Der Verkehrsausschuss beschloss mehrheitlich mit zwei Gegenstimmen, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Der Antrag der Gruppe Grüne/UWG nach § 56 NKomVG vom 12.01.2021 – Fortschreibung des Nahverkehrsplanes wird abgelehnt.

 


Frau Kreistagsabgeordnete Thomée trug den Antrag der Gruppe Grüne/UWG entsprechend der Vorlage V-VERK/21/197 vor.

 

Zu Nr. 3 der Vorlage „ÖPNV auch am Wochenende und in den Abendstunden“ konnte Herr Kreisrat Varnhorn mitteilen, dass diese Thematik im gültigen Nahverkehrsplan unter der Maßnahme „M 7“ aufgenommen worden sei. Danach solle zunächst der tatsächliche Bedarf geprüft werden, in welcher Form und in welchem Umfang die angesprochenen Verkehre hergestellt werden sollen.

Die Beförderung könnte sowohl in einer festen Linienbedienung als auch durch

Rufbusse (ggf. ergänzt durch AST, ALT oder organisierte Mitfahrgelegenheiten) erbracht werden. Spezielle Anforderungen an Ausstattung (Fahrradmitnahme,

Mitnahme von Gehhilfen, Gruppenbeförderung von Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern) oder Kapazität der Fahrzeuge gelte es fallweise zu prüfen. Abend-, Freizeit-, und Wochenendverkehre könnten als Erweiterung des entstehenden Rufbussystems realisiert werden, oder unabhängig von Verkehren zwischen Montag und Freitag, ein eigenständiges Abend-, Freizeit-, oder Wochenendnetz bilden. Die Prüfung solle auf den Erkenntnissen in der Pilotphase des Rufbussystems aufbauen. Sie sei zeitlich mit dem Projektverlauf des Rufbussystems zu synchronisieren.

 

Sofern es hierzu Resultate gebe, werde hierüber in den Sachstandsberichten zum Nahverkehrsplan informiert.

 

Herr Kreisrat Varnhorn berichtete weiter, dass bereits eine Vielzahl von Maßnahmen aus dem gültigen Nahverkehrsplan umgesetzt worden seien, so dass seitens der Kreisverwaltung eine frühzeitige Fortschreibung des Nahverkehrsplans vorgeschlagen werde. Diese Fortschreibung sei in der Sitzung des Kreisausschusses im Dezember 2020 auf den Weg gebracht worden. Nunmehr werde man in die Beteiligung gehen. Die Ergebnisse sollen dem Kreistag möglichst noch vor dem Wechsel vorgelegt werden.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Götting erläuterte, dass nach Meinung der CDU-Fraktion die Forderungen zu 1. und 2. nicht in den Nahverkehrsplan aufgenommen werden sollen. Grundsätzlich könne man sich Gedanken über diese Themen machen. Im Schulausschuss sei auch über einen Antrag der Schüler auf kostenlose Fahrten beraten worden. Die Verwaltung solle zunächst die Möglichkeiten eruieren und dann vorstellen.

 

Im Schulausschuss sei über eine kostenlose Schülersammelzeitkarte, im Ausschuss für Kultur und Freizeit über eine 50 %ige Ermäßigung mit Ehrenamtskarten für die Nutzung des ÖPNV beraten worden, berichtete Herr Kreisrat Varnhorn. Die ersten beiden Anträge der Gruppe Grüne/UWG seien sozialpolitischer Natur. Solche Anträge seien nicht zwingend im Nahverkehrsplan aufzunehmen. Rechtlich sei dies aber nicht unmöglich. Im Nahverkehrsplan seien nach seinem Verständnis grundsätzlich organisatorische und administrative Aufgaben für den ÖPNV geregelt. Sozialpolitische Anträge könnten dennoch außerhalb des Nahverkehrsplans im Kreistag beschlossen und umgesetzt werden.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Prof. Dr. Olivier sprach sich ebenfalls dafür aus, sachliche und technische Fragen nicht mit sozialen Fragen zu vermischen. Über soziale Anträge sollte separat beschlossen werden. Auch die CDU sei für eine Förderung des ÖPNV, der dringend neu organisiert werden müsse, dennoch sollten diese Fragen getrennt behandelt werden.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Riesenbeck äußerte, dass das Eine mit dem Anderen zusammenhänge. Je größer das Angebot sei, desto größer der Nutzen. Man solle darüber nachdenken, die Anträge umzusetzen, da man hier auch nur über marginale Zahlen spreche. Zudem sprach er sich dafür aus, die entsprechende Nutzung zu überprüfen.

 

Der Antrag solle so wie vorgestellt in Gänze zur Beratung und Beschlussfassung gebracht werden, teilte Frau Kreistagsabgeordnete Thomée mit. Es solle keine Einzelabstimmung erfolgen.