesondere finden derzeit Arbeiten an der Umweltplanung statt. Die Unterlage zu den Bauwerken befinde sich nach wie vor bei der NLStBV für die Vorlage beim BMDV zur Erteilung des Gesehen-Vermerks.

Von den Ingenieurbüros sei vorgesehen, den Feststellungsentwurf zum Sommer 2023 fertigzustellen, damit dieser dann der Planfeststellungsbehörde zur ersten Prüfung vorgelegt werden könne.

 

PA 8:

Im Planungsabschnitt 8 werden die Stellungnahmen zu den Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren erarbeitet. Sobald dieser Schritt abgeschlossen sei, sei ein Erörterungstermin möglich. Der Termin dafür könne derzeit noch nicht festgelegt werden. Dieser werde nach momentanen Stand von der Planfeststellungsbehörde für das 1. Halbjahr 2023 geplant.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Bohmann bat darum, zum besseren Verständnis eine Übersicht der Schritte in den einzelnen Planungsabschnitten sowie der Zeitabläufe zu erhalten. Er erkundigte sich danach, wie häufig eine Einarbeitung von Anregungen etc. im Laufe des Verfahrens erfolge.

Weiterhin bat er um Auskunft zu Flächen, die weit entfernt (z. B. in Varrelbusch) von der Maßnahme lägen und hierfür bestimmt seien.

 

Herr Leitender Baudirektor Ribinski erläuterte, dass er keinen konkreten Zeitplan und konkrete Schritte darstellen könne, da der Prozess durch z. B. neue Vorschriften laufend angepasst werden müsse. Die einzelnen Planungsschritte und den Stand der einzelnen Planungsabschnitte könne er aber aufzeigen.

 

Eine entsprechende Übersicht ist in der Anlage 2 zu TOP 8 beigefügt.

 

Zum Ablauf im Planfeststellungsverfahren teilte er mit, dass die eingereichten Feststellungsunterlagen grundsätzlich einmal von der Planfeststellungsbehörde gesichtet werden. Die von dort gemachten Anregungen würden eingearbeitet. Danach leite die Planfeststellungsbehörde, hier das Land, das Verfahren ein. Die im Rahmen der Auslegung gemachten Stellungnahmen seien evtl. einzuarbeiten. Auch sei eine erneute Auslegung möglich. Dies sei im Austausch mit der Planfeststellungsbehörde abzustimmen.

 

Zur Frage der Flächen erläutere Herr Leitender Baudirektor Ribinski, dass von verschiedensten Stellen Flächen angekauft und vorab auf Verwertbarkeit geprüft worden seien. Die Flächen seien für unterschiedliche Zwecke, z. B. auch zum Tausch, erforderlich. Herr Kreisrat Meyer ergänzte, dass sich die nicht im Verfahrensgebiet liegenden, sondern dem Flurbereinigungsverfahren zugezogenen Flächen in der Regel um Flächen in öffentlicher Hand handele. Dies sei auch bei den Flächen in Varrelbusch der Fall.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Christ bat um Information zur Umsetzung der Maßnahme und zu den Einschränkungen, die sich daraus für alle ergeben.

 

Zur Umsetzung der Maßnahme könne er keine konkreten Aussagen machen, erklärte Herr Leitender Baudirektor Ribinski. Dies hänge von verschiedensten Faktoren ab. Allerdings finde die Umsetzung der Maßnahme bereits in der Planung Berücksichtigung. Z. B. werde im PA 8 die bauliche Umsetzung der Anschlussstelle Cloppenburg / A 1 thematisiert. In Abschnitten, in denen parallel gebaut werden könne, sei die Umleitung des Verkehrs eher unproblematisch.