Sitzung: 05.10.2021 Schulausschuss
Herr Kreisrat Meyer
erklärte, dass in den Schulen im Landkreis Cloppenburg derzeit nur ein geringes
Infektionsgeschehen vorläge. Es träten in den Schulen nur Einzelfälle im
Zusammenhang mit einer Corona-Infektion auf.
Im Anschluss trug
Herr Kreisrat Meyer die folgende Mitteilung vor:
„Mit Datum vom
22.09.2021 ist eine neue Nds. Corona-Verordnung in Kraft getreten. Hinsichtlich
des Schulbetriebs wird daran festgehalten, Präsenzunterricht für alle Schülerinnen
und Schüler anzubieten. Der Infektionsschutz im Schulbetrieb soll durch Schutzmaßnahmen
wie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen und regelmäßigen Testungen weiterhin
gewährleistet werden.
Derzeit wird an den
Schulen im Landkreis dreimal pro Woche getestet. Ausgenommen sind vollständig
geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte.
Durch die neue Nds.
Corona-Verordnung wird die Anzahl der Testungen nach den Herbstferien auf eine
tägliche Testung an den ersten fünf Schultagen erhöht.
Hinsichtlich der
Maskenpflicht bringt die neue Nds. Corona-Verordnung eine erste Leichterung mit
sich, da die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schuljahrgänge 1 und 2 der
Grund- und Förderschulen aufgehoben wurde.
Im Zuge der neuen
Nds. Corona-Verordnung wurde ebenfalls der Nds. Rahmenhygieneplan Corona-Schule
8.0 zum 22.09.2021 angepasst. Insbesondere wurden die Vorgaben zur
Kontaktdokumentation und Zutrittsbeschränkung präzisiert.
Auch präzisiert
wurden die infektionsschutzrechtlichen Vorgaben für den Sportunterricht und für
die Unterrichtsfächer Musik und darstellendes Spiel.
Parallel zur neuen
Corona-Landesverordnung und zum neuen Rahmen-Hygieneplan ist auch die neue
Absonderungsverordnung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung in Kraft getreten. Sie schafft einen verbindlichen
Rahmen für jede und jeden Einzelnen im Umgang mit einem Infektions- oder
Verdachtsfall und gibt Schulen, Erziehungsberechtigten sowie Schülerinnen und
Schülern Handlungssicherheit. Durch die neue Absonderungs-VO sind Schülerinnen
und Schüler mit positivem Testergebnis sowie dessen Kontaktpersonen gesetzlich
verpflichtet, sich ab Bekanntwerden des positiven Testergebnisses abzusondern.
Des Weiteren werden Schülerinnen und Schüler durch die neue Verordnung
verpflichtet, die Schulleitung über positive Testergebnisse sowie über die
Pflicht zur Absonderung und dessen Ende zu informieren.
Der Landkreis
Cloppenburg hat den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten
und den Schulleitungen in diesem Zusammenhang ein Merkblatt auf der
Corona-Homepage des Landkreises unter der Rubrik „Allgemeines – Infos für
Schüler und Eltern“ zur Verfügung gestellt. Hierbei werden offene Fragen zu den
derzeitigen Corona-Regelungen im Schulbetrieb beantwortet.
Das Merkblatt wird
regelmäßig den neuen Landesregelungen angepasst.“
Herr
Kreistagsabgeordneter Dr. Steenken führte aus, dass es Unsicherheiten seitens
der Elternschaft im Landkreis Cloppenburg hinsichtlich der „coronakonformen“
Durchführung von Elternsprechtagen gebe.Es gebe hierzu keine einheitlichen Regelungen
im Nds. Rahmen-Hygieneplan Corona-Schule. Dementsprechend werde die
Durchführung von Elternsprechtagen von jeder Schule anders gehandhabt.
Herr
Kreistagsabgeordneter Dr. Steenken fragte, ob dem Landkreis bereits entsprechende
Anfragen seitens der Schulen vorlägen.
Herr Kreisrat Meyer
erklärte, dass dem Landkreis entsprechende Anliegen bisher nicht mitgeteilt
worden seien. Anhand der uneinheitlichen Regelungen der Schulen zeige sich
jedoch bereits, dass nur schwer etwas empfohlen werden könne.
Schließlich würden
die Schulen vor Ort am besten einschätzen können, wie die Umsetzung von
Elternsprechtagen erfolgen sollte.