Der Kreistag beschloss einstimmig bei zwei Stimmenthaltungen gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG den Jahresabschluss 2019 sowie die Zuführung an die Überschussrücklage.

 

Weiterhin beschloss der Kreistag einstimmig die Entlastung des Landrates.

 

 

 


Kreistagsvorsitzender Hackstedt trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/21/648 vor.

 

Landrat Wimberg zog sich von der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt zurück.