Der Kreistag beschloss einstimmig bei zwei
Stimmenthaltungen gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG den Jahresabschluss 2019
sowie die Zuführung an die Überschussrücklage.
Weiterhin beschloss der Kreistag einstimmig die
Entlastung des Landrates.
Kreistagsvorsitzender Hackstedt trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/21/648 vor.
Landrat Wimberg zog sich von der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt zurück.