Sitzung: 27.09.2022 Ausschuss für Kultur und Freizeit
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 2
Vorlage: V-KUL/22/239
Der Ausschuss für Kultur und Freizeit beschloss
mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen, dem Kreistag die folgende Beschlussfassung
zu empfehlen:
Der Antrag der
Katholischen Pfarrei St. Marien Cloppenburg-Bethen auf Gewährung eines
Zuschusses für den Neubau der Orgel für die Wallfahrtsbasilika St. Marien
Bethen in Höhe von 20.000,00 EUR wird abgelehnt.
Frau Kreisrätin
Tapken begrüßte die Vertreter der Kirchengemeinde St. Marien Bethen, namentlich
Herrn Alterbaum, stellvertretender Vorsitzender des Kirchenausschusses, sowie
Herrn Wilken, Mitglied des Orgelbauvereins.
Anschließend trug
Frau Kreisrätin Tapken den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-KUL/22/239
vor und übergab das Wort zur Erläuterung des Antrages daraufhin an Herrn
Alterbaum und Herrn Wilken.
Herr Wilken
erklärte, dass die mit Kreistagsbeschluss des Landkreises Cloppenburg vom
03.11.2020 erteilte Förderauflage, dass das Bischöflich Münstersche Offizialat
Vechta (BMO) ebenfalls einen Zuschuss in Höhe von 150.000,00 EUR gewährt,
bislang nicht erfüllt werden konnte.
Seit der
Antragsstellung im Jahr 2020 seien jedoch diverse Gespräche mit dem BMO geführt
worden. Das BMO habe der Katholischen Pfarrei die kirchenaufsichtliche Genehmigung
für ein gegebenenfalls notwendiges Darlehen zur Restfinanzierung erteilt.
Demzufolge könne die Katholische Pfarrei notfalls, sofern bis Ende 2024/Anfang
2025 die Gesamtkosten nicht vollständig durch entsprechende Einnahmen gedeckt
werden könnten, ein Darlehen aufnehmen. Ein entsprechendes Darlehen solle
jedoch nur im Notfall aufgenommen werden.
Er erklärte, dass
der Neubau der Orgel hauptsächlich durch Spenden finanziert werde. Zudem sei
von Seiten des Landes Niedersachsen ein Zuschuss in Höhe von 20.000,00 EUR und
von Seiten der Stadt Cloppenburg ein Zuschuss in Höhe von 10.000,00 EUR ohne
die Erteilung einer Förderauflage bewilligt worden.
Herr Wilken führte
aus, dass die Wallfahrtskirche St. Marien Bethen als nördlichster Wallfahrtsort
überregional bekannt sei und viele Konzerte mit bekannten Kirchenmusikern in
der Wallfahrtskirche ausgerichtet würden. Er hoffe daher, dass über den Antrag
der Katholischen Pfarrei positiv entschieden werde.
Herr
Kreistagsabgeordneter Götting vertrat die Auffassung, dass sich die Sachlage
seit der Antragsstellung im Jahr 2020 nicht geändert habe. Er erklärte, dass
sich bei einer anteiligen Förderung durch den Landkreis Cloppenburg ebenfalls
das BMO an der Finanzierung beteiligen müsse. Ansonsten sei zu erwarten, dass viele
weitere Kirchengemeinden Anträge auf eine Förderung beim Landkreis Cloppenburg
stellen.
Die CDU-Fraktion
spreche sich daher gegen den Antrag aus.
Herr
Kreistagsabgeordneter Dunkel vertrat die Auffassung, dass eine staatliche
Subventionierung von Kirchen nicht mehr erforderlich sei, da die Kirchen als
religiöse Gemeinschaft ein großes Vermögen besäßen und durch Spenden finanziert
würden. Zudem stelle die beantragte Fördersumme in Höhe von 20.000,00 EUR
lediglich einen geringen Teil der Gesamtkosten in Höhe von 798.000,00 EUR dar.
Herr Wilken
erläuterte, dass es bei dem Antrag nicht ausschließlich um die Förderung der
Kirche gehe. Es gehe vielmehr um die in der Kirche ausgerichteten Konzerte, an
denen neben Kirchenmitgliedern auch nicht-religiöse Personen teilnehmen
könnten.
Frau
Kreistagsabgeordnete Sibbel erklärte, dass der Antrag im Bereich der
Kulturförderung eingeordnet werden müsse. Sie merkte an, dass die folgenden
Tagesordnungspunkte ebenfalls laufende Förderungen beinhalten würden, wie unter
anderem die Beteiligung am Musikfest Bremen.
Herr
Kreistagsabgeordneter Hackstedt vertrat die Auffassung, dass das BMO die
Wallfahrtskirche St. Marien Bethen wie alle anderen Kirchen gleich behandle, da
es grundsätzlich keine Förderung für den Neubau von Orgeln gewähre. Somit
erfülle die Wallfahrtskirche Bethen ebenfalls nicht das Alleinstellungsmerkmal.