Dem Kreistag
beschloss einstimmig Folgendes:
Der Landkreis
Cloppenburg übernimmt für die vier vorhandenen Jugendwerkstätten im Landkreis
Cloppenburg im Rahmen der Übergangsphase der Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren (Erl. d.
MS v. 30.10.2015 – 306-51 742) weiterhin die 10%ige Kofinanzierung der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 18.334,00 EUR jährlich pro
Jugendwerkstatt, mithin für den Bewilligungszeitraum vom 01.01.2021 bis 30.06.2022 27.501,00 EUR
pro Jugendwerkstatt.
Kreistagsabgeordnete
Wienken, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, trug die Sachverhalte der
Tagesordnungspunkte 14 bis 20, hier gemäß Vorlage V-JHA/20/175, vor.