Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

 


Kreisrat Meyer erläutert die Vorlage V-PLA/22/336 und erklärt, dass in Absprache mit Herrn Coners der Antrag der Bündnis 90/Die Grünen eingepflegt wurde.

 

Herr Thole stellt den aktuellen Sachstand mittels Powerpoint Präsentation vor. Diese ist dem Protokoll angefügt.

 

Windenergie

Die Standortpotentialanalyse Windenergie ist abgeschlossen und der Kreistag hat entschieden, dass die Windenergieplanung weiterhin überwiegend in den Händen der Städte und Gemeinden bleiben soll. Die Windenergieplanung im RROP soll dementsprechend ohne Ausschlusswirkung erfolgen.

Zwischenzeitlich hat der Bund das Windenergie an Land Gesetz beschlossen, welches unter anderem auch die Regelungen der Windenergie im BauGB verändert und durch das Windenergiebedarfsgesetz den Bundesländern konkrete Flächenziele vorgibt. Demnach muss das Land Niedersachsen

bis 2027 -1,7% der Landesfläche und bis 2032 - 2,2% der Landesfläche

für die Windenergienutzung zur Verfügung stellen. Das Land Niedersachsen wird diese Flächenvorgaben voraussichtlich zum Jahresende 2022 an die Landkreise als untere Landesplanungsbehörden herunterbrechen. Zusätzlich ergeben sich Neuerungen im Baugesetzbuch, die zu einer Privilegierung von Windkraftanlagen führt. Auf Nachfrage von Kreistagabgeordneten Osterkamp erklärt Herr Thole, dass auch Einzelanlagen grundsätzlich denkbar seien. Konkurrierende Belange würden dann zurücktreten. Ziel des Landkreises Cloppenburg sei es, die Vorgaben des regionalen Flächenziels für das Jahr 2032 bereits mit dem neuen RROP zu erfüllen.

Kreistagsabgeordneter Bohmann fragt, ob versucht werde die Flächen proportional auf die Kommunen zu verteilen und ob Photovoltaikfreiflächen im RROP berücksichtigt werden. Herr Thole erläutert, dass bisher für Photovoltaikfreiflächen weder Ziele noch ein Zeitraum fixiert wurden. Kreisrat Meyer ergänzt, dass insbesondere was die Flächenziele Windenergie betrifft, die Entscheidung des Landes Niedersachsen bezüglich der Zuständigkeit zunächst abzuwarten seien. 

Kreistagsabgeordneter Coners erkundigt sich, ob die Flächen lediglich ausgewiesen werden müssen oder auch tatsächlich genutzt werden müssen. Herr Thole gibt an, dass die Ausweisung erfolgen muss.

Kreistagsabgeordneter Holthaus erkundigt sich ob die Abstandsregelungen bereits im RROP festgelegt werden. Kreistagsabgeordneter Meyer spricht sich, dafür aus, dass dies den Kommunen obliegen sollte. Kreisrat Meyer erklärt, dass Kriterien für Abstände zu Siedlungen oder zu Schutzgebieten erst überprüft und angepasst werden könnten, wenn die zu erreichenden Flächenziele für den Landkreis Cloppenburg bekannt seien. Zunächst sei die gesetzliche Regelung abzuwarten.

 

Siedlungsentwicklung

 

Zum Kapitel Siedlungsentwicklung/Zentrale Orte wurde eine Konzeption durch die untere Landesplanungsbehörde erstellt, die aktuell an die Städte und Gemeinden zur Kenntnisnahme und Abstimmung gegeben wurde.

Die Festlegung von zentralen Siedlungsgebieten im RROP dient der allgemeinen räumlichen Konzentration und Bündelung von zentralörtlichen Angeboten und Einrichtungen sowie der Steuerung von Einzelhandelsgroßprojekten, der flächensparenden Siedlungsentwicklung, der Sicherung der Auslastung und damit der wirtschaftlichen Tragfähigkeit von Infrastrukturen sowie der Reduzierung von Verkehren.

 

Herr Thole stellt vor, dass Barßel, Bösel, Cappeln, Emstek, Essen, Garrel. Lastrup, Lindern, Molbergen, Ramsloh als Grundzentrum festgelegt werden sollen. Löningen als Grundzentrum mit mittelzentralen Teilfunktionen und Cloppenburg und Friesoythe als Mittelzentrum. Auf Nachfrage von Kreistagsabgeordneten Bohmann erklärt Herr Thole, dass Löningen aufgrund seiner Infrastruktur (Grundschulen und Krankenhaus) zum Grundzentrum mit Teilfunktionen festgelegt wird.

Kreistagsabgeordneter Coners erkundigt sich, welche Konsequenzen dies zur Folge habe. Kreisrat Meyer erläutert, dass in den Orten insbesondere eine über den Grundbedarf hinaus gehende Entwicklung im Bildungs- und Gesundheitsbereich angestrebt werden kann. Der Handel habe nicht diese mittelzentrale Teilfunktion.

Des Weiteren werden Wohnstandorte und Arbeitsstätten ausgewiesen.

Kriterien zur Festlegung der Standorte zur Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten seien Grundschulen, Kindergarten, gute Erreichbarkeit des zentralen Siedlungsgebietes (Entfernung < 5 km bzw. gute ÖPNV Anbindung), Größe der Ortschaft (>1000EW) sowie eine kompakte Siedlungsstruktur. Zurzeit befinde sich der Landkreis Cloppenburg im Dialog mit den Kommunen. Kreisrat Meyer weist darauf hin, dass zur Genehmigung des RROP Kriterien benötigt werden, damit die Entscheidung auch begründet werden könne. Die Kommunen könnten weiterhin auch Wohngebiete in Ortsteilen entwickeln, die nicht als Wohnstandort ausgewiesen seien. Es müsse sich jedoch um angemessene Größenordnungen handeln, die mit der Eigenentwicklung zu begründen seien. Eine abschließende Betrachtung hat bisher nicht stattgefunden. Vielmehr gilt es in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden gute Lösungen zu entwickeln.

 

Die Kriterien zur Festlegung der Standorte zur Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten sind gute Anbindungen an das überregionale Verkehrsnetz, ÖPNV Anbindung, Zuordnung zu mehreren vorhandenen Siedlungsgebieten und überdurchschnittlich viele Arbeitsplätze. Herr Thole erklärt, dass weiterhin in den Gemeinden eine Eigenentwicklung stattfinden kann. Neue Industriestandorte dürften jedoch schwierig zu entwickeln sein. 

 

Landwirtschaft

 

Die Grundlagen für die zeichnerischen und beschreibenden Darstellungen im RROP zur Landwirtschaft werden von der Landwirtschaftskammer in Form eines landwirtschaftlichen Fachbeitrages erstellt. Nach Fertigstellung werde dieser in den Vorentwurf des RROP eingepflegt.

 

Verkehr

 

Ein Verkehrsträgerübergreifendes Verkehrskonzept befinde sich in der Bearbeitung und werde voraussichtlich zum Herbst 2022 fertig gestellt. Im Anschluss erfolge die Beteiligung der Städte und Gemeinden.

Kreistagsabgeordneter Coners erkundigt sich, ob eine Veränderungssperre bezüglich der E233 besteht und ob es dazu Informationen gebe. Herr Thole erklärt, dass die E233 grundsätzlich im RROP dargestellt ist und keine Änderungen geplant seien. Leitender Kreisbaudirektor Ribinski ergänzt, dass lediglich der Abschnitt 8 bereits im Planfeststellungsverfahren sei, so dass Vorhaben auf die vorliegende Ausbauplanung der E233 Rücksicht nehmen müssten. Mit Einleitung der Planfeststellungsverfahren gelte dieses Abstimmungsgebot dann auch für die weiteren Abschnitte.

Kreistagsabgeordneter Coners erkundigt sich ob ein Vorentwurf zu erhalten sei. Herr Thole erklärt, dass dieser noch in der Entstehung sei und bis Mitte 2024 erstellt werden solle. Weitere noch zu bearbeitende Themenfelder sind Natur und Umwelt (u.a. Biotopverbund), Rohstoffsicherung/-gewinnung, Hochwasserschutz (BRP Hochwasser), Daseinsvorsorge/Einzelhandel, Energie/Technische Infrastruktur/Entsorgungsanlagen und Scoping/Umweltprüfung.  Es werde ein Inkraftreten des RROP bis Oktober 2025 angestrebt.

 

Sodann nahm der Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz die Ausführungen zur Kenntnis.