Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

 

Die Richtlinie des Landkreises Cloppenburg zur Förderung von Haltestellen des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs wird wie folgt geändert:

In den Nummern 4.2 a) und b) werden die Höchstbeträge von 50.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR festgesetzt. Die Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.

 


Kreistagsabgeordneter Kolde, Vorsitzender des Verkehrsausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-VERK/21/202 vor.