Beschluss: einstimmig beschlossen

Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann aus der Vorlage zur Verteilung der Fördermittel des Landes Niedersachsen zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendung zur Förderung von Investitionen in Tageseinrichtungen für Kinder, RL „IKIGA“, vor und betont dabei den unmittelbaren Zeitdruck der Anfang März 2021 veröffentlichten Richtlinie, da die Zuwendungsmittel spätestens bis zum 30.04.2021 beantragt werden mussten. Dabei, so Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann, sei für den Landkreis Cloppenburg ein Kontingent von 760.000,00 vorgesehen. Die Frage, wie die Mittel optimal einzusetzen wären, sei mit dem Arbeitskreis Soziales der Hauptverwaltungsbeamten abgestimmt worden, wobei im Ergebnis die Mittel mit einem großen Bauvorhaben abgerufen werden sollen, da in der Kürze der Antragsfrist eine Vielzahl kleinerer Anträge nicht realisierbar gewesen wäre. Sodann sollen die Mittel innerhalb des vorgesehenen Zeitraumes der Richtlinie auf alle neu geschaffenen Betreuungsplätze gleichmäßig verteilt werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wurde einstimmig folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Die vom Landkreis Cloppenburg vereinnahmten Fördermittel aus der Richtlinie IKiGa werden auf alle im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2021 begonnenen Neubauvorhaben zur Schaffung von neuen Kindergartenplätzen pro Platz anteilsmäßig verteilt.