Frau Wübben-Siefer, Leiterin des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes, informierte über das neue Bundeskinderschutzgesetz.

 

Anmerkung: Der Bericht ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Auf Nachfrage der Kreistagsabgeordneten Nüdling ergänzte Frau Wübben-Siefer, dass zur Zeit sieben oder acht Familienhebammen im Landkreis Cloppenburg tätig seien. Die Aufgabe werde federführend im Gesundheitsamt bearbeitet. Nach ihrer Kenntnis seien ausreichend Familienhebammen vorhanden. Es habe allerdings u. a. aus Krankheitsgründen vereinzelt Engpässe gegeben. Die grundsätzliche Entscheidung, die Aufgabe dem Gesundheitsamt anzugliedern und somit die präventive Jugendhilfe mit der Gesundheitsvorsorge zu verbinden, sei sehr gut gewesen. Gleiches gelte für das Projekt Klick Clack. Die Willkommensbesuche aller Neuerdenbürger finde eine hohe Zustimmung.

 

Kreistagsabgeordneter Poppe zweifelte an, ob durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses aller neben- oder ehrenamtlich tätigen Personen tatsächlich eine Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen erreicht werde. Er befürchte, dass diese Regelung einige davon abhalten könnte, weiterhin in der Jugendarbeit tätig zu sein. Neben einem erheblichen Verwaltungsaufwand sei diese Regelung mit zusätzlichen Kosten für die Ausstellung des Führungszeugnisses für neben- und ehrenamtliche Personen bzw. deren Verbände verbunden.

 

Herr Nienaber unterstrich die Notwendigkeit eines erweiterten Führungszeugnisses, um z. B Pädophile aus der Kinder- und Jugendarbeit auszuschließen. Er gab zu bedenken, dass man durch diese Regelung ausschließlich Informationen über rechtskräftig verurteilte Personen erhalte. Personen, gegen die ein entsprechendes Ermittlungsverfahren anhängig oder deren Verfahren eingestellt worden sei, würden damit nicht von der Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen ausgeschlossen werden können.

 

Herr Thedering führte aus, dass in der katholischen Kirche für Pfarrer, Diakone etc. die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnis bereits in der Vergangenheit Pflicht gewesen sei. Ein Führungszeugnis enthalte auch Angaben zu anderen Straftaten, wie z. B. Steuerhinterziehung. Zur Zeit werde diskutiert, wie damit umzugehen sei.

 

Herr Karnbrock ergänzte, dass bei der Caritas durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bereits verhindert worden sei, dass ein einschlägig vorbestrafter sog. Ein-Euro-Jobber in der Kinderbetreuung eingesetzt worden sei.