Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Der Sozialausschuss beschloss mehrheitlich, dem Kreistag die Ablehnung des Antrages der Gruppe GRÜNE/UWG vom 25.05.2021 mit dem Ziel, dass „die Kreisverwaltung mit den Gemeinden Absprachen zur unverzüglichen Nutzung der zusätzlichen Befugnisse aus dem Niedersächsischen Wohnraumschutzgesetz trifft und in Absprache mit den Gemeinden des Landkreises ein Konzept zur Kontrolle von Unterkünften erstellt“, zu empfehlen.


Vorsitzender Dr. Vaske erinnerte daran, dass der Antrag in der Sitzung am 10.06.2021 wegen der noch ausstehenden Erörterung mit den Bürgermeistern vertagt wurde. Er erteilte der Kreistagsabgeordneten Thomée das Wort, da der Antrag von der Gruppe GRÜNE/UWG eingereicht worden sei.

 

Kreistagsabgeordnete Thomée bezeichnete den Beschluss der Bürgermeister vom 15.09.2021 als nicht ausreichend. Sie nahm Bezug auf den Antrag vom 25.05.2021 und forderte die Erstellung eines Konzeptes für die Kontrolle der Unterkünfte der Arbeitsmigranten.

 

Baudezernent Meyer führte einleitend aus, dass die Beratung seinerzeit vertagt worden sei, um das Ergebnis der Abstimmung mit den Städten und Gemeinden in der Sitzung der Hauptverwaltungsbeamten am 15.09.2021 abzuwarten.

 

Die Bürgermeister hätten bekräftigt, dass sie von den Befugnissen des Nds. Wohnraumschutzgesetzes Gebrauch machen wollten, soweit dies erforderlich sei. Sie hätten aber betont, dass es eine freiwillige Aufgabe und keine Pflichtaufgabe sei. Des Weiteren habe die bauordnungsrechtliche Überprüfung der Unterkünfte durch den Landkreis sowie die Stadt Cloppenburg Vorrang. Diese baurechtlichen Prüfungen würden in die gleiche Richtung zielen. Letztendlich gelte es daher auch, Doppelstrukturen zu vermeiden.

 

Die Städte und Gemeinden würden bei diesem Thema schon seit Jahren eng mit dem Landkreis zusammenarbeiten, so Baudezernent Meyer weiter. Hinweise, die vor Ort auflaufen, würden an das Kreisbauamt weitergegeben. Die Städte und Gemeinden hätten erklärt, dass sie sich vorbehalten würden, im Einzelfall auf Grundlage des Wohnraumschutzgesetzes eigenständig tätig zu werden. Die Bürgermeister hätten insgesamt keine Notwendigkeit gesehen, für diese Aufgabe ein gesondertes Konzept zu erstellen.

 

Baudezernent Meyer schloss seine Ausführungen mit dem Hinweis, dass der Antrag aufgrund der dargestellten Sachlage s.E. abzulehnen sei.

 

Kreistagsabgeordnete Thomée machte darauf aufmerksam, dass es immer wieder Wohnhäuser geben würde, bei denen eine Überbelegung anzunehmen sei.

 

Baudezernent Meyer erwiderte, dass Briefkästen und Namensschilder der Unterkünfte oft veraltet seien. Daraus ergebe sich in der Regel kein Nachweis für eine Überbelegung. Maßgeblich seien in erster Linie die aktuellen Meldedaten. Er erläuterte weiter, dass sich die Anzahl tatsächlich unhaltbarer Zustände deutlich verringert habe. Die Situation habe sich nachhaltig verbessert. Die Vermieter bzw. Wohnungseigentümer würden die Mindeststandards kennen. Die systematischen Kontrollen durch den Landkreis würden Wirkung zeigen.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Hoffschroer verwies auf die Beschlussfassung der Bürgermeister. Die baurechtlichen Kontrollen der Unterkünfte der Arbeitsmigranten würden nach wie vor durchgeführt und zeigten Wirkung, stellte er fest. Zusammenfassend könne er daher nur vorschlagen, den Antrag abzulehnen.

 

Vorsitzender Dr. Vaske schloss die Aussprache und stellte den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 25.05.2021 zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: