Sitzung: 11.05.2021 Schulausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: V-SCHUL/21/194
Der Schulausschuss beschloss einstimmig bei 1
Enthaltung, dem Kreistag die folgende Beschlussfassung zu empfehlen:
Eine standardmäßige nachträgliche Ausstattung
der kreiseigenen Schulen sowie laufenden Schulbauvorhaben mit Luftfilteranlagen
erfolgt nicht.
Für zukünftige Neubauvorhaben im Bereich von
Schulen sollen raumlufttechnische Anlagen im Zuge von Planungsvorgaben
zukünftig von Beginn an Berücksichtigung finden. Als Ergänzung für eine
praktikable nutzungsspezifische Fensterlüftung soll eine RLT-Anlage eingebaut
werden. Hierbei soll die Belüftung der Schulbereiche über eine Hybrid-Lüftung
erfolgen, die eine auf den Grundluftwechsel ausgelegte raumlufttechnische
Anlage für die Bereitstellung des Grundluftwechsels vorsieht. Gleichzeitig
sollen CO2-Ampel als Warnfunktion berücksichtigt werden.
Nur in begründeten Einzelfällen werden mobile
Raumluftfiltergeräte für Klassenräume der kreiseigenen Schulen – als
Unterstützung – angeschafft.
Den Schulen werden für die Jahre 2021 und
2022 Budgets zur Anschaffung von mobilen CO2-Ampeln (jeweils 95.000,00 EUR) für
die Bestandsgebäude zur Verfügung gestellt.
Der Kreistag
stimmt einer außerplanmäßigen Ausgabe für das Jahr 2021 in Höhe von 95.000,00
EUR zu, und stellt die Haushaltsmittel für die Anschaffung von CO2-Ampeln zur
Verfügung.
Herr Kreisrat Varnhorn trug den Sachverhalt gemäß der Vorlage V-SCHUL/21/194 zusammenfassend vor.
Herr Kreistagsabgeordneter Prof. Dr. Olivier betonte, dass man klar feststellen könne, dass das einfache Lüften effektiver sei als eine Raumluftfilteranlage. Schließlich würden hierbei auch Ressourcen gespart werden. Er bat darum, auf die Verlesung des Beschlussvorschlages zu verzichten und dem Antrag zuzustimmen.
Der Ausschussvorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Schute, verzichtete auf die Verlesung der Beschlussfassung.