Sodann beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt mehrheitlich bei 6 Enthaltungen, dem Kreistag die folgende Beschlussfassung vorzuschlagen:

 

Die anliegende Entwurfsfassung des Regionalen Einzelhandelskonzepts wird verbindlich beschlossen. Dies beinhaltet insbesondere:

-          Konkretisierende Darstellung der städtebaulich intergierten Lagen i.S.d. LROP-VO für die Städte und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg

-          Festlegung der mittelzentralen Kongruenzräume für aperiodische Güter für die Mittelzentren Cloppenburg und Friesoythe

-          Festlegung einer regionalen Sortimentsliste

-          das regionalentwicklungspolitische Ziel, dass das Angebotsdefizit im Sortiment Möbel im Landkreis Cloppenburg durch die Ansiedlung eines marktfähigen Einrichtungshauses geschlossen werden soll

-          Ableitung raumverträglicher Randsortimentsgrößen für ein Möbelvorhaben im Mittelzentrum Cloppenburg

 

 


Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer wies zu Beginn darauf hin, dass 2017 nach dem Beschluss des Kreistages zur Aufstellung eines Regionalen Einzelhandelskonzeptes für den Landkreis Cloppenburg und der beschränkten Ausschreibung die Vergabe zur Erstellung des Konzeptes an das Büro Stadt und Handel erfolgt sei. Zur Beurteilung stand damals ein großes Möbelhaus mit zentrenrelevanten Randsortimenten in der Größenordnung von über 800 qm an. Dies löse eine Raumverträglichkeitsprüfung aus. Auch wenn dieses oder ein neues konkretes Vorhaben derzeit nicht anstehe, sei es gemeinsame Zielsetzung, für ein derartiges Projekt die Voraussetzungen zu schaffen. Das vorliegende Regionale Einzelhandelskonzept sei daher als Grundkonzept dazu anzusehen. Ziel des heute angestrebten Beschlusses des Ausschusses sei es, die erhobenen Daten, insbesondere zu den städtebaulich integrierten Lagen, der regionalen Sortimentsliste und den Kongruenzräumen der beiden Mittelzentren Cloppenburg und Friesoythe, zu sichern. Auf dieser Basis könne dann ein neues (angepasstes) Ansiedlungsvorhaben beurteilt werden. Daher seien auch die einzelnen Bestandteile des Konzeptes mit zu beschließen.

 

Im Folgenden erläuterte Herr Jens Nussbaum vom Büro Stadt und Handel die einzelnen Konzeptbausteine des erstellten Regionalen Einzelhandelskonzeptes. Nach der Vollerhebung des gesamten Einzelhandelsbestandes im Landkreis Cloppenburg seien Angebot, Nachfrage und die städtebaulichen Voraussetzungen analysiert und eine absatzwirtschaftliche Entwicklungsprognose für alle relevanten Randsortimente erstellt worden. Das Konzept enthalte nun die erforderlichen Daten, um die Raumverträglichkeit von Randsortimentsgrößen für Möbelvorhaben herzuleiten. Die regionale Sortimentsliste sei überprüft und modifiziert worden. Es habe sich gezeigt, dass es bei den Sortimenten Bereiche gebe, die unterbesetzt seien, d.h. hier könnten Kaufkraftanteile derzeit nicht gebunden werden, beispielsweise im Bereich Möbel. Dagegen seien die Spielräume für den Bereich Glas/ Porzellan/ Keramik, einem klassischen Sortiment von Möbelhäusern, deutlich enger.

Im Ergebnis sei festzuhalten, dass mit dem Konzept nachgewiesen werde, dass das seinerzeit beabsichtigte Möbelvorhaben mit einem geplanten Randsortiment im Bereich Glas/ Porzellan/ Keramik (GPK) von 1.750 qm nicht raumverträglich und überdimensioniert gewesen sei. Die Ansiedlung eines marktfähigen Möbelvorhabens mit einer Randsortimentsgröße von 1.200 qm GPK könne dagegen als absatzwirtschaftlich und städtebaulich verträglich bewertet werden.

Das nunmehr vorgestellte Einzelhandelskonzept sei eine wertvolle Abwägungsgrundlage für den weiteren Planungsprozess u.a. zur Behebung des Versorgungsdefizits im Sortimentsbereich Möbel. Auch ohne Vorliegen eines konkreten Vorhabens entfalte das Konzept einen hohen Nutzen mit den enthaltenen Bestandsdaten, Sortimentslisten und der Erfassung der Kongruenzräume und städtebaulich integrierten Lagen. Auf dieser Datengrundlage könnte nun bei entsprechenden Vorhaben im Rahmen eines Aufstellungsverfahrens für einen Bebauungsplan die Raumverträglichkeit aufgebaut werden.

 

Der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Middendorf, dankte für den Vortrag und stellte ihn zur Diskussion.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann zeigte sich überrascht. Er habe den Eindruck, dass das Einzelhandelskonzept bereits veraltet sei. Die Erfassung der Daten sei bereits 2019 erfolgt. Es sei nicht ersichtlich, warum die Erstellung bis heute gedauert habe.

 

Hierzu führte Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer aus, dass es zutreffe, dass der Vorhabenbezug veraltet sei. Zu Beginn der Erstellung des Gutachtens habe noch ein konkretes Vorhaben eines großen Möbelmarktes in Cloppenburg im Fokus gestanden. Mit diesem Vorhaben sei man in die Beteiligung gegangen und habe die Datenerhebung begonnen. Das Beteiligungsverfahren selbst sei sehr kommunikationsintensiv und bereits abgeschlossen. Es seien verschiedene Parameter in einem derartigen Verfahren zu prüfen, insbesondere um die Grenzen der Raumverträglichkeit zu ermitteln. Wichtige Grundlagen für die Zukunft seien dennoch ermittelt worden. Die Ergebnisse des Konzeptentwurfs seien im vergangenen Jahr der Stadt Cloppenburg bereits vorgestellt worden. Da man sich für den Austausch auf Landkreisebene eine Präsenzveranstaltung gewünscht habe, sei eine Vorstellung in den Kreisgremien 2020 wegen der Pandemie nicht erfolgt.

 

Herr Nussbaum ergänzte, eine komplette Abweichung vom ursprünglichen Vorhaben sei allein schon wegen der schon erfolgten Beteiligung nicht möglich und wäre auch nicht nachvollziehbar gewesen. Dennoch seien mit dem Konzept die raumverträglichen Größen ermittelt worden.

 

Kreistagsabgeordneter Bothe führte aus, er habe an der Vorstellung des Gutachtens im Rahmen der Sitzung des Cloppenburger Stadtrates teilgenommen. Seines Erachtens seien Änderungen vorgenommen worden, die nicht abschließend geklärt seien. Er werde sich daher enthalten.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Steenken erklärte, eine nochmalige Aktualisierung hätte die Aufstellung weiter verzögert und sei daher nicht zu vertreten. Die CDU-Fraktion wolle kein Möbelhaus verhindern, möchte aber auch die Belange der Städte und Gemeinden gewahrt sehen. Mit dem Regionalen Einzelhandelskonzept sei nun ein Rahmen für weitere Planungen geschaffen worden. Eine konkrete Vorhabenplanung werde zukünftig durch die Bauleitplanung beregelt.

 

Leitender Kreisverwaltungsdirektor Meyer ergänzte auf Anfrage, dass nach der vorliegenden Beschlussfassung die Kosten für die Erstellung des Einzelhandelskonzepts von der Stadt Cloppenburg und dem Landkreis jeweils zur Hälfte getragen würden. Für zukünftige Aktualisierungen für ein konkretes Vorhaben ergäben sich neue Kosten.

Die genauen Kosten werde man im Protokoll benennen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Derzeit sind für das REHK inkl. aller Ergänzungsaufträge (Vertiefende Betrachtung GPK in Band II, Gutachten zu den Stellungnahmen von Friesoythe und Garrel sowie Abwägung der Stellungnahmen, Variantenbetrachtung und Aktualisierung, abschließende Aktualisierung REHK) Kosten in Höhe von 96.503,30 Euro angefallen. Die Schlussabrechnung in Höhe von 10% der Auftragssumme (5.867,89 Euro) steht noch aus. Die Gesamtkosten liegen somit bei 102.371,19 Euro. Die Zahlungen sind im Laufe des Bearbeitungsfortschritts bereits überwiegend erfolgt und wurden innerhalb der Kostenstelle P1.511000 gedeckt.

Ursprünglich waren die Kosten mit rd. 60.000 Euro geschätzt worden. Das Angebot von Stadt und Handel belief sich auf 49.310,00 Euro zzgl. MWSt. (58.678,90 Euro).

Die Stadt Cloppenburg beteiligt sich mit 50 % der Kosten. Weitere Kommunen beteiligen sich nicht.

 

Dem Protokoll ist die Präsentation von Herrn Nussbaum beigefügt.