a) Wohnverhältnisse von Asylbewerbern in Hemmelte

Erster Kreisrat Frische nahm Bezug auf die Sitzung des Sozialausschusses am 25.09.2012. In der vorangegangenen Sitzung habe er zugesichert, die Wohnverhältnisse von Asylbewerbern in Hemmelte zu prüfen.

 

Erster Kreisrat Frische berichtete, dass am 04.10.2012 eine Ortsbesichtigung unter Beteiligung des Gesundheitsamtes, des Ordnungsamtes sowie im Beisein von Frau Amiry stattgefunden habe. Zusammenfassend sei festzustellen, dass die baulichen Mängel insgesamt als gering zu bewerten seien und kurzfristig abgestellt werden könnten. Zudem hätten die Mängel größtenteils keine infektionshygienische Bedeutung. Lediglich der Schimmelpilzbefall sollte zeitnah saniert werden. Dabei sei hervorzuheben, dass dieser nahezu ausschließlich auf eine ungenügende und falsche Reinigung und Lüftung der Räume, insbesondere der Sanitärräume zurückzuführen sei. Anschließend habe die Gemeindeverwaltung Lastrup in einem Telefonat mitgeteilt, im Frühjahr 2013 weitere Sanierungsmaßnahmen (Austausch von Fenstern, Verbesserung der Isolierung) durchzuführen.

 

 

b) Besprechung mit der Wohnungsbaugesellschaft wegen Unterbringung von Asylbewerbern

Erster Kreisrat Frische erläuterte des Weiteren, dass die angedachte Besprechung mit der Wohnungsbaugesellschaft hinsichtlich der Unterbringung von Asylbewerbern noch nicht zustande gekommen sei. Dies werde noch erfolgen.

 

 

c) Presseberichte zur finanziellen Schieflage der Krankenhäuser

Erster Kreisrat Frische nahm Bezug auf die Presseberichte zur finanziellen Schieflage der Krankenhäuser im Landkreis Cloppenburg. Er betonte, dass dem Landkreis keine weitergehenden Informationen, als in der Presse veröffentlicht, vorliegen würden. Dem Landkreis lägen derzeit auch keine Anträge auf Zuschüsse vor.

 

Auf Frage der Kreistagsabgeordneten Kalvelage, ob der Landkreis gezwungen sei, die Krankenhäuser finanziell zu unterstützen, erläuterte Erster Kreisrat Frische die gesetzlichen Grundlagen zur Finanzierung der Krankenhäuser. Nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz seien die Investitionskosten und die laufenden Kosten zu unterscheiden. Für die Investitionskosten sei das Land zuständig. (Anmerkung: Der Landkreis zahlt für diese Investitionen die Krankenhausumlage an das Land; in 2012: rd. 1,6 Mio. €). In den vergangenen Jahren habe der Landkreis die Landeszuschüsse für Investitionen allerdings mehrfach mit freiwilligen Leistungen ergänzt. Die laufenden Ausgaben seien von den Krankenkassen über die Pflegesätze zu finanzieren. Dabei bestehe das Problem, dass die Krankenkassen insbesondere die Tarifsteigerungen nicht in ausreichendem Maße bei den Pflegesätzen berücksichtigen würden. Daraus ergäbe sich dann eine Finanzierungslücke. Der Landkreis habe grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung zur Finanzierung der Krankenhäuser, sei allerdings gehalten, auf die allgemeine Daseinsfürsorge zu achten. Festzustellen sei, dass die direkte Finanzierung der Krankenhäuser keine Aufgabe des Landkreises sei.

 

d) Wohnsituation der Werkvertragsarbeitnehmer

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen sprach als nächstes Thema die Wohnsituation der Werkvertragsarbeitnehmer an. Sie bezog sich auf die verschiedenen Presseberichte der vergangenen Tage und Wochen. Ihr sei aufgefallen, dass sich die Richtlinie des Landkreises Vechta für ein Einschreiten bei unzumutbaren Wohnsituationen von den Vorgaben des Landkreises Cloppenburg unterscheiden würde. Derzeit stelle es sich so dar, dass die Anforderungen im Landkreis Cloppenburg niedriger seien. Sie sehe hier Erörterungsbedarf und regte an, die Wohnsituation der Werkvertragsarbeitnehmer in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses zu thematisieren, was von weiteren Ausschussmitgliedern begrüßt wurde.

 

Erster Kreisrat Frische entgegnete, dass auch er einheitliche Maßstäbe begrüßen würde. Neue, einheitliche Kriterien würden derzeit überlegt. Zudem sei dieses Problem auch Thema der nächsten Sitzung der Bürgermeister im Dezember.

 

Leitende Medizinaldirektorin Dr. Blömer ergänzte, dass die bislang vom Landkreis Cloppenburg angewandten Kriterien seinerzeit kreisübergreifend abgestimmt wurden.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck meinte, dass bundesweit einheitliche Standards erforderlich wären.

 

Erster Kreisrat Frische entgegnete, dass es keine bundesweit einheitlichen Standards gäbe.

 

Leitende Medizinaldirektorin Dr. Blömer erläuterte, dass auch eine aktuelle Anfrage beim Landesgesundheitsamt keine Klärung ergeben habe.