Frau Kreisverwaltungsrätin Uchtmann stellte den Sachstand zur Kommunalen
Geschwindigkeitsüberwachung anhand der Vorlage zu diesem TOP vor und schilderte
die derzeitige Situation.
Demnach wiesen die Geräte der Firma LEIVTEC Messungenauigkeiten auf und
daher dürften diese inzwischen nicht mehr eingesetzt werden. Es habe allerdings
Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, wenn die Einhaltung der
Höchstgeschwindigkeit nicht kontrolliert werde.
Daher wurden inzwischen Komponenten zum mobilen Einsatz stationärer
Anlagen bestellt, die Lieferung solle Ende des Monats erfolgen. Gleichzeitig
wurde der Umbau eines Messfahrzeugs in Auftrag gegeben, sodass ab Oktober 2021
auch wieder die mobile Überwachung mit zumindest einem Fahrzeug möglich sei.
Weitere Geräte der Firma TraffiStar sollten über einen Zeitraum von erst
einmal einem Jahr gemietet werden.
Auch wurde ein Gerät der Firma TraffiStar bestellt, dessen Lieferung noch
aussteht.
Nach der Mietdauer der anderen Geräte sollen weitere Geräte bestellt
werden.
Herr Kreistagsabgeordneter Schmidt fragte nach, was denn nun mit den
Blitzern der Fa. LEIVTEC passiere, die nun nicht mehr eingesetzt werden können.
Frau Kreisverwaltungsrätin Uchtmann gab an, dass die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen durch unser Rechtsamt geprüft worden sei. Allerdings
sei dies nicht möglich, da die Kaufverträge für die Geräte dafür schon zu alt
seien.
Was mit den alten Geräten passiere, sei noch nicht geklärt.