Der Kreistag beschloss
einstimmig bei einer Stimmenthaltung Folgendes:
Eine standardmäßige
nachträgliche Ausstattung der kreiseigenen Schulen sowie
laufenden
Schulbauvorhaben mit Luftfilteranlagen erfolgt nicht.
Für zukünftige
Neubauvorhaben im Bereich von Schulen sollen raumlufttechnische Anlagen im Zuge
von Planungsvorgaben zukünftig von Beginn an Berücksichtigung finden. Als
Ergänzung für eine praktikable nutzungsspezifische Fensterlüftung soll eine
RLT-Anlage eingebaut werden. Hierbei soll die Belüftung der Schulbereiche über
eine Hybrid-Lüftung erfolgen, die eine auf den Grundluftwechsel ausgelegte
raumlufttechnische Anlage für die Bereitstellung des Grundluftwechsels
vorsieht. Gleichzeitig sollen CO2-Ampel als Warnfunktion berücksichtigt werden.
Nur in begründeten
Einzelfällen werden mobile Raumluftfiltergeräte für Klassenräume der
kreiseigenen Schulen – als Unterstützung – angeschafft.
Den Schulen werden
für die Jahre 2021 und 2022 Budgets zur Anschaffung von
mobilen CO2-Ampeln
(jeweils 95.000,00 EUR) für die Bestandsgebäude zur Verfügung gestellt.
Der
Kreistag stimmt einer außerplanmäßigen Ausgabe für das Jahr 2021 in Höhe von
95.000,00 EUR zu, und stellt die Haushaltsmittel für die Anschaffung von
CO2-Ampeln zur Verfügung.
Kreistagsvorsitzender Hackstedt erteilte Kreistagsabgeordneten Götting, Vorsitzender der CDU-Fraktion, das Wort.
Kreistagsabgeordneter Götting stellte den Antrag der CDU-Fraktion vom 16.11.2020 nebst Begründung vor.
Kreistagsabgeordneter Schute, Vorsitzender des Schulausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-SCHUL/20/194 vor.