Kreisrat Varnhorn beantwortete die Anfrage der Gruppe GRÜNE/UWG vom 04.05.2021 wie folgt:

 

„1. Wie viele Personen im Landkreis Cloppenburg sind mit Stand März 2021 im Besitz einer Waffenbesitzkarte?

 

Im Landkreis Cloppenburg sind (ausgenommen die selbstständigen Cloppenburg und Friesoythe, gilt auch für alle weiteren Fragen) gegenwärtig 4.434 Standard-Waffenbesitzkarten sowie 138 Waffenbesitzkarten für Sportschützen erteilt. In der Summe sind das 4.572 Waffenbesitzkarten.

  

2. Wie viele Personen im Landkreis Cloppenburg sind mit Stand März 2021 im Besitz eines kleinen Waffenscheines?

 

Daneben sind im Landkreis Cloppenburg 734 „Kleine Waffenscheine“ ausgegeben.

  

3. Wie viele Personen im Landkreis Cloppenburg sind mit Stand März 2021 im Besitz eines großen Waffenscheines?

 

Lediglich ein „großer“ Waffenschein ist aktuell erteilt.

 

 4. Wie viele Personen sind im Landkreis Cloppenburg mit Stand März 2021 als Reichsbürger*innen und Selbstverwalter*innen kategorisiert und wie viele dieser Personen sind im Besitz einer Waffenbesitzkarte, eines kleinen Waffenscheines oder eines großen Waffenscheines?

 

Dem Landkreis sind gegenwärtig keine Reichsbürgerinnen, Reichsbürger, Selbstverwalterinnen, Selbstverwalter oder Extremistinnen und Extremisten bekannt, die im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis wären.

 

5. Wie viele Personen sind im Landkreis Cloppenburg mit Stand März 2021 dem rechtsextremen Personenkreis zuzuordnen und wie viele dieser Personen sind im Besitz einer Waffenbesitzkarte, eines kleinen Waffenscheines oder eines großen Waffenscheines?

 

s. 4.

 

6. Wie viele Waffenbesitzkarten und Waffenscheine hat der Landkreis Cloppenburg in den vergangenen fünf Jahren entzogen und was waren die Gründe dafür?

 

Insgesamt sind 11 Entzüge von waffenrechtlichen Erlaubnissen im Register gespeichert. Den Entzügen lagen unterschiedliche Gründe, wie z. B. das Erlöschen der Versicherung, körperliche Mängel, strafrechtliche Verurteilungen oder der Wegfall des waffenrechtlichen Bedürfnisses zugrunde.

 

7. Wie viele Verfahren gegen den Entzug einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenscheins sind im Landkreis Cloppenburg mit Stand März 2021 anhängig?

 

Gegenwärtig sind keine Entzugsverfahren anhängig. Inhaberinnen und Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen sind gem. § 4 Abs. 3 WaffG regelmäßig im Abstand von 3 Jahren zu überprüfen. Die turnusgemäße waffenrechtliche Regelüberprüfung findet wieder im Jahr 2022 statt. Seit 2020 erfolgt zusätzlich eine Überprüfung bei der Verfassungsschutzbehörde. Vor diesem Hintergrund geht der Landkreis davon aus, dass die Personengruppen, die unter den Fragen 4 und 5 genannt werden, im Rahmen von waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen künftig (noch) besser erkannt werden können, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.“