Sitzung: 03.06.2021 Kreistag
Kreisrat Varnhorn beantwortete die Anfrage der Gruppe GRÜNE/UWG vom 04.05.2021 wie folgt:
„1. Wie viele Personen im
Landkreis Cloppenburg sind mit Stand März 2021 im Besitz einer
Waffenbesitzkarte?
Im Landkreis Cloppenburg
sind (ausgenommen die selbstständigen Cloppenburg und Friesoythe, gilt auch für
alle weiteren Fragen) gegenwärtig 4.434 Standard-Waffenbesitzkarten sowie 138
Waffenbesitzkarten für Sportschützen erteilt. In der Summe sind das 4.572
Waffenbesitzkarten.
2. Wie viele Personen im
Landkreis Cloppenburg sind mit Stand März 2021 im Besitz eines kleinen
Waffenscheines?
Daneben sind im Landkreis
Cloppenburg 734 „Kleine Waffenscheine“ ausgegeben.
3. Wie viele Personen im
Landkreis Cloppenburg sind mit Stand März 2021 im Besitz eines großen
Waffenscheines?
Lediglich ein „großer“
Waffenschein ist aktuell erteilt.
4. Wie viele
Personen sind im Landkreis Cloppenburg mit Stand März 2021 als Reichsbürger*innen
und Selbstverwalter*innen kategorisiert und wie viele dieser Personen sind im
Besitz einer Waffenbesitzkarte, eines kleinen Waffenscheines oder eines großen
Waffenscheines?
Dem Landkreis sind
gegenwärtig keine Reichsbürgerinnen, Reichsbürger, Selbstverwalterinnen,
Selbstverwalter oder Extremistinnen und Extremisten bekannt, die im Besitz
einer waffenrechtlichen Erlaubnis wären.
5. Wie viele Personen sind
im Landkreis Cloppenburg mit Stand März 2021 dem rechtsextremen Personenkreis
zuzuordnen und wie viele dieser Personen sind im Besitz einer
Waffenbesitzkarte, eines kleinen Waffenscheines oder eines großen
Waffenscheines?
s. 4.
6. Wie viele
Waffenbesitzkarten und Waffenscheine hat der Landkreis Cloppenburg in den
vergangenen fünf Jahren entzogen und was waren die Gründe dafür?
Insgesamt sind 11 Entzüge
von waffenrechtlichen Erlaubnissen im Register gespeichert. Den Entzügen lagen
unterschiedliche Gründe, wie z. B. das Erlöschen der Versicherung, körperliche
Mängel, strafrechtliche Verurteilungen oder der Wegfall des waffenrechtlichen
Bedürfnisses zugrunde.
7. Wie viele Verfahren
gegen den Entzug einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenscheins sind im
Landkreis Cloppenburg mit Stand März 2021 anhängig?
Gegenwärtig sind keine
Entzugsverfahren anhängig. Inhaberinnen und Inhaber von waffenrechtlichen
Erlaubnissen sind gem. § 4 Abs. 3 WaffG regelmäßig im Abstand von 3 Jahren zu
überprüfen. Die turnusgemäße waffenrechtliche Regelüberprüfung findet wieder im
Jahr 2022 statt. Seit 2020 erfolgt zusätzlich eine Überprüfung bei der
Verfassungsschutzbehörde. Vor diesem Hintergrund geht der Landkreis davon aus,
dass die Personengruppen, die unter den Fragen 4 und 5 genannt werden, im
Rahmen von waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen künftig (noch) besser
erkannt werden können, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.“