Die Gruppe Grüne/UWG hat mit ihrer Anfrage vom 04.05.2021 um Beantwortung der dort aufgeführten Fragen zur Schülerbeförderung in der Pandemie gebeten.

 

Herr Kreisrat Varnhorn trug dazu die folgenden Antworten vor:

 

1.    Wie hoch war/ist die Förderung des Landes zur coronabedingten Ausweitung des Schulbusverkehrs für den Landkreis Cloppenburg?

 

Die Höhe der Sonderfinanzhilfen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie nach § 9 NNVG beträgt für den Landkreis Cloppenburg 809.972,50 EUR. Daraus wurden/werden die erforderlichen Verstärkerbusse sowie die Bezuschussung der UV-Filteranlagen in den Bussen (siehe 5.) finanziert.

 

2.    Mit welcher Auslastung fahren die Schulbusse während der Pandemie?

 

Die Auslastung in den Bussen ist in den verschiedenen Szenarien unterschiedlich. Seit den verschiedenen Schulschließungen bestimmter Schülergruppen beträgt die Auslastung derzeit zwischen 10% und 50%.

 

Ab dem 10.05.2021 erfolgte für die Schulen wiederum ein Wechsel in Szenario B. Die Verkehrsunternehmen wurden vorab darüber informiert und darauf hingewiesen, dass bei nahender Kapazitätsauslastung in den Bussen wieder auf Kosten des Landkreises und nach vorheriger Absprache Verstärker zur Entzerrung eingesetzt werden sollen. Grundlage für den Einsatz der Verstärkerbusse sind die täglichen Schülerzahlmeldungen der Verkehrsunternehmen.  Dies gilt, solange die UV-Filteranlagen in den Bussen noch nicht eingebaut worden sind (siehe 5.).

 

3.    Gibt es ein Konzept zur Organisation des Schulbusverkehrs je nach Inzidenzzahl vergleichbar mit den Szenarien A, B und C für den Schulunterricht?

 

Ein Konzept in Anlehnung der Inzidenzzahlen gibt es nicht. Es wurde bisher auf die tatsächliche Auslastung im ÖPNV zu Schülerbeförderungszeiten reagiert. Ist die Auslastung nahe an der Kapazitätsgrenze angelangt, so wurden in den Brennpunkten Verstärkerbusse eingesetzt, um den ÖPNV zu Schülerbeförderungszeiten zu entzerren.

4.    Wie haben sich die Beschwerden der Eltern im Laufe der Pandemie entwickelt?

 

Zum Anfang des Schuljahres kam es vermehrt zu Beschwerden wegen zu voller Busse im ÖPNV zu Schülerbeförderungszeiten. Da aber weitgehend bei allen Brennpunkten Verstärkerbusse eingesetzt worden sind, haben sich die Beschwerden auf ein Minimum reduziert. Nach dem Wechsel in Szenario B und C kamen keine Beschwerden, da die Auslastung in den Bussen eher gering war.

Derzeit kommen einige Beschwerden wegen der FFP2 Maskenpflicht in den Bussen, da die Bundesregierung in Ihrer Gesetzgebung keine Ausnahmen (Grundschüler, Förderschulschüler) zugelassen hat.

 

5.    Welche Maßnahmen im Schulbusverkehr, mit denen man positive Erfahrung gemacht hat, können auch nach der Pandemie beibehalten werden?

 

Es werden derzeit die Busse im Landkreis Cloppenburg mit Luftraumreiniger ausgestattet, die nachweislich 99,99 % der Covid 19 Viren abtöten. Diese werden zudem noch andere Viren in den Bussen beseitigen. Diese Reiniger werden auch nach der Pandemie im Einsatz bleiben und sollen einen Beitrag für den sicheren ÖPNV leisten. Die Kosten für die Geräte einschl. deren Einbau werden durch den Landkreis Cloppenburg zu 90 % aus der Sonderfinanzhilfe (siehe 1.) finanziert.

 

6.    Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich des Antrages der Schülervertreter der allgemein- und berufsbildenden Schulen zur Ausweitung der Schülersammelzeitkarte vom 25.09.2020? Wird die Kreisverwaltung hierzu zeitnah einen Vorschlag unterbreiten?

 

Über den Antrag wurde im Schulausschuss am 09.02.2021 beraten und bei 1 Enthaltung beschlossen, den Antrag zu vertagen und zur Beratung in die Fraktionen zurückzugeben.