Herr Landrat Wimberg teilte mit, dass das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur die Stiftung Museumsdorf Cloppenburg-Niedersächsisches Freilichtmuseum aufgrund des derzeitigen Pandemiegeschehens mit einer zusätzlichen institutionellen Förderung in Höhe von 322.000 EUR bezuschussen wird.

 

Herr Kreisrat Varnhorn teilte mit, dass beim Landkreis Cloppenburg drei Anträge auf Förderung von Kunstrasenplätzen vorlägen.

 

Ein Antrag auf Bezuschussung eines Kunstrasenplatzes wurde vom SV Strücklingen e.V. 1946 gestellt. Eine Beratung über den Antrag könne noch nicht erfolgen, da seitens der Gemeinde Saterland noch keine Mitteilung darüber vorläge, mit welchem Förderbetrag die Gemeinde die Förderung des Kunstrasenplatzes bezuschussen werde. Nach Rücksprache teilte die Gemeinde Saterland mit, dass die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zunächst politisch diskutiert werde und die Mitteilung der Zuschusshöhe frühestens im November dieses Jahres erfolgen könne.

Neben der Gemeinde Saterland wurden die Gemeinden Barßel und Bösel sowie die Stadt Friesoythe über die Antragsstellung informiert und um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahmen lägen zum größten Teil noch nicht vor.

 

Zwei weitere Anträge auf Bezuschussung eines Kunstrasenplatzes lägen bekanntermaßen aus dem Bereich der Stadt Cloppenburg und zwar vom Turn- und Sportverein Emstekerfeld von 1965 e.V. und dem SV Blau-Weiß Galgenmoor e.V. vor. Eine Beratung über die Anträge könne noch nicht stattfinden, da seitens der Stadt Cloppenburg noch die Entscheidung aussteht, ob und welcher Verein einen Zuschuss erhalte. Nach Rücksprache teilte die Stadt Cloppenburg mit, dass die Entscheidung möglicherweise erst im Jahre 2021 getroffen werde.

Neben der Stadt Cloppenburg wurden die Gemeinden Cappeln, Emstek, Molbergen und Garrel über die Antragsstellung durch den TUS Emstekerfeld und den Blau-Weiß Galgenmoor informiert und um Stellungnahme gebeten. Die Rückmeldungen lägen bisher nur teilweise vor.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Meyer fragte an, ob die Verwaltung einen aktuellen Sachstandsbericht zur Corona Situation im Landkreis hinsichtlich zusätzlicher Maßnahmen geben könne.

 

Herr Kreisrat Varnhorn führte aus, dass es derzeit laut der Pressemitteilung vom 24.09.2020 insgesamt 507 Coronafälle gebe. Der Landkreis sei besorgt um die Verteilung der Fälle, da nunmehr eine breitere Streuung der Fälle auf den gesamten Landkreis festzustellen sei. Ob die geltenden Restriktionen im Alten Amt Löningen für den gesamten Landkreis angeordnet werden, solle morgen früh beraten werden. Die geltende Allgemeinverfügung für Sportbetriebe vom 17.09.2020 solle über den 30.09.2020 hinaus bis zum 11.10.2020 verlängert werden. Zudem wurde heute die Anordnung des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes an allen Schulen, ausgenommen Grund- und Förderschulen, im Landkreis besprochen.

 

Auf Nachfrage von Herr Kreistagsabgeordneter Meyer über die Wirkung der 50 Fälle auf 100.000 Einwohner-Grenze für Reisende, teilte Herr Kreisrat Varnhorn mit, dass die Wirkungen sehr unterschiedlich seien und Reisende sich dazu informieren sollten. Wenn die Grenze über 50 Fälle auf 100.000 Einwohner läge, könnten Beherbergungsverbote ausgesprochen werden. Hierbei gelte offiziell der Wert des Robert-Koch-Instituts, da die Fallzahlen vom Landkreis Cloppenburg an das Landesgesundheitsamt und von dort letztendlich an das Robert-Koch-Institut weitergegeben werden und es dadurch zu einer Verzögerung der Inzidenzzahlen komme.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Meyer stellte die Frage, warum es oft unterschiedliche Fallzahlen auf den Seiten des Landkreises und des Landesgesundheitsamtes gäbe.

 

Herr Kreisrat Varnhorn erläuterte, dass dies dem Umstand geschuldet sei, dass die Fallzahlen zu unterschiedlichen Zeiten veröffentlicht würden.

 

Auf Nachfrage von Herr Kreistagsabgeordneter Fetzer über eine vorhandene Online-Übersicht zu Regeln für Reisen in den Landkreis Cloppenburg, wies Herr Kreisrat Varnhorn darauf hin, dass es für Reisen in den Landkreis Cloppenburg weder eine Reglementierung vom Landkreis noch vom Land Niedersachsen gebe.