Der Kreistag
beschloss einstimmig Folgendes:
Die vom Landkreis
Cloppenburg im freigestellten Schülerverkehr beauftragten Verkehrs- und
Taxiunternehmen erhalten auf Antrag für den Zeitraum vom 13.03.20 bis zum
27.03.2020 sowie vom 15.04.20 bis zum 24.04.20 Ausgleichszahlungen in Höhe von
50 % der üblichen bzw. durchschnittlichen Beträge als freiwillige Leistung ohne
weitere Einzelfallprüfung.
Die vom Landkreis Cloppenburg für die Fahrten zu den Sport- und Schwimmstätten der kreiseigenen sowie die Projektfahrten der Soeste-Schule beauftragten Verkehrs- und Taxiunternehmen erhalten auf Antrag ab dem 16.03.2020 zunächst befristet bis zur Aufhebung des Verbots über die Durchführung dieser Fahrten, maximal jedoch bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020, 50 % der üblichen bzw. durchschnittlichen Beträge ohne weitere Einzelfallprüfung.
Kreistagsabgeordneter
Roder, stellvertretender Vorsitzender des Verkehrsausschusses, trug die
Sachverhalte der Tagesordnungspunkte 36 und 37, hier gemäß Vorlage
V-VERK/20/184, vor.