Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann erklärte zur Corona Pandemie die Entwicklungen zur Testpflicht in den Kitas in den zurückliegenden Monaten und erklärte die Besonderheit des Landkreises Cloppenburg durch Vorgriff auf die Landesverordnung bereits über eine Allgemeinverfügung ab dem 01.02.2022 wegen seinerzeit hoher Fallzahlen eine Testpflicht eingeführt zu haben. Diese Testpflicht sei mit Ablauf des 30.04.2022 ausgelaufen. Es gäbe für freiwillige Testungen weiterhin ausreichende Testkits bis zum Ende des Kindergartenjahres.

 

Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann stellte fest, dass die Hochphase der Gruppenschließungen in den Kindertageseinrichtungen nunmehr vorbei sei.

 

Kreistagsabgeordnete Fangmann ging in diesem Zusammenhang nochmal auf die Neuerungen des Infektionsschutzgesetzes für den Pflegebereich ein und fragte, inwieweit bei der Kreisverwaltung bereits Meldungen zu nicht geimpften Mitarbeitern eingegangen seien und wie man damit umgehe.

 

Dr. Kocar antwortete für die Kreisverwaltung das ca. 200 Meldungen eingegangen seien, und dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht bis zum 31.12.22 befristet sei. In Ermangelung von Ausführungshinweisen seien noch keine Betretungs- und/oder Beschäftigungsverbote ausgesprochen worden.

 

Erster Kreisrat Frische bezeichnete diese Regelung als „stumpfes Schwert“ und bedauerte, dass der Gesetzgeber die Umsetzung einer allgemeinen Impfpflicht nicht zu realisieren vermochte.

 

Kreisverwaltungsoberrat leitete über zum aktuell vordergründigen Thema des Krieges in der Ukraine, in dessen Folge zwischenzeitlich 902 Minderjährige, davon 356 Kinder bis 6 Jahren, in den Landkreis Cloppenburg eingereist seien. Hiervon hätten 30% in der Stadt Cloppenburg und 15% in der Gemeinde Molbergen Aufnahme gefunden. In den Kindertageseinrichtungen sei es dadurch aktuell nach Kenntnis der Kreisverwaltung noch zu keiner Überlastung gekommen.

 

Ferner erörterte Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann den verwaltungspraktischen und jugendhilferechtlichen Prozess, wenn unbegleitete Minderjährige bzw. Kinder ohne Elternteil, aber mit einer erziehungsbeauftragten Person einreisten. Alle Minderjährigen, die ohne Eltern einreisten, würden überprüft. In jedem Einzelfall werde entschieden, ob eine Unterstützung notwendig werde. Oft käme ein Elternteil verzögert nach. Insbesondere die Kreissportschule beherberge aktuell 14 Jugendliche einer ukrainischen Handballmannschaft.

 

Über das Landesverteilverfahren wurden dem Landkreis bislang drei 17 jährige Jugendliche zugewiesen.

Abschließend berichtete Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann, dass ohne öffentlichem Aufruf sich auch schon 20 Familien, die zur Aufnahme von ukrainischen Kindern bereit wären, beim Jugendamt gemeldet hätten.