Sitzung: 24.09.2020 Ausschuss für Kultur und Freizeit
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: V-KUL/20/172
Der
Ausschuss für Kultur und Freizeit beschloss einstimmig bei 1 Enthaltung, dem
Kreistag die folgende Beschlussfassung zu empfehlen:
Der Landkreis
Cloppenburg gewährt einen einmaligen Zuschuss für den Neubau der Orgel für die
Wallfahrtsbasilika St. Marien Bethen in Höhe von 20.000,00 EUR, unter der
Voraussetzung, dass das BMO Vechta einen Zuschuss in Höhe von 150.000 EUR gewährt.
Frau
Kreisverwaltungsoberrätin Nienaber trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage
V-KUL/20/172 vor.
Herr
Kreistagsabgeordneter Meyer fragte, ob es eine Grundlage für den Zuschuss gäbe.
Herr Landrat Wimberg
betonte, dass es eine Einzelfallentscheidung sei. Dem Antrag sollte in diesem
Fall stattgegeben werden, da es sich um die nördlichste Wallfahrtsbasilika
handele. Den Marienwallfahrtsort gäbe es nur einmal im Oldenburger Münsterland.
Dies sei eine einmalige Situation, weshalb der Landkreis Cloppenburg die
Zustimmung des Antrages empfehle.
Laut Herrn
Kreistagsabgeordneten Meyer müssten alle Kirchen des Landkreises Cloppenburg
bei der Gewährung derartiger Zuschüsse gleichbehandelt werden.
Nach Aussage von
Herrn Kreistagsabgeordneten Hackstedt sei die Gewährung derartiger Zuschüsse
eine Aufgabe der Kommunen. Die Wallfahrtskirche in Bethen nehme jedoch eine
Sonderstellung ein. Die CDU beantrage jedoch, den Zuschuss unter der
Voraussetzung zu gewähren, dass das Bischhöfliche Münstersche Offizialat Vechta
(BMO) mitbezuschusst.
Laut Herrn
Kreistagsabgeordneten Cloppenburg sollte der Beschluss so formuliert werden,
dass er eine Entscheidung für besondere Fälle darstelle.
Herr
Kreistagsabgeordneter Hackstedt wies darauf hin, dass dies nicht nötig sei, da
es sich eindeutig um eine Einzelfallentscheidung handele.
Frau
Ausschussvorsitzende Wichmann formulierte den Beschluss folgendermaßen um:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung
empfohlen:
Der Landkreis Cloppenburg gewährt einen einmaligen Zuschuss für den Neubau der Orgel für die Wallfahrtsbasilika St. Marien Bethen in Höhe von 20.000,00 EUR, unter der Voraussetzung, dass das BMO Vechta einen Zuschuss in Höhe von 150.000 EUR gewährt.