Herr Kreisrat Meyer erklärte, dass in den Schulen im Landkreis Cloppenburg derzeit nur ein geringes Infektionsgeschehen vorläge. Es träten in den Schulen nur Einzelfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion auf.

 

Im Anschluss trug Herr Kreisrat Meyer die folgende Mitteilung vor:

 

„Mit Datum vom 22.09.2021 ist eine neue Nds. Corona-Verordnung in Kraft getreten. Hinsichtlich des Schulbetriebs wird daran festgehalten, Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler anzubieten. Der Infektionsschutz im Schulbetrieb soll durch Schutzmaßnahmen wie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen und regelmäßigen Testungen weiterhin gewährleistet werden.

 

Derzeit wird an den Schulen im Landkreis dreimal pro Woche getestet. Ausgenommen sind vollständig geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte.

Durch die neue Nds. Corona-Verordnung wird die Anzahl der Testungen nach den Herbstferien auf eine tägliche Testung an den ersten fünf Schultagen erhöht.

 

Hinsichtlich der Maskenpflicht bringt die neue Nds. Corona-Verordnung eine erste Leichterung mit sich, da die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schuljahrgänge 1 und 2 der Grund- und Förderschulen aufgehoben wurde.

 

Im Zuge der neuen Nds. Corona-Verordnung wurde ebenfalls der Nds. Rahmenhygieneplan Corona-Schule 8.0 zum 22.09.2021 angepasst. Insbesondere wurden die Vorgaben zur Kontaktdokumentation und Zutrittsbeschränkung präzisiert.

Auch präzisiert wurden die infektionsschutzrechtlichen Vorgaben für den Sportunterricht und für die Unterrichtsfächer Musik und darstellendes Spiel.

 

Parallel zur neuen Corona-Landesverordnung und zum neuen Rahmen-Hygieneplan ist auch die neue Absonderungsverordnung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Kraft getreten. Sie schafft einen verbindlichen Rahmen für jede und jeden Einzelnen im Umgang mit einem Infektions- oder Verdachtsfall und gibt Schulen, Erziehungsberechtigten sowie Schülerinnen und Schülern Handlungssicherheit. Durch die neue Absonderungs-VO sind Schülerinnen und Schüler mit positivem Testergebnis sowie dessen Kontaktpersonen gesetzlich verpflichtet, sich ab Bekanntwerden des positiven Testergebnisses abzusondern. Des Weiteren werden Schülerinnen und Schüler durch die neue Verordnung verpflichtet, die Schulleitung über positive Testergebnisse sowie über die Pflicht zur Absonderung und dessen Ende zu informieren.

 

Der Landkreis Cloppenburg hat den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten und den Schulleitungen in diesem Zusammenhang ein Merkblatt auf der Corona-Homepage des Landkreises unter der Rubrik „Allgemeines – Infos für Schüler und Eltern“ zur Verfügung gestellt. Hierbei werden offene Fragen zu den derzeitigen Corona-Regelungen im Schulbetrieb beantwortet.

Das Merkblatt wird regelmäßig den neuen Landesregelungen angepasst.“

 

Herr Kreistagsabgeordneter Dr. Steenken führte aus, dass es Unsicherheiten seitens der Elternschaft im Landkreis Cloppenburg hinsichtlich der „coronakonformen“ Durchführung von Elternsprechtagen gebe.Es gebe hierzu keine einheitlichen Regelungen im Nds. Rahmen-Hygieneplan Corona-Schule. Dementsprechend werde die Durchführung von Elternsprechtagen von jeder Schule anders gehandhabt.

Herr Kreistagsabgeordneter Dr. Steenken fragte, ob dem Landkreis bereits entsprechende Anfragen seitens der Schulen vorlägen.

 

Herr Kreisrat Meyer erklärte, dass dem Landkreis entsprechende Anliegen bisher nicht mitgeteilt worden seien. Anhand der uneinheitlichen Regelungen der Schulen zeige sich jedoch bereits, dass nur schwer etwas empfohlen werden könne.

Schließlich würden die Schulen vor Ort am besten einschätzen können, wie die Umsetzung von Elternsprechtagen erfolgen sollte.