Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Sodann beschloss der Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz mehrheitlich mit 1 Ja-Stimme und 1 Enthaltung den Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt des Naturschutzgebiets „Imkehörn“ (NSG WE 223) zu prüfen, mit der oberen Naturschutzbehörde abzustimmen und durchzuführen. Die Maßnahmen sollen insbesondere der Verbuschung und dem Austrocknen entgegenwirken.“ abzulehnen.

 


Kreistagsabgeordneter Coners stellt den Antrag vor.

 

Kreisverwaltungsoberrat Meiners erläutert, dass es sich bei dem Naturschutzgebiet „Imkehörn“ um ein ca. 10,54 ha großes Schutzgebiet in der Gemeinde Saterland, östlich gelegen von Ostrhauderfehn und südwestlich von Barßel in der Niederung zwischen Ems und Soeste handle.

Die Unterschutzstellung des Gebietes mit der Nummer NSG WE 223 erfolgte am 08.05.1995 durch die Bezirksregierung Weser-Ems mit Wirkung zum 27.05.1995. Zuständige Naturschutzbehörde sei der Landkreis Cloppenburg. Unter Schutz gestellt wurde ein kleiner Rest des ehemaligen Ostermoores, der nicht kultiviert wurde. Das Naturschutzgebiet „Imkehörn“ sei von landwirtschaftlichen Nutzflächen und teilweise noch genutzten Torfabbauflächen umgeben.

Das Naturschutzgebiet „Imkehörn“ umfasse ausschließlich Flächen des Landes Niedersachsen, die von der Staatlichen Moorverwaltung betreut werden.

Die Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden daher ausschließlich von der Eigentümerin selbst auf ihre Kosten durchgeführt. Die Staatliche Moorverwaltung hat auf Anfrage dazu erklärt, dass das NSG „Imkehörn mit 11 ha Gesamtfläche, davon 9 ha wiedervernässt, von vergleichsweise geringer Größe sei. Es liegt in einer Kulisse aus intensiv landwirtschaftlich genutzter Fläche, ca. 1,50 m erhaben über dem umgebenden Relief.

Wie die staatliche Moorverwaltung weiter mitteilt, werde die Fläche turnusmäßig alle 3 - 4 Jahre dergestalt gepflegt, dass stärkere Gehölze entfernt werden und die Vegetation auf der Verwallung zurück gemulcht werde. Der letzte Einsatz fand 2020 statt.

Aufgrund hoher Temperaturen und gleichzeitig ausbleibender Niederschläge sei der Wasserstand in den letzten Jahren hier kontinuierlich gefallen. Aufgrund der geringen Größe des Schutzgebiets und der zuvor beschriebenen ungünstigen Ausgangsvoraussetzungen bestehe nur eine sehr niedrige Resilienz gegenüber länger anhaltenden Periode der Hitze und Trockenheit. Dies begünstige die Ausbreitung von Pioniergehölzen wie Birke und Weiden, in den für die Wiedervernässung geschaffenen Poldern. Derzeit erwarte die Staatliche Moorverwaltung noch keine negativen Auswirkung auf die hydrologischen Bedingungen in den Poldern. Unter normalen Umständen werde erwartet, dass sich der Wasserstand durch Niederschläge im Winterhalbjahr wieder einstelle und dadurch holzige Vegetation ertrinke. Daneben besteht die Möglichkeit, bei länger anhaltendem Frost die Sukzession motormanuell zu bearbeiten. Die Polder sind ansonsten unzugänglich und nicht befahrbar. Zuletzt stand keine dieser Optionen zur Verfügung.

Insgesamt befinde sich die Fläche nach Ansicht der Staatlichen Moorverwaltung in keinem Zustand, der Anlass zur Sorge gäbe. Da es sich um ein regenwassergespeistes Hochmoor handele, würden regulatorische Eingriffe in den Grundwasserstand nur bedingt positive Auswirkungen auf die eingepolderten Flächen haben.

Diese Einschätzung der Staatlichen Moorverwaltung sei aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde nachvollziehbar.

Die regelmäßige Überwachung des Aufwuchses im Naturschutzgebiet „Imkehörn“ sowie die regelmäßige Beseitigung desselben sei aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde ausreichend, um mögliche Beeinträchtigungen des Hochmoores im Schutzgebiet durch Pioniergehölze wie Birken und Weiden auszuschließen. Ein Einschreiten sei daher zurzeit nicht erforderlich.

 

Kreistagsabgeordneter Coners erklärt, dass der Antrag auf einen Prüfauftrag abziele und kein akutes Eingreifen fordere. Es sollen Planungen angestellt werden, dass Wasser in der Fläche zu halten, da die Niederschläge in den Wintermonaten für ein Absterben der Gehölze nicht ausreichen.

Kreisrat Meyer fügt an, dass die Fläche im Eigentum der Staatlichen Moorverwaltung stehe und die Unterhaltung durch diese kompetente Institution erfolge. Eine künstliche Wasserzufuhr erscheine nicht möglich. Die Entwicklung werde aber weiter beobachtet.

Kreistagsabgeordneter Bohmann teilt mit, dass die SPD-Fraktion den Antrag ablehnen werde. Es werde darauf vertraut, dass die zuständige Behörde ordnungsgemäß arbeite. Kreistagsabgeordneter Hackstedt erklärt, dass die CDU-Fraktion dem Antrag auch ablehnen werde, da die Prüfung bereits erfolgt sei.