Zu Beginn gab Frau Dr. Timmer, Leiterin der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lingen (NLStBV, GB Lingen) anhand der in der Anlage 1 zu TOP 7 beigefügten Präsentation einen kurzen Überblick über den Geschäftsbereich in Lingen.

 

Auf Nachfrage der Kreistagsabgeordneten Bohmann und Christ teilte Frau Dr. Timmer mit, dass die NLStBV, GB Lingen für sämtliche Kreisstraßen im Landkreis Cloppenburg zuständig sei. Hierbei handele es sich um rd. 350 km an Kreisstraßen.

 

Herr Landrat Wimberg ergänzte die Ausführungen von Frau Dr. Timmer dahingehend, dass eine Vereinbarung mit der NLStBV hinsichtlich der technischen Verwaltung der Kreisstraßen im Landkreis Cloppenburg bestehe. In einigen anderen Landkreisen werde die technische Verwaltung von den Landkreisen selbst vorgenommen. Dafür unterhielten diese eigene Kreisstraßenmeistereien. Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg habe sich dafür entschieden, eine Kooperation mit der NLStBV zu schließen, um deren Expertise nutzen zu können. Die Zusammenarbeit mit der NLStBV habe in der Vergangenheit gut funktioniert. Die Kooperationsvereinbarung sei jedoch zeitlich begrenzt und eine Fortführung müsse vor deren Ablauf überprüft und neu beschlossen werden. Daher werde dies zukünftig ein Thema sein, mit dem sich auch der Verkehrsausschuss befassen müsse.

 

Anschließend erläuterte Herr Holtewert von der NLStBV anhand der in der Anlage 2 zu TOP 7 beigefügten Präsentation das Deckensanierungsprogramm 2022 für die Kreisstraßen im Landkreis Cloppenburg.

 

Ergänzend erläuterte Herr Kreisrat Meyer, dass für das Deckensanierungsprogramm grundsätzlich ein Budget von 2,4 Mio. EUR sowie für das Radwegesanierungsprogramm ein Budget von 300.000, EUR jährlich zur Verfügung stünden. Diese beiden Haushaltsstellen seien gegenseitig deckungsfähig, so dass die Mittel im Bedarfsfall umgeschichtet werden könnten. Im Deckensanierungsprogramm 2022 seien Mittel in Höhe von ca. 2,5 Mio. EUR eingeplant, da man noch nicht genau abschätzen könne, in welcher Höhe die Vergaben jeweils tatsächlich erfolgen. Sofern erforderlich, könnten erforderliche Mittel durch das Radwegesanierungsprogramm ausgeglichen werden. Außerdem sei für den Bedarfsfall eine weitere Maßnahme aufgeführt. Sollten aufgrund günstiger Vergaben noch ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, könnte auch noch die Bedarfsmaßnahme durchgeführt werden.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Bohmann erkundigte sich danach, wie lange eine Sanierungsmaßnahme halte und ob es eine Übersichtskarte über den Zustand sämtlicher Kreisstraßen gebe.

 

Die Haltbarkeit der Maßnahme hänge auch von der Belastung der jeweiligen Kreisstraße ab, erläuterte Herr Holtewert. Sofern keine besondere Belastung vorläge, könne von einer Haltbarkeit von ca. 10 Jahren ausgegangen werden. Hinsichtlich des Zustandes der Kreisstraßen lägen entsprechende Informationen vor. Diese seien im Rahmen einer Zustandserfassung und -bewertung, die im vorigen Jahr durchgeführt worden sei, ermittelt worden. Die Datenermittlung sei durch Befahrung der Kreisstraßen mittels eines Spezialfahrzeuges erfolgt und anschließend bewertet worden. Auf Grundlage der Zustandsbewertung seien die jährlichen Sanierungsprogramme erstellt worden.

 

Detaillierte Informationen zum Unterhaltungsmanagement für Kreisstraßen können dem Kreisinformationssystem unter dem TOP 12 des Verkehrsausschusses vom 06.05.2021 entnommen werden.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Götting erkundigte sich, ob die Mittel ausreichend bemessen seien, da derzeit in vielen Bereichen starke Kostensteigerungen zu verzeichnen seien. Auch im Straßenbau seien Preissteigerungen gegeben, teilte Herr Holtewert mit. Diese seien derzeit allerdings nicht als unverhältnismäßig hoch einzustufen.

 

Sodann erläuterte Herr Holtewert anhand der Anlage 3 zu TOP 7 das Radwegesanierungsprogramm 2022.

 

Auf Nachfrage von Frau Kreistagsabgeordnete Hollah, ob bei einer Deckensanierung parallel auch die Sanierung des straßenbegleitenden Radweges erfolge, erklärte Herr Holtewert, dass dies grundsätzlich so erfolge. Auf weitere Nachfrage von Frau Kreistagsabgeordneter Hollah zum Radweg an der K 298 zwischen Bunnen und Hamstrup teilte Herr Holtewert mit, dass zunächst der Pflasterradweg saniert werde. Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel sei es nicht immer möglichen, den Radweg auf der gesamten Sanierungsstrecke der Straße ebenfalls zu sanieren.

 

In diesem Zusammenhang informierte Herr Kreisrat Meyer darüber, dass die Radweglücke entlang der K 298 zwischen Hamstrup und Bunnen geschlossen werden solle. Diese Maßnahme werde von der Gemeinde Lastrup und der Stadt Löningen wahrgenommen. Die Planung hierfür betreibe die Stadt Löningen.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Holthaus erläuterte, dass derzeit die Deckensanierung mit 2,4 Mio. EUR vorgenommen werde. Das Budget sei in den vergangenen Jahren immer wieder erhöht worden. Der Zustand der Kreisstraßen konnte daher wesentlich verbessert werden. Zudem werde das Verbreiterungsprogramm weiterhin durchgeführt. Aufgrund des guten Zustandes des Kreisstraßennetzes plädiere er auf Dauer für eine Umschichtung der Kosten zugunsten des Radwegesanierungsprogramms. Die Schaffung eines gut ausgebauten Radwegenetzes gewinne immer mehr an Bedeutung.

 

Dieser Meinung schloss sich auch der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde, an.

 

Auch Herr Kreistagsabgeordneter Christ bemängelte das Verhältnis der Budgetierung für Straßen und Radwege als nicht stimmig. Zudem erkundigte er sich nach der Anzahl der Pflasterradwege im Landkreis Cloppenburg.

 

Hierzu gäbe es leider keine Angaben, teilte Herr Holtewert mit. In den Ortsdurchfahrten gebe es größtenteils Pflasterradwege, auf freier Strecke seien diese überwiegend in Asphaltbauweise hergestellt.

 

Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski halte einen höheren Mitteleinsatz für die Radwegesanierung ebenfalls für richtig und wichtig. Er sprach sich unabhängig davon aber hinsichtlich der Mittelbudgetierung für Kreisstraßen dafür aus, dieses nach Erfordernis zu bemessen. Man habe in den vergangenen ca. 10 Jahren systematisch in die Kreisstraßen investiert. Um den erreichten guten Zustand aufrecht zu erhalten und die Straßensubstanz auszunutzen, sei es sinnvoll, die Finanzmittel wirtschaftlich einzusetzen. Zunehmend würden häufig „dünnere Maßnahmen“, z.B. eine Deckenerneuerung, ausreichend sein. Mit deren Umsetzung würde verhindert, dass größere Teile des Asphalts Schaden nähmen, was unnötig früh zu einer größeren Sanierung oder sogar wieder Erneuerung führen würde.

 

Sodann stellte Herr Holtewert anhand der Anlage 4 zu TOP 7 das Brückensanierungsprogramm 2022 vor.

 

Die Kreisstraßensanierungsprogramme 2022 wurden zustimmend vom Verkehrsausschuss zu Kenntnis genommen.