Der Sozialausschuss beschloss einstimmig,
dem Kreistag zu empfehlen, die Heranziehung der Städte und Gemeinden des
Landkreis Cloppenburg für die Bearbeitung der Aufgaben
- Sozialhilfe
/ Grundsicherung (SGB XII)
- Wohngeldgesetz
(WoGG)
- Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG)
- Bildungspaket
(bei Wohngeld oder Kinderzuschlag, BKGG)
entsprechend den vorliegenden Vereinbarungsentwürfen fortzusetzen.
Kreisverwaltungsoberrätin
Schröder trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/21/149 vor.
Kreistagsabgeordneter
Schröer verwies darauf, dass die Erledigung der Aufgaben durch die Städte und
Gemeinden seit vielen Jahren praktiziert werde. Die Sachbearbeitung vor Ort sei
im Interesse der Bürger*innen. Es sei ein gut eingespieltes Verfahren.
Daher spreche alles
dafür, die Aufgabenverteilung fortzusetzen. Der Kreistag habe dies auch stets
mitgetragen. Kreistagsabgeordneter Schröer stellte daher den Antrag, der
Empfehlung der Verwaltung zu folgen.
Kreistagsabgeordneter
Riesenbeck befürwortete ebenfalls die Aufgabenverlagerung auf die Städte und
Gemeinden. Er gab jedoch zu bedenken, dass die Sachbearbeiter*innen intensiv
geschult werden müssten, weil sie teils nur wenige Einzelfälle zu bearbeiten
hätten.
Die Frage des
Kreistagsabgeordneten Hackstedt, ob die Kostenpauschalen für die Städte und
Gemeinden angehoben würden, wurde von Kreisverwaltungsoberrätin Schröder
verneint.
Stellvertretender Vorsitzender Koopmann schloss die Aussprache und stellte den Antrag des Kreistagsabgeordneten Schröer zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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