Beschlussvorschlag:

Der Antrag des Kreistagsabgeordneten von Klitzing an den Kreistag vom  07.05.2021, „jegliche Diskriminierung ‚Ungeimpfter‘  wird geächtet“, wird abgelehnt.


Mit E-Mail vom 07.05.2021 hat Kreistagsabgeordneter von Klitzing einen Antrag gemäß § 56 NKomVG zu den Themen „Quarantäne“, „Lockerungen“ und „Anti-Diskriminierung“ an den Kreistag gestellt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 03.06.2021 unter TOP 8) Vorlagen-Nr.: V-KT/21/087) beschlossen, das Thema „jegliche Diskriminierung ‚Ungeimpfter‘ wird geächtet“, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Sozialausschusses zu setzen.

 

Unter TOP 2 der Sitzung am 10.06.2021 hat der Sozialausschuss einstimmig beschlossen, die Tagesordnung um diesen Tagesordnungspunkt zu ergänzen.

 

Kreistagsabgeordneter von Klitzing erläuterte anhand von Einzelbeispielen, dass nach seiner Ansicht Personen ohne Impfung aufgrund der Corona-Regelungen in vielen Bereichen des privaten und öffentlichen Lebens eingeschränkt, benachteiligt und diskriminiert würden.

 

Kreistagsabgeordneter von Klitzing begrüßte es nachdrücklich, dass die Inzidenzwerte für den Landkreis Cloppenburg gesunken seien. Diese Inzidenzwerte seien entscheidend für die Ausprägung der Corona-Regelungen und damit für das Ausmaß der Diskriminierung. Die nachträglichen statistischen Bereinigungen machten die Corona-Regeln zusätzlich unsicher.

 

Es gebe Personen, die sich aus unterschiedlichen Gründen oder aus Überzeugung nicht impfen lassen wollen. Dafür dürften sie nicht bestraft werden

 

Kreistagsabgeordneter von Klitzing forderte, einen Beschluss herbeizuführen, dass der Landkreis Cloppenburg sich nicht an der Diskriminierung „Ungeimpfter“ beteilige. Es gelte, politisch dagegen zu halten.

 

Landrat Wimberg betonte, dass niemand diskriminiert werden solle. Nach wie vor sei aber der Gesundheitsschutz durch Infektionsschutz das Gebot der Stunde. Die Beachtung der Corona-Regelung sei wichtig, um Infektionen zu verhindern. Jeder Bürger könne sich frei entscheiden, ob er sich impfen lasse oder nicht. Wenn sich jemand nicht impfen lasse, müsse er mit den derzeitigen Einschränkungen leben, weil nach wissenschaftlichen Erkenntnissen von Ungeimpften ein höheres Risiko ausgehe.

 

Landrat Wimberg stellte die Fragen in den Raum, ob in diesen Fällen tatsächlich von Diskriminierung gesprochen werden könne.

 

Kreisverwaltungsoberrätin Schröder erläutert, dass das Grundrecht auf Gleichbehandlung in erster Linie das Verhältnis zwischen Bürger und Staat betreffe. Grundsätzlich gelte, dass Privatpersonen frei entscheiden können, mit wem sie Geschäfte machen, also einen Vertrag schließen, oder nicht. Für sie gelte der Grundsatz der Vertragsfreiheit.

 

Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG (umgangssprachlich Antidiskriminierungsgesetz) verbiete es auch privaten Bürgern, Firmen oder Anbietern von Waren oder Dienstleistungen Mitbürger*innen zu diskriminieren. Insoweit sei die Vertragsfreiheit eingeschränkt. Das Gesetz definiere aber sehr genau, wann eine solche Diskriminierung vorliege.

 

Zu den im Gesetz genannten Diskriminierungskategorien zählten etwa Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion, Behinderung, Alter und sexuelle Orientierung. Der Impfstatus zähle aber nicht dazu. Auch wenn man landläufig hinsichtlich der Ungeimpften von Diskriminierung spreche, sei es nach dem Gesetz keine.

 

Zudem liege eine Diskriminierung nur dann vor, wenn kein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung gegeben sei, so Kreisverwaltungsoberrätin Schröder weiter. Einen Unterschied zwischen Geimpften und Ungeimpften zu machen, sei aber jedenfalls dann sachlich gerechtfertigt, soweit Geimpfte im Wesentlichen nicht mehr – oder erheblich weniger - ansteckend seien. Das von ungeimpften Personen ausgehende weitaus höhere Infektionsrisiko könne damit die Ungleichbehandlung als sachlichen Grund rechtfertigen, so dass dann keine Diskriminierung vorliege.

 

Beratendes Mitglied Ahlers erläuterte, dass Ungeimpfte zwangsläufig ausgegrenzt würden. Das sei ein indirekter Zwang, sich impfen zulassen. Er verwies darauf, dass es gesundheitliche Gründe gebe, sich gegen die Corona-Impfung zu entscheiden. Die Folge sei, dass dann für viele Aktivitäten ein Corona-Test notwendig sei. Dies führe zu Ausgrenzung. Das gelte es zu verhindern.

 

Kreistagsabgeordneter Hackstedt sprach sich gegen jede Art von Diskriminierung aus. Er betonte aber, dass bei einem sachlichen Grund eine Ungleichbehandlung durchaus zulässig sei und verwies auf die Pflicht zur Masernimpfung im schulischen Bereich.

 

Kreistagsabgeordneter von Klitzing trug vor, dass es wissenschaftliche Studien geben würde, nach denen die Impfung nicht unbedenklich sei. Auch die möglichen Nebenwirkungen oder Langzeitwirkungen seien noch nicht umfassend bekannt.

 

Kreistagsabgeordneter Fetzer meinte ebenfalls, dass die möglichen Nebenwirkungen oder Langzeitwirkungen der Impfung wissenschaftlich noch nicht ausreichend erforscht seien. Dazu fehle es an der Datengrundlage. Er verwies auch darauf, dass die Impfung keinen 100%igen Schutz vor einer Ansteckung biete. Es werde allenfalls das Risiko eines schweren Verlaufes verringert. Kreistagsabgeordneter Fetzer teilte die Auffassung, dass Ungeimpfte benachteiligt würden und sprach sich gegen eine Ungleichbehandlung aus.

 

Vorsitzender Dr. Vaske stellte fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorlagen und stellte den Antrag des  Kreistagsabgeordneten von Klitzing zur Abstimmung.

 

Anmerkung: Die Kreistagsabgeordneten von Klitzing und Fetzer verfügen im Sozialausschuss über ein Grundmandat und sind daher nicht stimmberechtigt.

 

Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen: