Beschluss: einstimmig beschlossen

Dem Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

 

Der Landkreis Cloppenburg übernimmt für die vier vorhandenen Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg im Rahmen der Übergangsphase der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren (Erl. d. MS v. 30.10.2015 – 306-51 742) weiterhin die 10%ige Kofinanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 18.334,00 EUR jährlich pro Jugendwerkstatt, mithin für den Bewilligungszeitraum vom 01.01.2021 bis 30.06.2022 27.501,00 EUR pro Jugendwerkstatt.

 

 

 

 


Kreistagsabgeordnete Wienken, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, trug die Sachverhalte der Tagesordnungspunkte 14 bis 20, hier gemäß Vorlage V-JHA/20/175, vor.