Der Kreistag,
beschloss einstimmig Folgendes:
a)
Die
Schuldnerberatung im Landkreis Cloppenburg wird in den Haushaltsjahren 2023 bis
2025 durch pauschale Zuschüsse an die vier nachstehenden Wohlfahrtsverbände
finanziert.
b) Den Schuldnerberatungsstellen werden die
Zuschüsse als jährliche Festbeträge entsprechend den vorliegenden Anträgen in
folgender Höhe bewilligt:
- der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V.: 40.000 EUR,
- dem Diakonischen
Werk Oldenburg Münsterland: 51.000 EUR,
- dem Caritas-Sozialwerk
St. Elisabeth: 45.000 EUR,
- dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Cloppenburg e.V.:
45.000 EUR.
Kreistagsabgeordnete
Preuth-Stuke, Vorsitzende des Sozialausschusses, trug den Sachverhalt gemäß
Vorlage V-SOZ/22/153 vor.