Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, die Heranziehung der Städte und Gemeinden des Landkreis Cloppenburg für die Bearbeitung der Aufgaben

-          Sozialhilfe / Grundsicherung (SGB XII)

-          Wohngeldgesetz (WoGG)

-          Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

-          Bildungspaket (bei Wohngeld oder Kinderzuschlag, BKGG)

entsprechend den vorliegenden Vereinbarungsentwürfen fortzusetzen.


Kreisverwaltungsoberrätin Schröder trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.:  V-SOZ/21/149 vor.

 

Kreistagsabgeordneter Schröer verwies darauf, dass die Erledigung der Aufgaben durch die Städte und Gemeinden seit vielen Jahren praktiziert werde. Die Sachbearbeitung vor Ort sei im Interesse der Bürger*innen. Es sei ein gut eingespieltes Verfahren.

Daher spreche alles dafür, die Aufgabenverteilung fortzusetzen. Der Kreistag habe dies auch stets mitgetragen. Kreistagsabgeordneter Schröer stellte daher den Antrag, der Empfehlung der Verwaltung zu folgen.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck befürwortete ebenfalls die Aufgabenverlagerung auf die Städte und Gemeinden. Er gab jedoch zu bedenken, dass die Sachbearbeiter*innen intensiv geschult werden müssten, weil sie teils nur wenige Einzelfälle zu bearbeiten hätten.

 

Die Frage des Kreistagsabgeordneten Hackstedt, ob die Kostenpauschalen für die Städte und Gemeinden angehoben würden, wurde von Kreisverwaltungsoberrätin Schröder verneint.

 

Stellvertretender Vorsitzender Koopmann schloss die Aussprache und stellte den Antrag des Kreistagsabgeordneten Schröer zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: