Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Der Schulausschuss beschloss einstimmig bei 1 Enthaltung, dem Kreistag die folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Eine standardmäßige nachträgliche Ausstattung der kreiseigenen Schulen sowie laufenden Schulbauvorhaben mit Luftfilteranlagen erfolgt nicht.

 

Für zukünftige Neubauvorhaben im Bereich von Schulen sollen raumlufttechnische Anlagen im Zuge von Planungsvorgaben zukünftig von Beginn an Berücksichtigung finden. Als Ergänzung für eine praktikable nutzungsspezifische Fensterlüftung soll eine RLT-Anlage eingebaut werden. Hierbei soll die Belüftung der Schulbereiche über eine Hybrid-Lüftung erfolgen, die eine auf den Grundluftwechsel ausgelegte raumlufttechnische Anlage für die Bereitstellung des Grundluftwechsels vorsieht. Gleichzeitig sollen CO2-Ampel als Warnfunktion berücksichtigt werden.

 

Nur in begründeten Einzelfällen werden mobile Raumluftfiltergeräte für Klassenräume der kreiseigenen Schulen – als Unterstützung – angeschafft.

 

Den Schulen werden für die Jahre 2021 und 2022 Budgets zur Anschaffung von mobilen CO2-Ampeln (jeweils 95.000,00 EUR) für die Bestandsgebäude zur Verfügung gestellt.

 

Der Kreistag stimmt einer außerplanmäßigen Ausgabe für das Jahr 2021 in Höhe von 95.000,00 EUR zu, und stellt die Haushaltsmittel für die Anschaffung von CO2-Ampeln zur Verfügung.

 


Herr Kreisrat Varnhorn trug den Sachverhalt gemäß der Vorlage V-SCHUL/21/194 zusammenfassend vor.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Prof. Dr. Olivier betonte, dass man klar feststellen könne, dass das einfache Lüften effektiver sei als eine Raumluftfilteranlage. Schließlich würden hierbei auch Ressourcen gespart werden. Er bat darum, auf die Verlesung des Beschlussvorschlages zu verzichten und dem Antrag zuzustimmen.

 

Der Ausschussvorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Schute, verzichtete auf die Verlesung der Beschlussfassung.