Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

1.     Die Hauptsatzung des Landkreises Cloppenburg vom 20.12.2016, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 13.06.2017 wird um folgenden Paragraphen ergänzt:

§ 6a - Öffentlichkeit von Sitzungen in Zeiten epidemischer Lagen
(1) In Zeiten von festgestellten epidemischen Lagen von nationaler und landesweiter Tragweite (§ 182 Abs. 1 NKomVG) wird bei im Wege der Videokonferenztechnik durchgeführten Sitzungen auch für die Öffentlichkeit eine digitale Form der Beteiligung geschaffen. Dies können eine Parallelkonferenz, Streaming oder Vergleichbares sein.

(2) Sitzungsteilnehmer und Sitzungsteilnehmerinnen, die mit einer Übertragung ihrer Person in Bild und Ton nicht einverstanden sind, teilen dies rechtzeitig vor der Sitzung, mindestens drei Tage vorher, dem Landrat mit.

 

Der Kreistag beschloss sodann mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung Folgendes:

2.     § 17 der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Cloppenburg vom 30.03.2017, zuletzt geändert am 18.12.2018 wird um folgenden Absatz 2a ergänzt:

(2a) Bei im Wege der Videokonferenztechnik in Zeiten epidemischer Lagen durchgeführten Sitzungen des Kreistages gemäß § 6a der Hauptsatzung können Fragen auch bis zu 5 Stunden vor der Sitzung auf der Internetseite des Landkreises unter der Rubrik „Einwohnerfragen“ gestellt werden.

 

 

 


Kreistagsvorsitzender Hackstedt erteilte Kreistagsabgeordneten Wesselmann das Wort.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann stellte den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 03.03.2021 nebst Begründung vor und beantragte eine getrennte Abstimmung über die beiden Punkte des Antrages. Zu Punkt 1. könnte er sich mit der Beschlussempfehlung der Verwaltung einverstanden erklären, obwohl er nicht der Meinung sei, dass die Hauptsatzung des Landkreises Cloppenburg geändert werden müsste, um dem Antrag seiner Gruppe vom 03.03.2021 folgen zu können.

Mit dem Beschlussvorschlag zu Punkt 2. des Antrages seiner Gruppe sei er unzufrieden. Der Antrag sei nicht auf Pandemie-Zeiten gestützt, sondern es sei eine generelle Regelung gefordert worden.

 

Kreistagsvorsitztender Hackstedt erteilte Landrat Wimberg, Vorsitzender des Kreisausschusses, das Wort.

 

Landrat Wimberg trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/21/654/1 vor und wies darauf hin, dass dieser rechtlich geprüft worden sei. Hier gäbe es wohl eine andere Rechtsauffassung.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck teilte mit, keine Notwendigkeit zu sehen, hinsichtlich des Punktes 2. des Antrages der Gruppe GRÜNE/UWG vom 03.03.2021 auf eine Pandemie abzustellen. Er möchte den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 03.03.2021 unterstützen.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann formulierte eine Frage zu § 6 der Hauptsatzung des Landkreises Cloppenburg, zu deren Beantwortung Kreistagsvorsitzender Hackstedt Kreisverwaltungsdirektorin Honscha das Wort erteilte.

 

Kreisverwaltungsdirektorin Honscha erklärte, bislang sei eine Entscheidung durch den Kreistag gegen eine Übertragung von Sitzungen getroffen worden. Jetzt ginge es aber zu Pandemie-Zeiten darum, die Öffentlichkeit zu beteiligen. Eine generelle Regelung zu dieser Position könnte der neue Kreistag treffen. Die jetzige Hauptsatzung gäbe eine Übertragung von Sitzungen nicht her.

 

Kreistagsvorsitzender Hackestedt schlug vor, heute der Beschlussempfehlung des Kreisausschusses zu folgen. Der neue Kreistag solle dann neue Regelungen festlegen.