Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, die von der Verwaltung beabsichtigte Anhebung der Richtwerte zu den Heizkosten zu befürworten.


Stellvertretender Vorsitzender Koopmann führte einleitend aus, dass mit Schreiben vom 07.11.2021 die SPD-Fraktion den Antrag stellte, folgenden Punkt in die Tagesordnungen der Sitzungen des Sozialausschusses am 23.11.2021, des Kreisausschusses am 9.12.2021 und des Kreistages am 21.12.2021 aufzunehmen:

 

„Der Landkreis Cloppenburg passt die Höchstbeträge für die Übernahme der Heizkosten für die Empfänger von Grundsicherungs- und ALG II-Leistungen den aktuell stark steigenden Heizkosten an und passt die in der Gesamtbetrachtung möglichen maximalen Werte auch unter Berücksichtigung der gestiegenen Mieten und Stromkosten kurzfristig an.“

 

Stellvertretender Vorsitzender Koopmann erteilt der SPD-Fraktion das Wort, um den Antrag zu erläutern.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck dankte der Verwaltung für die Stellungnahme. Zur Begründung des Antrages verwies er auf die erheblichen Preissteigerungen, insbesondere bei den Heizkosten, aber auch bei den Mieten. Es sei hier dringend notwendig zu reagieren. Dies gelte sowohl für die Heizkostenrichtwerte, als auch bei der Gesamtbetrachtung von Heizkosten und Miete. Daneben müsse aber auch die Inflation berücksichtigt werden.

 

Kreisverwaltungsoberrätin Schröder trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.:  V-SOZ/21/152 vor.

 

Kreistagsabgeordneter Schröer erläuterte, dass die Festlegung der Richtwerte für die Unterkunftskosten ein Geschäft der laufenden Verwaltung und daher ausschließlich eine Aufgabe der Verwaltung und nicht des Kreistages sei. Er unterstütze die Überlegungen der Verwaltung, vertrat aber die Auffassung, dass der Kreistag sich nicht einmischen solle.

Da die Verwaltung die Lage erkannt und gehandelt habe und sich der Antrag damit erledigt habe, regte Kreistagsabgeordneter Schröer die Rücknahme des Antrages durch die SPD-Fraktion an. Andernfalls müsse der Antrag abgelehnt werden.

 

Hinsichtlich der Richtwerte für die Miete gelte es, die Erstellung des Gutachtens abzuwarten. Kreistagsabgeordneter Schröer bat abschließend, den Sozialausschuss dann über die neuen Richtwerte zu informieren.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck erklärte, dass sich der Antrag erledigt habe und nahm den Antrag zurück. Hinsichtlich der Erstellung des Gutachtens für die Mietrichtwerte bat er um Einschätzung, ob dies vor den Gerichten Bestand haben werde.

 

Kreisverwaltungsoberrätin Schröder erläuterte, dass nach der Ausschreibung der Auftrag an ein Institut in Hamburg gegangen sei, das ein sehr rechtssicheres Auswertungsverfahren entwickelt habe. Das Institut sei bundesweit Marktführer und habe sich in vielen Verfahren - auch bei den Landessozialgerichten sowie dem Bundessozialgericht – durchgesetzt. Eine absolute Garantie gebe es aber nicht.

 

Die Anwendung der Werte der Wohngeldtabelle als Mietrichtwerte für angemessene Unterkunftskosten sei nach Auffassung von Kreisverwaltungsoberrätin Schröder sehr problematisch.

 

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes müsse der Landkreis zunächst alle verfügbaren lokalen Erkenntnisquellen ausschöpfen und ein sog. „schlüssiges Konzept“ für die Ermittlung der Mietrichtwerte entwickeln.

 

Erst wenn alle anderen Erkenntnismöglichkeiten fehlten und deshalb ein schlüssiges Konzept ausscheidet, könne als Angemessenheitsgrenze auf die Tabellenwerte des Wohngeldgesetzes, zuzüglich eines Zuschlags von 10%, zurückgegriffen werden. Die Wohngeldwerte seien allenfalls der allerletzte „Notnagel“.

 

Da die Mietrichtwerte des Jobcenters Einfluss hätten auf das Mietenniveau im unteren Marktsegment und zu hohe Richtwerte zu Verwerfungen führen würden, riet Kreisverwaltungsoberrätin Schröder auch aus diesem Grunde dringend davon ab, die Wohngeldtabelle in Erwägung zu ziehen.

 

Beratendes Mitglied Fangmann berichtete zu den Stromkosten aus der Praxis der Beratungsstellen. Dort habe eine Berechnung ergeben, dass der Stromkostenanteil im Regelsatz bei Weiten nicht die tatsächlichen Stromkosten decke.

 

Kreistagsabgeordneter Hackstedt stellte den Antrag, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen, um deutlich zu machen, dass der Kreistag die Regelung unterstütze.

Stellvertretender Vorsitzender Koopmann stellte den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: