Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 2

Der Ausschuss für Kultur und Freizeit beschloss mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen, dem Kreistag die folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Der Antrag der Katholischen Pfarrei St. Marien Cloppenburg-Bethen auf Gewährung eines Zuschusses für den Neubau der Orgel für die Wallfahrtsbasilika St. Marien Bethen in Höhe von 20.000,00 EUR wird abgelehnt.

 


Frau Kreisrätin Tapken begrüßte die Vertreter der Kirchengemeinde St. Marien Bethen, namentlich Herrn Alterbaum, stellvertretender Vorsitzender des Kirchenausschusses, sowie Herrn Wilken, Mitglied des Orgelbauvereins.

 

Anschließend trug Frau Kreisrätin Tapken den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-KUL/22/239 vor und übergab das Wort zur Erläuterung des Antrages daraufhin an Herrn Alterbaum und Herrn Wilken.

 

Herr Wilken erklärte, dass die mit Kreistagsbeschluss des Landkreises Cloppenburg vom 03.11.2020 erteilte Förderauflage, dass das Bischöflich Münstersche Offizialat Vechta (BMO) ebenfalls einen Zuschuss in Höhe von 150.000,00 EUR gewährt, bislang nicht erfüllt werden konnte.

Seit der Antragsstellung im Jahr 2020 seien jedoch diverse Gespräche mit dem BMO geführt worden. Das BMO habe der Katholischen Pfarrei die kirchenaufsichtliche Genehmigung für ein gegebenenfalls notwendiges Darlehen zur Restfinanzierung erteilt. Demzufolge könne die Katholische Pfarrei notfalls, sofern bis Ende 2024/Anfang 2025 die Gesamtkosten nicht vollständig durch entsprechende Einnahmen gedeckt werden könnten, ein Darlehen aufnehmen. Ein entsprechendes Darlehen solle jedoch nur im Notfall aufgenommen werden.

Er erklärte, dass der Neubau der Orgel hauptsächlich durch Spenden finanziert werde. Zudem sei von Seiten des Landes Niedersachsen ein Zuschuss in Höhe von 20.000,00 EUR und von Seiten der Stadt Cloppenburg ein Zuschuss in Höhe von 10.000,00 EUR ohne die Erteilung einer Förderauflage bewilligt worden.

Herr Wilken führte aus, dass die Wallfahrtskirche St. Marien Bethen als nördlichster Wallfahrtsort überregional bekannt sei und viele Konzerte mit bekannten Kirchenmusikern in der Wallfahrtskirche ausgerichtet würden. Er hoffe daher, dass über den Antrag der Katholischen Pfarrei positiv entschieden werde.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Götting vertrat die Auffassung, dass sich die Sachlage seit der Antragsstellung im Jahr 2020 nicht geändert habe. Er erklärte, dass sich bei einer anteiligen Förderung durch den Landkreis Cloppenburg ebenfalls das BMO an der Finanzierung beteiligen müsse. Ansonsten sei zu erwarten, dass viele weitere Kirchengemeinden Anträge auf eine Förderung beim Landkreis Cloppenburg stellen.

Die CDU-Fraktion spreche sich daher gegen den Antrag aus.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Dunkel vertrat die Auffassung, dass eine staatliche Subventionierung von Kirchen nicht mehr erforderlich sei, da die Kirchen als religiöse Gemeinschaft ein großes Vermögen besäßen und durch Spenden finanziert würden. Zudem stelle die beantragte Fördersumme in Höhe von 20.000,00 EUR lediglich einen geringen Teil der Gesamtkosten in Höhe von 798.000,00 EUR dar.

 

Herr Wilken erläuterte, dass es bei dem Antrag nicht ausschließlich um die Förderung der Kirche gehe. Es gehe vielmehr um die in der Kirche ausgerichteten Konzerte, an denen neben Kirchenmitgliedern auch nicht-religiöse Personen teilnehmen könnten.

 

Frau Kreistagsabgeordnete Sibbel erklärte, dass der Antrag im Bereich der Kulturförderung eingeordnet werden müsse. Sie merkte an, dass die folgenden Tagesordnungspunkte ebenfalls laufende Förderungen beinhalten würden, wie unter anderem die Beteiligung am Musikfest Bremen.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Hackstedt vertrat die Auffassung, dass das BMO die Wallfahrtskirche St. Marien Bethen wie alle anderen Kirchen gleich behandle, da es grundsätzlich keine Förderung für den Neubau von Orgeln gewähre. Somit erfülle die Wallfahrtskirche Bethen ebenfalls nicht das Alleinstellungsmerkmal.