Der Kreistag beschloss mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung Folgendes:

 

Inklusionsbedingte Baumaßnahmen an Schulen werden ab dem 01.01.2020 nicht mehr aus der Kreisschulbaukasse bezuschusst.
Die Richtlinie zur Förderung des Schulbaus durch die Kreisschulbaukasse des Landkreises Cloppenburg wird rückwirkend zum 01.01.2020 – wie vorgeschlagen - angepasst. Gleichzeitig erfolgen in der Richtlinie einige redaktionelle Änderungen.

 

 

 


Kreistagsabgeordneter Schute, Vorsitzender des Schulausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-SCHUL/20/165 vor.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen, Vorsitzende der Gruppe GRÜNE/UWG, erklärte, der Beschlussempfehlung zu diesem Tagesordnungspunkt so nicht zustimmen zu können. Gerade inklusionsbedingte Baumaßnahmen seine wichtige Dinge. Hier würde ein falsches Zeichen gesetzt werden, denn inklusionsbedingte Baumaßnahmen seien meist mit einem hohen finanziellen Aufwand für die Gemeinden verbunden. Keine entsprechende Förderung durch die Kreisschulbaukasse sei anstößig.

 

Kreistagsabgeordneter Cloppenburg legte dar, die Städte und Gemeinden zahlten in die Kreisschulbaukasse ein. In Bezug auf inklusionsbedingte Baumaßnahmen hätte sich das Zuschussverfahren nicht bewährt, so dass davon nun Abstand genommen würde.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann gab zu bedenken, dass es hier um ein Thema ginge, das nicht ohne Symbolpolitik auskäme und über das man nicht streiten müsste. (Zusatz: Vorstehende Streichung ist aufgrund der Protokollgenehmigung vom 03.11.2020 vorgenommen worden.)

 

Landrat Wimberg teilte mit, die Förderung der Maßnahmen stände nicht in Frage. Die Städte und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg wollten inklusionsbedingte Maßnahmen zukünftig selber finanzieren und nicht mehr aus der Kreisschulbaukasse. Dann könnten andere Maßnahmen aus der Kreisschulbaukasse bezuschusst werden. Es handele sich um eine Änderung in der Abwicklung.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck erklärte, es ginge nicht darum, inklusionsbedingte Maßnahmen zurückzufahren. Die SPD-Fraktion würde der Beschlussempfehlung nicht zustimmen, wenn inklusionsbedingte Maßnahmen nicht mehr gezahlt würden, denn er befürchte finanzielle Auswirkungen auf die entsprechenden Maßnahmen.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann erkundigte sich, ob denn alle Städte und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg finanziell gut aufgestellt seien.

 

Landrat Wimberg sagte dazu, die Mehrheit der Städte und Gemeinden bewerte sich selbst als finanziell gut dastehend. Fast alle Städte und Gemeinden des Kreises hätten die Umstellung gefordert.