Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, die von der Verwaltung beabsichtigte Anhebung der Richtwerte zu den Heizkosten zu befürworten.
Stellvertretender
Vorsitzender Koopmann führte einleitend aus, dass mit Schreiben vom 07.11.2021
die SPD-Fraktion den Antrag stellte, folgenden Punkt in die Tagesordnungen der
Sitzungen des Sozialausschusses am 23.11.2021, des Kreisausschusses am
9.12.2021 und des Kreistages am 21.12.2021 aufzunehmen:
„Der Landkreis Cloppenburg
passt die Höchstbeträge für die Übernahme der Heizkosten für die Empfänger von
Grundsicherungs- und ALG II-Leistungen den aktuell stark steigenden Heizkosten
an und passt die in der Gesamtbetrachtung möglichen maximalen Werte auch unter
Berücksichtigung der gestiegenen Mieten und Stromkosten kurzfristig an.“
Stellvertretender
Vorsitzender Koopmann erteilt der SPD-Fraktion das Wort, um den Antrag zu
erläutern.
Kreistagsabgeordneter
Riesenbeck dankte der Verwaltung für die Stellungnahme. Zur Begründung des
Antrages verwies er auf die erheblichen Preissteigerungen, insbesondere bei den
Heizkosten, aber auch bei den Mieten. Es sei hier dringend notwendig zu
reagieren. Dies gelte sowohl für die Heizkostenrichtwerte, als auch bei der
Gesamtbetrachtung von Heizkosten und Miete. Daneben müsse aber auch die Inflation
berücksichtigt werden.
Kreisverwaltungsoberrätin
Schröder trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/21/152 vor.
Kreistagsabgeordneter
Schröer erläuterte, dass die Festlegung der Richtwerte für die
Unterkunftskosten ein Geschäft der laufenden Verwaltung und daher
ausschließlich eine Aufgabe der Verwaltung und nicht des Kreistages sei. Er
unterstütze die Überlegungen der Verwaltung, vertrat aber die Auffassung, dass
der Kreistag sich nicht einmischen solle.
Da die Verwaltung
die Lage erkannt und gehandelt habe und sich der Antrag damit erledigt habe,
regte Kreistagsabgeordneter Schröer die Rücknahme des Antrages durch die
SPD-Fraktion an. Andernfalls müsse der Antrag abgelehnt werden.
Hinsichtlich der
Richtwerte für die Miete gelte es, die Erstellung des Gutachtens abzuwarten.
Kreistagsabgeordneter Schröer bat abschließend, den Sozialausschuss dann über
die neuen Richtwerte zu informieren.
Kreistagsabgeordneter
Riesenbeck erklärte, dass sich der Antrag erledigt habe und nahm den Antrag
zurück. Hinsichtlich der Erstellung des Gutachtens für die Mietrichtwerte bat
er um Einschätzung, ob dies vor den Gerichten Bestand haben werde.
Kreisverwaltungsoberrätin
Schröder erläuterte, dass nach der Ausschreibung der Auftrag an ein Institut in
Hamburg gegangen sei, das ein sehr rechtssicheres Auswertungsverfahren
entwickelt habe. Das Institut sei bundesweit Marktführer und habe sich in vielen
Verfahren - auch bei den Landessozialgerichten sowie dem Bundessozialgericht –
durchgesetzt. Eine absolute Garantie gebe es aber nicht.
Die Anwendung der
Werte der Wohngeldtabelle als Mietrichtwerte für angemessene Unterkunftskosten
sei nach Auffassung von Kreisverwaltungsoberrätin Schröder sehr problematisch.
Nach der
Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes müsse der Landkreis zunächst alle
verfügbaren lokalen Erkenntnisquellen ausschöpfen und ein sog. „schlüssiges
Konzept“ für die Ermittlung der Mietrichtwerte entwickeln.
Erst wenn alle
anderen Erkenntnismöglichkeiten fehlten und deshalb ein schlüssiges Konzept
ausscheidet, könne als Angemessenheitsgrenze auf die Tabellenwerte des
Wohngeldgesetzes, zuzüglich eines Zuschlags von 10%, zurückgegriffen werden.
Die Wohngeldwerte seien allenfalls der allerletzte „Notnagel“.
Da die
Mietrichtwerte des Jobcenters Einfluss hätten auf das Mietenniveau im unteren
Marktsegment und zu hohe Richtwerte zu Verwerfungen führen würden, riet
Kreisverwaltungsoberrätin Schröder auch aus diesem Grunde dringend davon ab,
die Wohngeldtabelle in Erwägung zu ziehen.
Beratendes Mitglied
Fangmann berichtete zu den Stromkosten aus der Praxis der Beratungsstellen.
Dort habe eine Berechnung ergeben, dass der Stromkostenanteil im Regelsatz bei
Weiten nicht die tatsächlichen Stromkosten decke.
Kreistagsabgeordneter
Hackstedt stellte den Antrag, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen,
um deutlich zu machen, dass der Kreistag die Regelung unterstütze.
Stellvertretender Vorsitzender Koopmann stellte den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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