Brücken im Zuge von Kreisstraßen

 

Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski informierte wie folgt über die weitere Vorgehensweise zum Ausbau von Brücken im Zuge von Kreisstraßen:

 

Der Landkreis Cloppenburg sei Baulastträger für 68 Brückenbauwerke an den Kreisstraßen und somit verantwortlich für die Unterhaltung und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit dieser Bauwerke.

 

In etwa die Hälfte der Brückenbauwerke sei zwischen 1950 und 1970 errichtet worden, einige auch noch früher. Einige Brücken an den Kreisstraßen hätten ihre Lebensdauer, die in etwa 70 Jahre betrage, bereits überschritten bzw. würden diese in den nächsten Jahren erreichen.

 

Der Verkehr auf den Straßen und damit auch auf den Brücken habe sich seit Mitte des letzten Jahrhunderts stark verändert: Das zulässige Gesamtgewicht der LKW und der Landmaschinen habe sich deutlich erhöht und zusätzlich sei die Verkehrsbelastung deutlich angestiegen. Damit sei eine stärkere Beanspruchung der Brücken gegeben als wofür sie ausgelegt worden seien. Sie könnten daher ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr wirtschaftlich saniert und gebrauchstauglich gehalten werden. Daher sollten sie ersetzt werden.

Um nicht in einen Sanierungs- bzw. Erneuerungsstau zu geraten, sei es notwendig, die Erneuerung von Bauwerken strategisch anzugehen und rechtzeitig zu beginnen. Aus diesem Grund werde derzeit dazu eine Vorgehensweise erarbeitet, die in der nächsten Ausschusssitzung vorgestellt werden solle.

 

 

Herr Kreisrat Meyer entschuldigte sich abschließend für die technischen Störungen zu Sitzungsbeginn. Er teilte mit, dass die technische Abwicklung der Sitzung erstmalig einem EDV-Dienstleister übertragen worden sei. Die Ursachen für die Technik-Probleme müssten ermittelt und für die folgenden Sitzungen abgestellt werden.