Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


 

Frau Kreisverwaltungsrätin Uchtmann stellte den Sachstand zur Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung anhand der Vorlage zu diesem TOP vor und schilderte die derzeitige Situation.

 

Demnach wiesen die Geräte der Firma LEIVTEC Messungenauigkeiten auf und daher dürften diese inzwischen nicht mehr eingesetzt werden. Es habe allerdings Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, wenn die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit nicht kontrolliert werde.

 

Daher wurden inzwischen Komponenten zum mobilen Einsatz stationärer Anlagen bestellt, die Lieferung solle Ende des Monats erfolgen. Gleichzeitig wurde der Umbau eines Messfahrzeugs in Auftrag gegeben, sodass ab Oktober 2021 auch wieder die mobile Überwachung mit zumindest einem Fahrzeug möglich sei.

Weitere Geräte der Firma TraffiStar sollten über einen Zeitraum von erst einmal einem Jahr gemietet werden.

Auch wurde ein Gerät der Firma TraffiStar bestellt, dessen Lieferung noch aussteht.

Nach der Mietdauer der anderen Geräte sollen weitere Geräte bestellt werden.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Schmidt fragte nach, was denn nun mit den Blitzern der Fa. LEIVTEC passiere, die nun nicht mehr eingesetzt werden können.

 

Frau Kreisverwaltungsrätin Uchtmann gab an, dass die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch unser Rechtsamt geprüft worden sei. Allerdings sei dies nicht möglich, da die Kaufverträge für die Geräte dafür schon zu alt seien.

Was mit den alten Geräten passiere, sei noch nicht geklärt.