Der Kreistag beschloss einstimmig
bei einer Stimmenthaltung Folgendes:
a)
rückwirkend
ab dem 01.08.2020 wird für jede Halbtagskrippengruppe ein monatlicher
Zuschussbetrag pro Platz von 137,00 EUR gewährt; dieser Betrag erhöht sich ab
dem 01.08.2021 auf 140,00 EUR, ab dem 01.08.2022 auf 143,00 EUR, ab dem
01.08.2023 auf 145,00 EUR und ab dem 01.08.2024 auf 148,00 EUR.
b)
rückwirkend
ab dem 01.08.2020 wird für jede Halbtagskrippengruppe mit einer Drittkraft als
andere Fach- oder Betreuungskraft und niedriger Landesförderung ein monatlicher Zuschussbetrag pro Platz von
205,00 EUR gewährt; dieser Betrag erhöht sich ab dem 01.08.2021 auf 209,00 EUR,
ab dem 01.08.2022 auf 213,00 EUR, ab dem 01.08.2023 auf 216,00 EUR und ab dem
01.08.2024 auf 220,00 EUR.
c)
rückwirkend
ab dem 01.08.2020 wird für jede Ganztagskrippengruppe ein monatlicher
Zuschussbetrag pro Platz von 150,00 EUR gewährt; dieser Betrag erhöht sich ab
dem 01.08.2021 auf 154,00 EUR, ab dem 01.08.2022 auf 158,00 EUR, ab dem
01.08.2023 auf 162,00 EUR und ab dem 01.08.2024 auf 166,00 EUR.
d)
rückwirkend
ab dem 01.08.2020 wird für jede Ganztagskrippengruppe mit einer Drittkraft als
andere Fach- oder Betreuungskraft und niedriger Landesförderung ein monatlicher
Zuschussbetrag pro Platz von 265,00 EUR gewährt; dieser Betrag erhöht sich ab
dem 01.08.2021 auf 271,00 EUR, ab dem 01.08.2022 auf 277,00 EUR, ab dem 01.08.2023
auf 283,00 EUR und ab dem 01.08.2024 auf 289,00 EUR.
e)
die
Zuschussbeträge werden bis zum 31.07.2025 gezahlt. Ab dem 01.08.2025 ist eine
Neuregelung erforderlich.
f)
die
Zuschussänderung erfolgt unter dem Vorbehalt einer landesrechtlichen Neuregelung.
Kreistagsvorsitzender Hackstedt erteilte Kreistagsabgeordneten Wienken das Wort.
Kreistagsabgeordnete
Wienken, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, trug den Sachverhalt gemäß
Vorlage V-JHA/21/186 vor.