Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Kreistag beschloss sodann mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und 2 Stimmenthaltungen Folgendes:

 

Unter Berücksichtigung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele verpflichtet sich der Landkreis Cloppenburg die vorhandenen Potenziale im Klimaschutz zu nutzen, um mindestens eine Einsparung von 85 % gegenüber dem Referenzjahr 2019 bei einer verursachten Emissionsmenge von 1,6 t THG/EW im Jahr 2050 zu erreichen. Der Landkreis orientiert sich dabei an den Vorgaben auf Bundes-/Landesebene und stellt einen passenden Maßnahmenkatalog auf.

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Zielsetzung Klimaneutralität im Jahre 2035 realisierbar ist.

 

 

 


Kreistagsabgeordneter Middendorf, Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Umwelt, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-PLA/21/310 vor.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann teilte mit, die Gruppe GRÜNE/UWG sei mit dem Maßnahmenkatalog sehr zufrieden. Wichtig sei dabei, Zielvorgaben zu hinterlegen. Die heutige Beschlussfassung sei bereits überholt.; das Bundesverfassungsgericht hätte festgelegt, bis wann CO2 eingespart werden solle. (Zusatz: Vorstehende Streichung ist aufgrund der Protokollgenehmigung vom 14.10.2021 vorgenommen worden.)

Ferner hätten die nachfolgenden Generationen die Lasten zu tragen. Der Landkreis Cloppenburg könne schneller sein und sollte auch den Anspruch haben, zügiger zu handeln. Sodann stellte er seinen Antrag aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt vom 15.06.2021

 

Der Landkreis Cloppenburg verpflichtet sich zur Klimaneutralität im Jahr 2035

 

zur Abstimmung.

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt ließ sodann zunächst über den vorgenannten Antrag des Kreistagsabgeordneten Wesselmann wie folgt abstimmen:

 

Der Kreistag lehnte mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 3 Stimmenthaltungen den Antrag des Kreistagsabgeordneten Wesselmann, die Verpflichtung zur Klimaneutralität des Landkreises Cloppenburg auf das Jahr 2035 festzuschreiben, ab.