Der Kreistag beschloss sodann mehrheitlich bei 1
Gegenstimme und 2 Stimmenthaltungen Folgendes:
Unter
Berücksichtigung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele
verpflichtet sich der Landkreis Cloppenburg die vorhandenen Potenziale im
Klimaschutz zu nutzen, um mindestens eine Einsparung von 85 % gegenüber dem
Referenzjahr 2019 bei einer verursachten Emissionsmenge von 1,6 t THG/EW im
Jahr 2050 zu erreichen. Der Landkreis orientiert sich dabei an den Vorgaben auf
Bundes-/Landesebene und stellt einen passenden Maßnahmenkatalog auf.
Die Verwaltung wird
beauftragt zu prüfen, ob die Zielsetzung Klimaneutralität im Jahre 2035
realisierbar ist.
Kreistagsabgeordneter Middendorf, Vorsitzender des
Ausschusses für Planung und Umwelt, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage
V-PLA/21/310 vor.
Kreistagsabgeordneter Wesselmann teilte mit, die Gruppe
GRÜNE/UWG sei mit dem Maßnahmenkatalog sehr zufrieden. Wichtig sei dabei,
Zielvorgaben zu hinterlegen. Die heutige Beschlussfassung sei bereits
überholt.; das Bundesverfassungsgericht hätte festgelegt, bis wann CO2
eingespart werden solle. (Zusatz:
Vorstehende Streichung ist aufgrund der Protokollgenehmigung vom 14.10.2021
vorgenommen worden.)
Ferner hätten die nachfolgenden Generationen die Lasten zu tragen. Der Landkreis Cloppenburg könne schneller sein und sollte auch den Anspruch haben, zügiger zu handeln. Sodann stellte er seinen Antrag aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt vom 15.06.2021
Der Landkreis
Cloppenburg verpflichtet sich zur Klimaneutralität im Jahr 2035
zur Abstimmung.
Kreistagsvorsitzender Hackstedt ließ sodann zunächst über den vorgenannten Antrag des Kreistagsabgeordneten Wesselmann wie folgt abstimmen:
Der Kreistag lehnte
mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 3 Stimmenthaltungen den Antrag des
Kreistagsabgeordneten Wesselmann, die Verpflichtung zur Klimaneutralität des
Landkreises Cloppenburg auf das Jahr 2035 festzuschreiben, ab.