Kreisrat Varnhorn beantwortete die Anfrage der Gruppe GRÜNE/UWG vom 20.05.2021 wie folgt:

 

 

1. Mit welchen Personen sind die vier Stiftungsprofessuren besetzt worden?

 

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat in seiner Sitzung am 27.06.2019 beschlossen, der von der Universität Vechta beantragten Stiftungsprofessur „Bioökonomie und Ressourceneffizienz“ finanziell mit einem Betrag von jährlich bis zu 99.000,00 EUR für einen Zeitraum von 5 Jahren zu unterstützen. Voraussetzung ist, dass der Landkreis Vechta die Stiftungsprofessur im gleichen Umfang unterstützt.

Die Universität Vechta führt derzeit ein Berufungsverfahren zur Einstellung des entsprechenden Personals durch. Das Verfahren wird in den nächsten Monaten abgeschlossen. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Auskunft über die Besetzung der Professuren erteilt werden.

 

2. Welche vertragliche Vereinbarung gibt es zwischen der Universität Vechta und den Landkreisen Cloppenburg und Vechta bezüglich der gegenseitigen Rechte und Pflichten?

 

Eine vertragliche Vereinbarung wurde nicht geschaffen.

Der Landkreis Cloppenburg hat der Universität Vechta folgende Voraussetzungen für die Bereitstellung der Fördermittel auferlegt: Nach Einstellung der Mitarbeiter*innen hat die Universität Vechta dem Landkreis Cloppenburg für die Bereitstellung der Mittel die monatlichen Personalkosten mitzuteilen. Zudem erfolgt die Bereitstellung der Fördermittel unter der Voraussetzung, dass der Landkreis Vechta die Mittel in gleicher Höhe bereitstellt. Zudem hat die Universität Vechta den Landkreis Cloppenburg im Besetzungsverfahren für die geförderten Stellen angemessen zu beteiligen.

 

3. In welcher Form sollen die Kreistage über die Ergebnisse der Arbeit der Stiftungsprofessuren informiert werden?

 

Es wurden keine formellen Regelungen zur Information der Kreistage getroffen. Gleichwohl soll der Kreistag regelmäßig über die Ergebnisse der Arbeit der Stiftungsprofessuren in den Gremien informiert werden.