Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

·        Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP)

 

Leitender Kreisbaudirektor Ribinski informierte die Anwesenden zum Stand der Planungen zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms.

 

Windenergie

Für die Ausweisung der Vorrang- oder Eignungsgebiete Windenergienutzung gemäß dem Landesraumordnungsprogramm (LROP) 2017 habe der Landkreis Cloppenburg eine Standortpotentialanalyse in Auftrag gegeben. Darin sollten die Potentialflächen für den Landkreis Cloppenburg unter Anwendung eines einheitlichen Kriterienkataloges (harte und weiche Tabuzonen) ermittelt werden. Dazu werde voraussichtlich im Sommer 2021 die Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden folgen.

Auf Rückfrage ergänzte Leitender Kreisbaudirektor Ribinski, dass alle Kommunen aufgenommen werden müssten, obwohl einige von ihnen bereits Studien erstellt hätten. Dies sei erforderlich, um mögliche Standorte nach einheitlichen Kriterien zu beurteilen.

 

Siedlungsentwicklung

Die Zentralen Siedlungsgebiete seien gemäß dem LROP 2017 im Benehmen mit den Gemeinden räumlich festzulegen. Dazu habe der Landkreis Cloppenburg auf der Basis der Flächennutzungspläne eine Grundlage erstellt, die mit den Städten und Gemeinden nunmehr ebenfalls im Sommer erörtert werden solle. Hier könnten seitens der Kommunen Entwicklungskonzeptionen eingebracht werden.

 

Landwirtschaft

Durch die Landwirtschaftskammer Cloppenburg werde derzeit ein landwirtschaftlicher Fachbeitrag erstellt, der die Entwicklungen in der Landwirtschaft beleuchten und als Grundlage für die Festlegungen der Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft und die Beschreibende Darstellung im RROP dienen solle. Die Fertigstellung sei für den Sommer 2021 vorgesehen.

Neben dieser fachlichen Darstellung durch die Landwirtschaftskammer haben nach Aussage von Leitendem Kreisbaudirektor Ribinski inzwischen auch Expertenforen unter Beteiligung verschiedenster Akteure der Landwirtschaft stattgefunden, um eine realistische Einschätzung der Entwicklung der Landwirtschaft in den nächsten 10-15 Jahren vornehmen zu können.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann bat darum, den Ausschuss für Planung und Umwelt weiterhin über den Sachstand in Bezug auf die Neuaufstellung des RROP zu informieren.

 

 

  • Endlagersuche

Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer berichtete hierzu, dass für die Endlagersuche für Atommüll ein dreistufiges Verfahren vorgesehen sei. Die endgültige Standortsuche solle bis 2030 abgeschlossen sein.

Vom 05.02. bis 07.02.2021 habe die erste im Standortauswahlgesetz vorgesehene Beteiligungsrunde in Form der Fachkonferenz Teilgebiete mit kommunalen Vertretern, Institutionen den Landesämtern für Bergbau und Geologie (LBEG) sowie mit Bürgern stattgefunden .Etwa 700 bis 800 Teilnehmer seien zeitgleich in der Online-Veranstaltung angemeldet gewesen. Auch die Kreisverwaltung (Dez. III und stellv. AL 61) hätten hieran teilgenommen.

Ein wesentlicher Kritikpunkt sei, dass die dem Zwischenbericht zugrundeliegenden Datengrundlagen nicht transparent und nachvollziehbar seien. Es fehle abgesichertes Datenmaterial. Die Arbeit erfolge mit Referenzdaten.

Im Rahmen von Arbeitsgruppen wurden Fragestellungen insbesondere zu den geowissenschaftlichen Kriterien (Mindestanforderungen, Ausschlusskriterien) sowie zur Datengrundlage diskutiert.

Die Tongesteinsformationen, welches große Teile Norddeutschlands umfassen, würden kritisch hinsichtlich ihrer Eignung für ein Endlager gesehen. Es seien viele Bereiche in den Zwischenbericht aufgenommen worden, die nicht als Endlagerstandort in Betracht kommen würden. Die im Zwischenbericht formulierten Mindestanforderungen hinsichtlich Teufe (mind. 300m) und Gebirgsdurchlässigkeit (10-10 m/s) seien von Fachleuten als nicht hinreichend fachlich begründet eingestuft worden.

Für das Land Niedersachsen habe das LBEG eine umfangreiche, kritisch fachliche Stellungnahme zu dem Zwischenbericht abgegeben. Unter anderem werde bemängelt, dass Niedersachsen aufgrund einer guten geologischen Datenlage möglicherweise überproportional stark mit Teilgebieten vertreten sei. Das Bundesland sei zu 80% als Teilgebiet ausgewiesen worden.

Der Landkreis Cloppenburg habe in seiner Stellungnahme zur Fachkonferenz Teilgebiete angemerkt, dass im Verfahren bisher nicht klar geworden sei, anhand welcher Kriterien konkret die Eingrenzung der Teilgebiete zu Standortregionen erfolgen werde. Diese Einschätzung sei von verschiedenen Stellen geteilt worden.

 

Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer wies darauf hin, dass im Verfahren noch weitere Foren vorgesehen seien. Er lade alle Kreistagsabgeordneten ein, dort im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten des Standortauswahlgesetzes teilzunehmen. Weitere Fachkonferenzen würden in den Monaten April und Juli stattfinden.

Abschließend wies er darauf hin, dass der Ausschuss für Planung und Umwelt weiterhin über den Sachstand informiert werde.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann erklärte, nach seinem Kenntnisstand würden die bayrischen Fachbehörden sich fachlich sehr breit mit entsprechenden Experten aufstellen, um in ihrem Bundesland Standorte zu verhindern. Es sei zu klären, ob auch der Landkreis Cloppenburg externe Experten hinzuziehen solle, um eine fachlich gute Expertise zu erreichen.

 

Hierauf entgegneter Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer, sollte sich die Endlagersuche konkretisieren, werde man fachlichen Rat suchen. Derzeit sei der Planungsstand noch sehr grundsätzlich angelegt. Man werde eine weitere Konkretisierung abwarten.

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die o.a. Ausführungen zur Kenntnis.