Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


 

Zur Planung des vierstreifigen Ausbaus der E233 berichtete Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski. Zu den einzelnen Planungsabschnitten gab er folgenden Sachstand:

 

PA 8

Das Planfeststellungsverfahren für den Planungsabschnitt 8 sei im Dezember 2020 eingeleitet worden, die Einwendungen würden derzeit bearbeitet. Sobald dieser Schritt abgeschlossen sei, könne ein Erörterungstermin oder, nach dem Planungssicherstellungsgesetz, eine Online-Konsultation erfolgen. Von der Planfeststellungsbehörde sei vorgesehen, im Vorfeld entsprechende Gegenäußerungen an die Einwender zu senden.

 

PA 6

Die Planungsbüros arbeiteten weiterhin am Feststellungsentwurf. Die Unterlagen zu den Bauwerken für die Abstimmung mit dem Bund seien fertig gestellt und sollten in Kürze dem BMVI zur Erteilung des Gesehen-Vermerks zugeleitet werden. Hierbei sei berücksichtigt worden, dass die Radwege eine durchgehende Breite von 2,50m erhalten. Dies sei auch bei Kreisstraßen Standard.

Für die Ermittlung der Schallemissionen liege eine neue Richtlinie vor. Daher werde derzeit die Schallbetrachtung auf Grundlage dieser Richtlinie vorgenommen.

Der Feststellungsentwurf dieses Planungsabschnitts sollte im Frühjahr 2022 fertiggestellt und der Planfeststellungsbehörde zur Prüfung übergeben werden. Aufgrund der erneuten Schallbetrachtung werde dieser Termin überprüft werden müssen. Die Planungsbüros stellten derzeit einen neuen Terminplan auf.

 

PA 5

Im Planungsabschnitt 5 arbeiteten die Planungsbüros an der Aufstellung des Feststellungsentwurfes. Der Vorentwurf werde auf Basis der vorliegenden Prüfanmerkungen weiter entwickelt. Hierbei stünden die Abstimmungen und Arbeiten zur Fortschreibung der Entwässerungsplanung kurz vor dem Abschluss.

Derzeit werde der Terminplan von den Planungsbüros insbesondere aufgrund der auch im Planungsabschnitt 5 erforderlichen Schallbetrachtung überarbeitet.

 

PA 4

Der Feststellungsentwurf sei der Planfeststellungsbehörde im Juni übergeben worden. Mittlerweile lägen Prüfanmerkungen vor. Diese würden derzeit gesichtet.

Für den Herbst sei geplant, den Anliegern und Interessierten die Planung auf einem Bürger-Info-Termin näher zu bringen. Vorweg sollten die betroffenen Landwirte auf einer separaten Veranstaltung über die Planung informiert werden.

Abhängig von dem erforderlichen Überarbeitungsumfang aus den Prüfanmerkungen sowie den Erkenntnissen aus dem Bürger-Info-Termin und der Veranstaltung mit den Landwirten solle dann das Planfeststellungsverfahren beantragt werden. Auch im Planungsabschnitt 4 sei die Schallbetrachtung zu erneuern.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann merkte an, dass die Kosten für die Planung des vierstreifigen Ausbaus der E 233 höher seien als die Kosten für die Reaktivierung der Bahnstrecke, die unter TOP 9 vorgestellt wurden.

 

Weiterhin fragte er, in welchem Zeitraum mit dem Erörterungstermin bzgl. des PA 8 gerechnet werden könne. Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski gab an, dass dies in den Händen der Planfeststellungsbehörde liege. Mit einem Termin in diesem Jahr sei jedoch nicht zu rechnen.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann wies auch noch auf die Anfrage der Gruppe Grüne/UWG vom 09.09.2021 bzgl. des Sachstandes zur Planung des vierstreifigen Ausbaus der E 233 hin. Eine Beantwortung der Anfrage der Gruppe Grüne/UWG vom 09.09.2021 erfolge laut Herrn Leitenden Kreisbaudirektor Ribinski im Nachgang zum Ausschuss.